„Ich bin für sechs Jahre gewählt, dabei bleibt es“

Kreis Viersen. „Ich will die Äußerungen und Aufforderung der GRÜNEN zu meiner Amtszeit nicht näher bewerten und mich auf dieses Niveau einlassen. Ich möchte aber schon für mich in Anspruch nehmen, verantwortungsvoll zu handeln, wenn ich meinen Beruf so lange ausübe, wie der Wähler ihn mir aufgetragen hat.“ Das sagt Landrat Peter Ottmann zur Forderung der GRÜNEN, bereits 2014 aus dem Amt auszuscheiden. Er, Ottmann, sei 2009 für weitere sechs Jahre als Landrat gewählt worden und beabsichtige, diesem Beruf bis zum Ende der Wahlzeit im Jahre 2015 nachzugehen.

„Ich übe mein Amt auf einer gültigen Gesetzesgrundlage aus, die die rot-grüne Landesregierung in diesem Jahr geändert hat“, sagt Ottmann. Dieses Gesetz erlaube es aber nicht, in bestehende Arbeitsverhältnisse einzugreifen. Vielmehr habe der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, dass ein Bürgermeister oder Landrat freiwillig vorher aus dem Amt scheiden kann, um entweder in Pension zu gehen oder für eine weitere Amtsperiode zu kandidieren. Ottmann: „Eine nachträgliche Verkürzung der Wahlzeit ist verfassungsrechtlich nicht möglich.“

Was die GRÜNEN nun gegen die Einhaltung des geltenden Rechts in dieser Form einzuwenden hätten, sei ihm „unerfindlich“. Auch die Kostenberechnung sei eine Milchmädchenrechnung. Denn würde er, wie es die GRÜNEN offensichtlich wünschten, vorzeitig aus dem Amt scheiden, müsste der Steuerzahler für 15 Monate einen Pensionär zusätzlich finanzieren.

Zu einer erneuten Kandidatur über das Jahr 2015 hinaus würden die GRÜNEN eine Äußerung von ihm, Ottmann, bislang nicht finden. „Immerhin sind bis zum Wahltermin im September 2015 noch zwei Jahre Zeit.“ Egal, wie die Entscheidung ausfalle: Er habe jedenfalls ein anderes Berufsverständnis als die GRÜNEN und werde in jedem Fall die laufende Amtszeit nicht in Form einer Abschiedstour beenden.

Der Landrat hält es auch für angebracht, sich gegenseitig fair zu begegnen. Auf der einen Seite sollte der Amtsinhaber rechtzeitig mitteilen, ob eine erneute Kandidatur in Frage kommt. Eine solche Kandidatenaufstellung wäre in der laufenden Wahlzeit frühestens möglich am 21. Juli 2014 und spätestens am 27. Juli 2015. Ottmann: „Es besteht also noch genügend Zeit.“ Auf der anderen Seite sollte man den Amtsinhaber ordentlich arbeiten und in Ruhe überlegen lassen. „Ich lasse mich nicht unter Druck setzen.“

 

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