Energieausweis für Wohngebäude: Pflichtangaben fehlen oft

Zu selten werden vorgeschriebene Angaben zur Energieeffizienz auf dem Immobilienmarkt tatsächlich gemacht. Und selbst wenn die Werte vorliegen, sind sie für Käufer und Mieter schwierig einzuschätzen. Zu diesen Ergebnissen kommt die Verbraucherzentrale NRW nach zwei Untersuchungen zum Energieausweis für Wohngebäude.

Örtliche Stichproben in 47 Städten ergaben: Obwohl seit Mai eine Angabepflicht besteht, fehlt der Kennwert für den Energieverbrauch oder -bedarf eines Hauses in vier von zehn Anzeigen und Aushängen. Gleichzeitig zeigte eine Telefonumfrage von TNS Emnid, dass die Verbraucher unsicher sind im Umgang mit den Werten, die ihnen Hinweise auf künftige Energiekosten geben können. Tatsächlich wird die Deutung unter anderem dadurch erschwert, dass es zwei unterschiedliche Ausweisarten gibt. Die Verbraucherzentrale NRW fordert deshalb eine Vereinheitlichung und klärt in einer landesweiten Aktion über Nutzen und Tücken des Energieausweises auf.

„Hinter dem Energieausweis steckt die gute Idee, den energetischen Zustand eines Hauses in einer einzigen Zahl zusammenzufassen“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. „Die Energiekennwerte sind aber nur dann wirklich hilfreich, wenn sie in jeder Immobilienanzeige stehen, problemlos vergleichbar sind und richtig gedeutet werden.“ Letzteres trauen sich jedoch viele Verbraucher noch nicht zu – in der Telefonumfrage gaben dies rund 40 Prozent der Befragten an, die planen, bald selbst als Anbieter oder Nachfrager am Immobilienmarkt aktiv zu werden.

Weitere Unsicherheiten offenbarten diese am Thema grundsätzlich Interessierten bei den im Mai eingeführten Effizienzklassen A+ bis H: Mehr als drei Viertel von ihnen nahmen an, dass Neubauten strengere Bedingungen erfüllen müssen als Altbauten, um in dieselbe Klasse eingestuft zu werden. Tatsächlich gelten dabei aber für alle Gebäude dieselben Regeln.

Mangelnde Vergleichbarkeit ist dagegen an anderer Stelle wirklich ein Problem: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, Verbrauchs- und Bedarfsausweise. Beide münden in einem Kennwert in derselben Einheit, doch sie bringen für ein und dasselbe Haus teils stark abweichende Ergebnisse hervor. Knapp 40 Prozent der Befragten wussten das nicht. Immerhin mehr als der Hälfte der Befragten war das Problem zwar bewusst. Doch die daraus folgende Verunsicherung schwächt nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW das Vertrauen in den Energieausweis insgesamt.

„Damit der Energieausweis eine zuverlässige Richtschnur für die Verbraucher wird, muss er endlich vereinheitlicht werden“, fordert Sieverding. „Klarer Favorit aus Mieter- und Käufersicht ist der Bedarfsausweis, weil er auf objektiven Gebäudedaten beruht.“ Der Verbrauchsausweis auf Basis von Heizkostenabrechnungen spiegelt dagegen vor allem das Verhalten der Bewohner wider. Ziehen zum Beispiel neue Mieter ein, die weniger heizen, verringert sich der Wert. „Das Haus wird dann energetisch günstiger bewertet, ohne dass es dafür einen guten Grund gibt – an Dämmung oder Heizungsanlage hat sich schließlich nichts verändert“, erklärt Sieverding.

Vor diesem Hintergrund betont die Verbraucherzentrale NRW, dass auch die Ausweisart in Immobilienanzeigen angegeben werden muss. In rund sieben Prozent der 1700 untersuchten Anzeigen und Aushänge stand der Energiekennwert, ohne dass klar war, welcher Ausweis zugrunde liegt. „Das ist genauso ein Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung wie das komplette Weglassen des Wertes“, betont Sieverding. Ab 1. Mai 2015 können dafür mehrere Tausend Euro Bußgeld verhängt werden. Schon jetzt ist dies möglich, wenn der Energieausweis Interessenten bei einem Besichtigungstermin nicht unaufgefordert vorgelegt wird. Die Schärfe dieser Regelung war in der Telefonumfrage aber nur knapp jedem Dritten bewusst.

Der Kurzbericht zu den Ergebnissen der Telefonumfrage, die TNS Emnid im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt hat, steht unter www.vz-nrw.de/umfrage-energieausweis zum Download bereit.

Ausführliche Informationen zum Energieausweis gibt es unter www.vz-nrw.de/energieausweis.

Stand: 29.08.2014

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