Neue Tarifordnung bei Taxifahrten

Ab dem 1. Februar 2014 gelten für Taxifahrten im Rhein-Sieg-Kreis neue Tarife. Die neue Tarifordnung sieht einen Anstieg von 20 Cent bei der Grundgebühr sowie um jeweils 10 Cent pro km beim Tag- und Nachttarif vor.

Die Grundgebühr für Taxifahrten beträgt ab dem 1. Februar 2014 somit drei Euro. Der Tagtarif in den Zeiten von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr kostet je gefahrenem Kilometer 1,70 Euro. Der Nachttarif in den Zeiten von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen beträgt 1,80 Euro.

Wer das Taxi bis 5 Minuten warten lässt, bezahlt ein Wartezeitentgelt, wie gehabt, von 26 Euro je Stunde; die berechnete Wartezeit ab der sechsten Minute kostet 30 Euro je Stunde. Der Zuschlag für die Nutzung eines Großraumtaxis wird auf sechs Euro angehoben. Der Zuschlag in Höhe von einem Euro für die Bezahlung der Taxikosten mit Kreditkarte bleibt hingegen gleich.

Grund für die neuen Taxitarife sind im Wesentlichen die Steigerung der zum Teil nicht zu beeinflussenden Unterhaltungs- und Wartungskosten für Kraftfahrzeuge sowie die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Aufgrund dessen entstand bei den Taxiunternehmen ein finanzielles Defizit, welches nunmehr die erneute Anhebung der Tarife rechtfertigt.

Die letzte Anpassung der Tarifordnung war am 1. Februar 2012 in Kraft getreten. Mit ihr wurden seiner Zeit der Tag- sowie Nachtarif um jeweils 5 Cent angehoben.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.