„Analogkäse“ und „Klebefleisch“

Setzt der Hersteller Lebensmittelimitate wie zum Beispiel „Analogkäse“ ein, muss er ab 13. Dezember 2014 den ersatzweise verwendeten Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angeben. Doch auch mit dieser Regelung wird es Verbrauchern künftig noch schwer fallen, Imitate schnell zu erkennen. Denn wenn ein Hersteller in seiner Fertigpizza keinen echten Käse, sondern bloß ein Imitat verwendet, muss das nicht wörtlich auf der Verpackung stehen.

Weil nur der ersatzweise verwendete Stoff angegeben werden muss, kann etwa der Hinweis „hergestellt aus Pflanzenfett“ oder „pflanzliches Öl und Magermilch“ den Imitat-Eindruck kaschieren. Nur wer sich bei den möglichen Ersatzbegriffen für „Analogkäse“ oder „Schinkenimitat“ genau auskennt, ist also vor einem Reinfall sicher. Allerdings: Der Begriff „Käse“ darf nur für echten Käse verwendet werden und bei Imitaten nicht auftauchen. Und der Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ muss künftig deutlich kenntlich machen, dass sogenanntes „Klebefleisch“ in Nuggets oder Schinken steckt.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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