Selbstbestimmt leben – Schon kleine Hilfen können den Alltag erleichtern

Auch pflegebedürftige Menschen möchten möglichst selbstständig ihren Alltag meistern. „Damit das gelingt, ist es oft sinnvoll, die Wohnung umzugestalten“, sagt Christian Hassel, Pflegeexperte im AOK-Bundesverband. Damit sich pflegebedürftige Menschen ungehindert in ihrer Wohnung bewegen können, sollte diese möglichst frei von Hindernissen sein. „Dadurch lässt sich auch Stürzen vorbeugen“, sagt Hassel. Weitgehend barrierefrei ist eine Wohnung, wenn sie

  • ohne Stufen und Schwellen begehbar ist,
  • über eine ebenerdige Dusche verfügt,
  • mindestens 90 Zentimeter breite Türen hat und
  • über Räume verfügt, in denen man sich auch mit einem Rollator oder Rollstuhl gut bewegen kann.

Wie die Wohnung zu gestalten ist, hängt auch von der Art und Schwere der körperlichen Einschränkungen ab.

Stolperfallen vermeiden

Damit Pflegebedürftige nicht hinfallen und sich verletzen, sind rutschfeste Bodenbeläge wichtig. Um Stolperfallen zu vermeiden, ist es außerdem ratsam, Teppichläufer zu befestigen und Telefonkabel vom Boden zu entfernen. Die Möbel sollten stabil und kippsicher sein, damit sich Menschen mit einer Gehbehinderung daran abstützen können.

Alle Einrichtungsgegenstände und Fenster sollten leicht zugänglich sein. Es empfiehlt sich, die Sitzflächen von Sofas, Sesseln und Betten zu erhöhen – das erleichtert das Aufstehen und Hinsetzen. Wenn sich pflegebedürftige Menschen noch selbst ihre Schuhe an- und ausziehen können, sollte dafür eine stabile Sitzgelegenheit bereit stehen. Im Bad erhöhen Haltegriffe die Sicherheit und machen die Körperpflege leichter.

Sind bauliche Veränderungen notwendig, können sich Versicherte von der Krankenkasse beraten lassen. Beispielsweise kann das Bad behindertengerecht umgebaut werden. Die Kücheneinrichtung oder anderes Mobiliar lassen sich anpassen, Schwellen abbauen. „Berater der AOK kommen auf Wunsch gerne zu Ihnen nach Hause, um sich ein Bild von Ihrer persönlichen Situation zu machen“, sagt Hassel. Für Umbaumaßnahmen zahlt die Pflegekasse dem Versicherten Zuschüsse bis zu einem Betrag von 2.557 Euro. Voraussetzung ist, dass die Umbauten die häusliche Pflege erst ermöglichen oder sie in erheblichem Maße erleichtern.

Antrag vor dem Umbau stellen

Zuschüsse gibt es auch, wenn die Anpassung des Wohnraums eine möglichst selbstständige Lebensweise des Pflegebedürftigen wiederherstellt. Es ist sinnvoll, den Antrag zu stellen, bevor der Umbau beginnt. Die Pflegekasse zahlt den bewilligten Zuschuss in der Regel aus, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die entstandenen Kosten belegt werden können.

Die Pflegekasse übernimmt auch Kosten für Pflegehilfsmittel. Diese sollen die häusliche Pflege erleichtern oder zur Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder diesem eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Einige pflegebedürftige Menschen benötigen zum Beispiel ein Hausnotrufgerät von der Pflegekasse, mit dem sie im Notfall Hilfe rufen können.

Technische Hilfen

Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe zahlt die AOK bis zu 31 Euro pro Monat. Technische Hilfen (zum Beispiel Pflegebetten) werden in geeigneten Fällen bevorzugt geliehen.

Für technische Hilfen zahlen Pflegebedürftige ab 18 Jahren zehn Prozent der anfallenden Kosten, allerdings höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden und Pflegehilfsmittel benötigen, können einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Hilfsmittel der Krankenkasse können kranken oder behinderten Menschen ebenfalls den Alltag erleichtern. Sie sichern entweder den Erfolg der Krankenbehandlung, beugen einer Behinderung vor oder gleichen eine Behinderung aus.

Mit Gehhilfen besser fortbewegen

Dazu gehören zum Beispiel Greif- und Lesehilfen oder Strumpfanzieher. Gehbehinderte Menschen, die nicht mehr sicher auf den Beinen sind, können sich mithilfe von Hand- und Gehstöcken oder Rollatoren meist besser fortbewegen.

Im Bad gleichen Hocker mit rutschhemmenden Fußenden im Einzelfall einen unsicheren Stand aus und erleichtern das selbstständige Duschen. Der Anspruch auf Hilfsmittel umfasst auch notwendige Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Produkte, die gesetzliche Krankenkassen oder Pflegekassen übernehmen, sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgelistet. Das Verzeichnis enthält über 20.000 Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, deren Funktionstauglichkeit, Nutzen und Qualität zuvor überprüft wurden.

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