Der Tag des audiovisuellen Erbes

Und plötzlich sind sie verschwunden: Egal ob es sich um die Aufnahme einer Geburtstagsfeier, eines Richtfestes oder einer Hochzeit handelt, viele Schätze in Form von privaten Film- und Tonaufnahmen sind nur auf Magnetbändern, CD’s und Festplatten erhalten. Sie sind wertvolle Erinnerungen für den Einzelnen aber auch wichtige Dokumente der Alltagskultur. Deshalb hat es sich auch die Volkskundliche Kommission beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zur Aufgabe gemacht, audiovisuelle Medien zu erhalten. Darauf machen die LWL-Volkskundler zum 27. Oktober aufmerksam, den die UNESCO zum Tag des audiovisuellen Erbes erklärt hat.

Filmarbeiten zum Thema "Herstellung eines Spinnrades". Rosenhagen 1963. Foto: LWL/Schmitz
Filmarbeiten zum Thema „Herstellung eines Spinnrades“. Rosenhagen 1963.
Foto: LWL/Schmitz

Im Archiv der LWL-Kommission befinden sich viele Hör-Quellen und filmische Dokumentationen. „Kaum ein Medium kann die Arbeitsabläufe eines Handwerkes so gut darzustellen wie audiovisuelle Aufnahmen. So sind zum Beispiel die Herstellung eines Bienenkorbes oder auch die Herstellung eines Spinnrades festgehalten und können besser als jede Beschreibung die genauen und komplexen Arbeitsabläufe erläutern“, erklärt LWL-Volkskundlerin Jutta Nunes Matias. Sie seien aber sehr fragile Zeugnisse, deren Verschwinden und Zerstörung im Gegensatz zum allgegenwärtigen Verfall von Baudenkmälern plötzlich eintrete und quasi geräuschlos daherkomme. Seien Ton- und Filmdokumente beschädigt, sei es für eine Restauration des Materials oftmals zu spät, so die LWL-Volkskundlerin weiter.

Film "Herstellung eines Bienenkorbes", Preußisch Ströhen 196. Foto: LWL/Simon
Film „Herstellung eines Bienenkorbes“, Preußisch Ströhen 196.
Foto: LWL/Simon

Auch verschiedene Bräuche standen im Focus der filmischen Arbeit von. „Geht dieses Material verloren, bleiben nur noch isolierte Exponate oder schriftliche Zeugnisse zurück. Auch würden somit wichtige Quellen fehlen, wenn es zum Beispiel um erzählte Erinnerungen geht. Die Art und Weise wie erzählt wird, offenbart oftmals einzigartige Eindrücke über den Berichterstatter, die in schriftlichen Texten kaum zum Tragen kommen“, erklärt Nunes Matias.

Schon früh gelang es der Volkskundlichen Kommission für Westfalen ihr audiovisuelles Kulturgut durch eine digitale Langzeitarchivierung vor Verfall zu schützen. Nachdem ab 1998 der Bildbestand und die Filme der LWL- Kommission digitalisiert wurden, begann man mit Hilfe eines Drittmittelprojektes 2006 auch die auditiven Medien wie zum Beispiel Aufnahmen von Liedern und Interviews zu Lebenserinnerungen digital aufzubereiten.

Privatpersonen, die alte Tonbänder, Kassetten, Fotos oder Super-8-Filme aus Westfalen haben und diese einem Archiv zur Langzeitarchivierung zur Verfügung stellen möchten, können sich an die Volkskundliche Kommission des LWL wenden. Neue und alte Tondokumente oder Fotos aus allen Bereichen der Alltagskultur können in der Kommission bewahrt werden, wobei sowohl analoge wie auch schon digitalisierte Medien, willkommen sind.

Nähere Informationen bei der Volkskundlichen Kommission für Westfalen
Scharnhorststr. 100
48151 Münster
Tel.: 0251/8324404
http://www.volkskundliche-kommission.lwl.org
E-Mail: voko@lwl.org.

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