Gefährlicher Blindflug im Nebel

Schlechte Sichtverhältnisse, nicht angepasste Geschwindigkeit, zu geringer Abstand - das sind die Hauptgründe für schwere Unfälle im Nebel. Foto: adac.de
Schlechte Sichtverhältnisse, nicht angepasste Geschwindigkeit, zu geringer Abstand – das sind die Hauptgründe für schwere Unfälle im Nebel.
Foto: adac.de

Tagfahrlicht reicht nicht aus

Schlechte Sichtverhältnisse, nicht angepasste Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zum Vordermann sind die Hauptgründe für schwere Unfälle im Nebel. Im vergangenen Jahr kam es zu 320 nebelbedingten Unfällen mit Personenschaden. Der ADAC gibt Tipps, wie man sicher durch die dicke Suppe kommt.

  • Auf plötzliche Sichtbehinderungen einstellen, auch tagsüber grundsätzlich mit Abblendlicht fahren und stets bremsbereit sein.
  • Ausreichend Abstand halten. Als Regel gilt: Mindestabstand ist gleich Geschwindigkeit. Beträgt die Sicht also beispielsweise nur rund 50 Meter (Abstand zwischen den Leitpfosten am Fahrbahnrand), sollte man nicht schneller als 50 km/h fahren.
  • Bei Sichtweiten unter 50 Metern das Tempo drosseln und die Nebelschlussleuchte einschalten. Haben sich die Sichtverhältnisse gebessert, muss diese wieder ausgeschaltet werden, um den Nachfolgeverkehr nicht zu blenden.
  • Nebelfahrten sind anstrengend. Wenn die Augen durch das Starren in die Nebelwand zu brennen beginnen, sollte die Fahrt sofort unterbrochen werden.
  • Während der Pausen Scheinwerfer und Leuchten überprüfen, etwaigen Schmutz und Feuchtigkeit beseitigen. Während der Fahrt regelmäßig die Scheibenwischer anschalten und gegebenenfalls mit dem Gebläse die Frontscheibe von innen freimachen.

    Automatische Lichtschalter, die dem Autofahrer das Ein- und Ausschalten des Fahrlichts in der Dämmerung oder im Tunnel ersparen, sorgen bei Nebel nicht für Sicherheit. Sie reagieren lediglich auf Helligkeitsunterschiede, nicht aber auf Sichtbehinderungen wie Nebel, Rauch oder starken Regen bei gleichzeitiger relativer Helligkeit. Der ADAC rät den Autofahrern deshalb dringend, bei eingeschränkter Sicht selbst zum Lichtschalter zu greifen. Auch die Nebelschlussleuchte wird durch die Lichtautomatik nicht aktiviert und muss in jedem Fall manuell zugeschaltet werden.

Quelle/Text/Redaktion: www.adac.de

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