Lebensmittel per Mausklick

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – an diese Redewendung denken viele, wenn sie im alltäglichen Handeln ein gewisses Gefühl der Unsicherheit verspüren. Dass ein solches beim Lebensmitteleinkauf per Mausklick durchaus berechtigt sein kann, zeigen erste Erfahrungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und auch Recherchen der Verbraucherzentralen. Vor allem in Bezug mit Nahrungsergänzungsmitteln.

Das Problem: Viele online-Lebensmittelhändler kommen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Registrierung nicht nach und sind somit für die Kontrollbehörden gar nicht existent. So entziehen sie sich – ob nun bewusst oder unbewusst – auch der amtlichen Prüfung.

Eine neue gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) namens „G@ZIELT“ soll dieses Wissensdefizit nun lösen. G@ZIELT steht für die etwas sperrige Aufgabenbeschreibung „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und Tabak“. Zu diesen Produkten zählen neben Lebensmitteln auch Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände, also etwa Teller oder Besteck. Die länderfinanzierte Stelle hat im Juli 2013 ihre Arbeit aufgenommen und möchte ein dem konventionellen Handel vergleichbares Verbraucherschutzniveau im online-Lebensmittelhandel gewährleisten.

Ein zentrales Element ist dabei eine Kooperation mit vier Anbietern von Internet-Gütesiegeln. Online-Händler, die auch Lebensmittel im Angebot haben, können die von der Initiative D21 empfohlenen Gütesiegel „Trusted Shops“, „internet privacy standards“, „EHI Geprüfter Online-Shop“ und „TÜV Süd s@fer shopping“ ab sofort nur noch erwerben, wenn sie sich bei ihrer örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert haben. Auf diese Weise erhalten die Behörden die entscheidenden Daten, wer überhaupt im Internet Lebensmittel vertreibt. Das spart ihnen eine aufwändige Recherchearbeit und sie können die online-Händler in das bewährte System einer risikobasierten amtlichen Lebensüberwachung integrieren.

Eine absolute Produktsicherheit beim online-Kauf wird zwar dadurch ebenso wenig wie beim Einkauf im Supermarkt gewährleistet, zumindest aber können sich Kunden entsprechend ausgezeichneter online-Händler sicher sein, dass diese genauso behördlich kontrolliert werden. Der Shop-Betreiber zeigt durch das Siegel, dass er sich über seine lebensmittelrechtlichen Pflichten bewusst ist. Und das schafft Vertrauen.

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

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