Kirmes: Kein Schnaps an Jugendliche

Zuckerwatte, Fahrgeschäfte, gebrannte Mandeln und jede Menge Spaß, so werden sich die meisten Kinder und Jugendlichen ihren Besuch auf der Bocholter Kirmes vorstellen. Doch mit dem bunten Treiben ist nicht nur Vergnügen verbunden. Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, führt die ausgelassene Stimmung immer wieder zum Alkoholmissbrauch von Minderjährigen.

Das Resultat – eine Alkoholvergiftung. Diese können gravierende gesundheitliche Folgen für die Jugendlichen haben. Daher greift der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport in Kooperation mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung die Plakataktion „Sei klar!“ wieder auf und setzt auf kritische Selbstreflexion der Jugendlichen. Ziel ist, an die Eigenverantwortung der Jugendlichen zu appellieren. Gleichzeitig fordert der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport alle Eltern dazu auf, besonders während der Kirmestage ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

Fachbereichsleiter Benedikt Püttmann appelliert an die Eltern: „Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und achten Sie auf die Jugendschutzbestimmungen!“. Diese untersagen Jugendlichen unter 16 Jahren sowohl den Kauf als auch den Konsum vom Alkohol. Ab 16 Jahren ist lediglich der Kauf und Konsum von Wein, Sekt und Bier erlaubt. Branntweinhaltige Getränke wie Schnäpse, Liköre, Alkopops sowie Zigaretten sind erst ab 18 Jahren zugelassen. Der Aufenthalt in Gaststätten ohne eine erziehungsbeauftragte Person ist bis 24 Uhr gestattet.

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