Nur noch zwei Zeitintervalle bei Verpflegungspauschalen

Bei Geschäfts- oder Dienstreisen werden die Pauschalen für die Verpflegung seit 1. Januar 2014 nur noch in zwei statt drei Zeitintervallen berechnet. Bisher bekamen Arbeitnehmer 6 Euro vom Arbeitgeber erstattet, wenn sie mindestens 8 Stunden auf Geschäftsreise waren. Bei einer Reise von mindestens 14 Stunden waren es 12 Euro; dauerte die Reise 24 Stunden gab es 24 Euro. Ab nächstem Jahr fällt nun die erste Stufe weg: Die steuerfreie 12-Euro-Pauschale gibt es nunmehr bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden.

Für Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer beruflich 24 Stunden von seiner Wohnung entfernt ist, erhält er wie zuvor 24 Euro. Neu ist auch, dass nun für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Dienstreise mit Übernachtung außerhalb der Wohnung vom Arbeitgeber pauschal 12 Euro pro Tag steuerfrei ersetzt werden können – unabhängig davon, wie viele Stunden der Arbeitnehmer unterwegs war.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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