Psychische Belastung der Lkw-Fahrer wird zum Risiko

Gestresste Berufskraftfahrer können zum Risiko auf unseren Straßen werden. Zahlreiche Studien haben ermittelt, dass eine Verschiebung von der physischen hin zur psychischen Belastung auch bei Berufskraftfahrern stattfindet. Neu: Eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verlangt, dass die psychische Belastung Teil einer Gefährdungsbeurteilung sein muss. Damit sind die Arbeitgeber und Spediteure in der Pflicht, sich des Themas intensiv anzunehmen. Aber auch Nutzfahrzeughersteller können durch die Entwicklung und den Einbau von Assistenzsystemen die Informationsaufnahme und –verarbeitung erleichtern und damit eine bedeutsame Komponente zur Verringerung der psychischen Belastungen bereitstellen.

Im Zusammenspiel von Kraftfahrern, Arbeitgebern, Herstellern sowie Gesetzgeber und TÜV sollte es gelingen, eine umfassende Reduzierung der psychischen Belastungen auch bei Berufskraftfahrern zu erreichen – für die Sicherheit auf unseren Straßen.

Die Anzahl der Erkrankungen und Frühberentungen aufgrund von psychischer Belastung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Diese Belastungsverschiebung hin zu einer Zunahme der psychischen Belastung zeigt sich auch bei den Berufskraftfahrern. Aufgrund verbesserter Fahrzeugtechnik, z. B. durch Servosysteme und Automatikgetriebe, haben sich die physischen Belastungen reduziert. Gleichzeitig ist aber die Aufgabe des Berufskraftfahrers deutlich komplexer geworden und stellt erhöhte Anforderungen an mentale Fähigkeiten.

Zu dieser Belastungsverschiebung kommt es auch durch die zunehmende Elektronisierung der Arbeitsumgebung durch digitale Tachografen, Bordcomputer und Bordkommunikation, den häufig grenzüberschreitenden Verkehr mit erhöhten Anforderungen an Mehrsprachigkeit, Termindruck, zunehmende Verkehrsdichte und Staus sowie riskantes und aggressives Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer.

Durch die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes vom 25. Oktober 2013 sind jetzt auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Die Arbeitgeber sind somit verpflichtet, sich mit den psychischen Belastungen der Berufskraftfahrer zu beschäftigen und, falls erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, diese zu reduzieren.

Das Medizinisch-Psychologische Institut (MPI) bei TÜV NORD führt entsprechende Untersuchungen für Berufskraftfahrer durch. Zusammen mit den Kollegen von Meditüv werden auch Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung und zu solcherart Beanspruchungen angeboten. Schließlich ist der Zusammenhang zwischen der psychischen Belastung oder Überforderung der Fahrer und dem Unfallrisiko klar ersichtlich.

Weitere Informationen:
www.tuev-nord.de

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