Chamäleon und Co. müssen angemeldet werden

Wer gesetzlich geschützte Tiere der streng oder besonders geschützten Arten hält, kommt um eine Anmeldung bei der unteren Landschaftsbehörde nicht herum. Geschieht dies nicht oder verspätet, droht ein Bußgeld.

„Bei schweren Verstößen gegen das Artenschutzrecht kann es sogar zu einem Strafverfahren oder zur Einziehung der Tiere oder Pflanzen kommen“, erläutert Christian Makala, Leiter der unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Unna. Notwendig ist die Anmeldung der Tiere, da nur durch Handels- und Halterkontrollen sichergestellt werden kann, dass keine illegalen Wildtierfänge in heimische Terrarien gelangen.

„Die im Gesetz vorgesehene „unverzügliche Anmeldung“ soll transparent machen, wo nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützte Tiere gehalten werden. Ziel ist es sicher zu stellen, dass in den Fällen, wo illegale Tierimporte auf den Markt gelangen, möglichst auch die Drahtzieher und Hintermänner der Importe gefasst werden können“, unterstreicht Christian Makala. dass seit 1976 auch Arten wie die Griechische Landschildkröten der Kontrolle unterliegen, zeigt, wie gefährdet die Tiere in ihrer südeuropäischen Heimat sind.

Die unmittelbare Meldung des erworbenen Tieres ist bei der unteren Landschaftsbehörde ist ganz einfach. In der Regel genügt es, eine Kopie des Herkunftsnachweises bei der Landschaftsbehörde einzureichen. Allerdings gibt es neben der Anmeldung noch einige weitere Pflichten. So müssen z.B. Nachzuchten ebenso gemeldet werden wie der Tod eines Tieres.

Weitere Fragen hinsichtlich der Meldung der Tiere, aber auch zu anderen artenschutzrechtlichen Aspekten beantwortet bei der unteren Landschaftsbehörde Stefanie Wabbels, Tel. 0 23 03 / 27-24 70, E-Mail: stefanie.wabbels@kreis-unna.de.

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