Dynamische Verkehrszeichen: Angaben sind verbindlich

Verkehrsschild bleibt Verkehrsschild – egal ob aus Metall oder als variable Anzeigen einer elektronischen Verkehrsbeeinflussungsanlage. „Die abgebildeten Vorgaben sind für den Kraftfahrer immer verbindlich“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und ergänzt: „Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern, gegebenenfalls auch mit einer Anzeige rechnen.“

Auf über 3.100 Kilometern verbessern dynamische Verkehrszeichen bereits den Verkehrsfluss auf deutschen Autobahnen und verringern so gleichzeitig die Umweltbelastungen. Weitere 1.500 Kilometer sollen ebenfalls mit solchen Anlagen bestückt werden. So können bedarfsgerecht Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Überholverbote angeordnet, Fahrstreifen gesperrt sowie Seitenstreifen zeitweise freigegeben werden. Ziel ist es, Staus möglichst zu verhindern sowie rechtzeitig vor Gefahrenquellen zu warnen. Außerdem können die Anlagen Umleitungsempfehlungen geben und je nach Verkehrsaufkommen auch die Zufahrt zur Autobahn beeinflussen.

Dynamische Verkehrsanlagen erhöhen Sicherheit

Die Steuerung der dynamischen Verkehrsanlagen erfolgt automatisch per Induktionsschleifen, Infrarotsensoren oder Videoerfassung und auf der Grundlage von Kenngrößen wie Verkehrsaufkommen und Witterungsdaten. Rechner werten die Daten aus und leiten sie an die Polizei weiter, bei Bedarf wird der Verkehrsfunk des Radios entsprechend informiert. Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen belegen, dass sich durch den Einsatz der Verkehrsbeeinflussungsanlagen die Zahl aller Unfälle auf den deutschen Fernstraßen erheblich reduziert. Bei Massenkarambolagen wird die Unfallrate sogar um die Hälfte gesenkt. „Möglich machen dies die angepasste Geschwindigkeit, ein größerer Sicherheitsabstand und die erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Lieber später, aber dafür sicher ankommen, lautet die Devise“, so TÜV Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich Sander.

 

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