Informationen zu Stimmzettel für Bundes- und Landtagswahl

Insgesamt vier Stimmen darf jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter am 22. September abgeben, denn sowohl für die Bundestags- als auch für die Landtagswahl in Hessen gilt es einen direkt zu wählenden Wahlkreisbewerber (Erststimme) sowie eine Landesliste (Zweitstimme) zu wählen. Wie das Team des Wahlbüros erläutert, wird für die Bundestagswahl ein grauer, für die Landtagswahl ein blauer Stimmzettel verwendet.

Die Erststimme ist dabei immer auf der linken Seite des Stimmzettels. Damit wird in jedem Wahlkreis eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt in den Bundestag oder Landtag gewählt. Das bedeutet, die Wähler können ganz unmittelbar entscheiden, wer den Wahlkreis im Parlament vertreten soll. In Hanau stehen bei der Bundestagswahl acht und bei der Landtagswahl sieben Wahlvorschläge zur Auswahl.

Die Zweitstimme wird jeweils auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben. Mit dieser wird eine Landesliste gewählt und so über die Kräfteverhältnisse im Parlament entschieden. Das bedeutet, je mehr Zweitstimmen landesweit ein Wahlvorschlag erhält, um so mehr Vertreter kann dieser in den Bundestag- oder Landtag entsenden. In dem Hanau angehörenden Wahlkreisen stehen bei der Bundestagswahl 15 und bei der Landtagswahl stehen 18 Wahlvorschläge zur Wahl.

Die Reihenfolge auf den Stimmzetteln richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis der letzten Wahl. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.

Die Reihenfolge der Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber (Erststimme) richtet sich nach der Reihenfolge der Landeslisten (Zweitstimme), wobei das Feld für den Kreiswahlvorschlag leer bleibt, wenn für die Partei oder die Wählergruppe in dem Wahlkreis keine Wahlkreisbewerberin oder kein Wahlkreisbewerber zur Wahl antritt.
Die Lochung in der rechten oberen Ecke, die alle Stimmzettel an dieser Stelle haben, ist für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler angebracht. Sie ermöglicht es ihnen, ohne fremde Hilfe an der Wahl teilzunehmen, da an dieser Markierung eine besondere Wahlschablone zum Ertasten der Informationen auf dem Stimmzettel angelegt werden kann. Da alle Stimmzettel an der gleichen Stelle gelocht sind, ist das Wahlgeheimnis unberührt.

Originalgetreue Muster der Stimmzettel sind vorab auch auf der Internetseite der Stadt Hanau unter www.hanau.de zu finden. Für alle Fragen rund um die Bundestags- und Landtagswahl steht das Team vom Wahlbüro unter der Rufnummer 06181-295 1662 zur Verfügung.

 

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