Bündnis zum Schutz von Wasser

Aus Sorge um die Sicherheit und Reinheit der Wasservorkommen in Deutschland haben sich namhafte Verbände und Unternehmen zu einem Bündnis zusammengeschlossen und gemeinsam klare Regelungen zum Schutz vor den Gefahren der Fracking-Technologie gefordert.

In der „Gelsenkirchener Erklärung“, die am Freitag veröffentlicht wurde, formulieren die beteiligten Verbände und Unternehmen ihre Erwartungen an die künftige Bundesregierung. Getragen wird dieses Bündnis von der Gelsenwasser AG, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr e.V., dem Deutschen Brauer-Bund e.V., dem Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Dieses Bündnis repräsentiert mehr als 700 Unternehmen in ganz Deutschland.

Die Unterzeichner der „Gelsenkirchener Erklärung“ unterstützen das in den laufenden Koalitionsverhandlungen diskutierte Fracking-Moratorium und sprechen sich dafür aus, es baldmöglichst durch eine restriktive gesetzliche Regelung zu untermauern. Solange keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen und nicht alle Risiken für Gesundheit und Umwelt bewertet seien und ausgeschlossen werden könnten, wäre der Einsatz der Fracking-Technologie unverantwortlich. Die Reinheit des Wassers und die Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes müssten gemäß dem Vorsorgeprinzip strikten Vorrang haben vor energiepolitischen oder wirtschaftlichen Interessen.

Getränkehersteller wie auch Wasserversorger sind angewiesen auf reinstes Wasser höchster Qualität. Bei natürlichem Mineralwasser kommt hinzu, dass es einer amtlichen Anerkennung unterliegt und von „ursprünglicher Reinheit“ sein muss. Anders als bei Trinkwasser ist bei natürlichem Mineralwasser eine Aufbereitung zur Entfernung von Schadstoffen nicht zulässig. Bereits das Vorkommen geringster Verunreinigungen könnte daher die amtliche Anerkennung und die Existenz der Mineralbrunnenbetriebe gefährden. Ebenso sind die deutsche Brauwirtschaft, die dem seit fast 500 Jahren geltenden „Reinheitsgebot“ verpflichtet ist, und andere Getränkehersteller in gleicher Weise wie Wasserversorger auf qualitativ einwandfreies Trinkwasser angewiesen.

In der „Gelsenkirchener Erklärung“ (siehe Anlage) wird deshalb die ausdrückliche gesetzliche Verankerung des Verbots von Fracking in Einzugsgebieten gefordert, die für die Trinkwasserversorgung oder die Gewinnung von Wasser für Lebensmittelbetriebe genutzt werden.

www.brauer-bund.de

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