564 Straftäter wegen Gewalt an 815 Kindern verurteilt

Düsseldorf (IT.NRW). 2013 wurden in Nordrhein-Westfalen 564 Straftäter rechtskräftig verurteilt, denen 815 Kinder (unter 14 Jahren) zum Opfer gefallen waren. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer (22. März 2015) mitteilt, waren das drei Prozent weniger misshandelte bzw. missbrauchte Kinder als ein Jahr zuvor.

684 Kinder (83,9 Prozent) wurden sexuell missbraucht oder sexuell genötigt durch 384 Straftäter, die im Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig verurteilt worden sind. Darunter waren 201 Kinder von schweren Fällen des sexuellen Missbrauchs, der Nötigung oder von einer Vergewaltigung betroffen. Bei 90 der aufgrund dieser Straftaten Verurteilten handelte es sich um Jugendliche, sechs waren Frauen.

124 Kinder (15,2 Prozent) waren Opfer einer Körperverletzung oder einer Misshandlung von 111 rechtskräftig verurteilten Straftätern; darunter befanden sich 44 Kinder, die eine schwere Körperverletzung erlitten. 55 der Straftäter waren Jugendliche, 28 waren Frauen. Zwei Kinder waren Opfer einer Entziehung, ein Kind wurde ermordet, ein Kind fiel einer Körperverletzung mit Todesfolge zum Opfer und drei Kinder wurden Opfer fahrlässiger Tötungen.

Zu welchem Zeitpunkt sich eine Tat ereignet hat, die der jeweiligen Verurteilung vorausging, lässt sich aus den Daten nicht ermitteln, da Tatzeitpunkt und Strafprozess nicht unbedingt im selben Jahr stattfinden. Die betrachteten Delikte, denen Kinder zum Opfer fielen, umfassen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (StGB §§ 176 bis 178), gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (StGB §§ 211 bis 227) sowie gegen die persönliche Freiheit (StGB §§ 235 bis 239). Andere Gewaltdelikte, wie zum Beispiel Raub, wurden hier nicht berücksichtigt. (IT.NRW)

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