Drei von vier Berufspendlern erreichen ihren Arbeitsplatz in weniger als einer halben Stunde

73,7 Prozent der Berufspendler in NRW benötigten im Jahr 2012 weniger als 30 Minuten für den arbeitstäglichen Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, schafften es 22,5 Prozent sogar in weniger als zehn Minuten. Eine Stunde oder mehr für die einfache Wegstrecke zum Arbeitsort brauchten 4,3 Prozent der Erwerbstätigen. Zu den Berufspendlern zählen dabei alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren am Ort der Hauptwohnung, deren Arbeitsstätte nicht auf demselben Grundstück liegt wie ihre Wohnung.

Die meisten Pendler nutzten für den größten Teil der Wegstrecke einen Pkw: Mehr als zwei Drittel der Berufspendler fuhren mit dem Auto zur Arbeit, und zwar entweder selbst (65,0 Prozent) oder als Mitfahrer (3,6 Prozent). 13,2 Prozent der Pendler nutzen für den Großteil des Arbeitsweges den öffentlichen Personennahverkehr, 8,2 Prozent waren überwiegend zu Fuß und 7,9 Prozent mit dem Fahrrad unterwegs zur Arbeit.

Die Bereitstellung dieser und vieler weiterer interessanter Ergebnisse ist nur durch die Mithilfe der befragten Haushalte beim Mikrozensus möglich. Diese größte deutsche Haushaltsbefragung wird von den Statistikern seit 1957 jährlich durchgeführt. Der Mikrozensus liefert Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Erwerbstätigkeit, Arbeitsmarkt und Ausbildung. In vierjährigen Abständen werden zusätzlich Daten zu wechselnden Schwerpunktthemen, wie beispielsweise Wohnsituation, Gesundheit oder Pendlerverhalten erfragt. Die Befragungen starten jetzt bei rund 76 000 Haushalten in NRW. Sie werden von rund 350 besonders geschulten Interviewerinnen und Interviewern des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen durchgeführt, die ihren Besuch zuvor schriftlich ankünden und sich durch einen Ausweis legitimieren können. Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind sie zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. (IT.NRW)

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