Infektionsschutz im Lebensmittelbereich

Wer Lebensmittel für andere zubereitet, trägt ein hohes Maß an Verantwortung – egal, ob er in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Gastronomie oder auch an der Fleisch- oder Käsetheke arbeitet. Allzu leicht können Infektionskrankheiten über Lebensmittel übertragen werden. Insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen können massenhafte Erkrankungen auftreten. Die drastischen Folgen verdeutlicht beispielsweise der Ausbruch an akutem Brechdurchfall nach dem Verzehr von mit Noroviren verunreinigten Erdbeeren im Herbst 2012 in Kindergärten und Schulen.

Um der Übertragung von Krankheitserregern vorzubeugen und eine Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen ist grundlegendes Wissen über Infektionsschutzmaßnahmen für alle Personen gesetzlich vorgeschrieben, die mit Lebensmitteln direkt oder indirekt umgehen. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob sie diese Tätigkeit ehrenamtlich oder erwerbstätig ausüben. Regelmäßig alle zwei Jahre müssen alle Mitarbeiter über Infektionschutzmaßnahmen belehrt werden.

Was im Einzelnen zu beachten ist, beschreibt leicht verständlich und praxisnah die neu aufgelegte aid-Standardinformation „Infektionsschutz im Lebensmittelbereich“. Erläutert werden darin beispielsweise für wen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt, in welchen Lebensmitteln sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren, in welchen Fällen ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden muss und welche Informationspflichten für Mitarbeiter in Bezug auf den Infektionsschutz gegenüber ihrem Arbeitgeber bestehen.

Das 32-seitige Heft informiert außerdem über die Belehrungsvorschriften und vermittelt anschaulich in Wort und Bild die wichtigsten Übertragungswege lebensmittelbedingter Erkrankungen – grundlegendes Wissen, das gerade für einen effektiven Schutz vor entsprechenden Infektionen ganz entscheidend ist. Hinzu kommen Steckbriefe zum Krankheitsbild der häufigsten Durchfallerreger und der durch Lebensmittel übertragbaren Infektionskrankheiten. Diese beinhalten auch die Beschreibung typischer Symptome, die ein Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot nach IfSG auslösen können.

Das Heft richtet sich vor allem an die Küchenleitung und Verantwortliche in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie, Kitas und Schulen. Angesprochen sind darüber hinaus der Lebensmitteleinzelhandel und das Lebensmittelhandwerk, Ausbilder und Studierende sowie Behörden der Lebensmittelüberwachung, die Gesundheitsämter und die Industrie- und Handelskammern. / www.aid.de

aid-Heft „Infektionsschutz im Lebensmittelbereich“

32 Seiten, 5. Auflage 2013, Bestell-Nr. 61-1500, ISBN 978-3-8308-1083-4. Preis: 2,00 Euro (Rabatte ab 10 Heften), zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 Euro gegen Rechnung

Weitere Infos: www.aid-medienshop.de

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