Kommentierter „Mein Kampf“ wird nicht veröffentlicht

Die Bayerische Landesregierung hat die geplante Veröffentlichung einer kommentierten Version von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gestoppt. Erscheinen sollte die Fassung nach 2015. Dann laufen die Urheberrechte für das Buch aus. Das berichten Medien. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bedauert die Entscheidung. Schließlich könne eine kritische Fassung des Buches zur Aufklärung beitragen und Mythen zerstören.

Im Februar hatten alle Parteien im bayerischen Parlament beschlossen: Die Regierung des Landes solle eine Publikation von Hitlers Buch „Mein Kampf“ prüfen – ergebnisoffen und mit Expertenhilfe. In dem Beschluss des Landtages hieß es dazu: Mit der wissenschaftlich aufbereiteten Fassung von „Mein Kampf“ sollen unseriöse Veröffentlichungen verhindert werden.

Ein entsprechendes und mit rund einer halben Million Euro gefördertes Projekt hatte das Institut für Zeitgeschichte in München schon begonnen. Nun hat die bayerische Regierung dieses Projekt gestoppt – für viele völlig überraschend. Und obwohl die Urheberrechte Ende 2015 auslaufen. Das berichtet das Online-Medium süddeutsche.de.

Der Stopp der Publikation kommt auch für den DAV völlig überraschend. „Der DAV findet das Aus für das geplante Projekt sehr bedauerlich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV. Eine kommentierte Veröffentlichung, wie sie das Münchner Institut für Zeitgeschichte geplant hatte, unterstützt der DAV, denn sie trägt dem DAV zu Folge zur Aufklärung bei. In einer Expertise des DAV von 2013 heißt es dazu: „Durch eine so aufbereitete Publikation, die sich kritisch mit dem Text auseinandersetzt, würden nicht nur der Mythos, der sich um das Buch entwickelt hat, und der Reiz des Verbotenen aufgehoben werden, sondern es würde zudem viel schwerer fallen, den Text propagandistisch zur Verherrlichung der
NS-Zeit zu nutzen.“

Ab dem 31. Dezember 2015 sei die Veröffentlichung von „Mein Kampf“ gemeinfrei. Man sollte vielmehr überlegen, wie eine tatsächliche Verfügbarkeit des unkommentierten Textes eingegrenzt werden kann. So könne denkbar sein, Absprachen mit dem Buchhandel und der Verwertungsgemeinschaft Wort zu treffen.

www.anwaltverein.de

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