SEPA: Überweisungen, Daueraufträgen, Einzugsermächtigungen

Spätestens in vier Wochen, zum 1. Februar 2014, gibt es die bisher herkömmlichen Überweisungen nicht mehr. Sie werden von der SEPA-Überweisung abgelöst. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden ebenfalls umgestellt und neue müssen bestimmten Formanforderungen genügen. „Die Veränderungen werfen Fragen auf und bringen auch die Gefahr mit sich, dass Betrüger aktiv werden“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Deshalb widmen wir die ersten Wochen des neuen Jahres diesem Thema und bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern verstärkt unseren Rat an.“

Mit Ablauf des 31. Januar 2014 werden die nationalen Zahlungssysteme abgeschaltet. Ab 1. Februar gelten dann in der gesamten Europäischen Union und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes für EURO-Zahlungen per Überweisung, Lastschrift und Karte einheitliche rechtliche und technische Regelungen. „Jeder Bürger ist davon betroffen, auch wenn keine grenzüberschreitende Zahlung, sondern zum Beispiel nur eine Überweisung von Leipzig nach Dresden getätigt wird“, informiert Heyer. Wer Fragen hinsichtlich der vielfach eintreffenden Schreiben von Vertragspartnern, der Erteilung neuer Einzugsermächtigungen aber auch deren Widerruf oder zur diesbezüglichen Umstellung beim Onlinebanking hat, kann diese in einer persönlichen Beratung in der nächstgelegenen Beratungseinrichtung klären.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat für Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich einen kleinen SEPA-Check im Scheckkartenformat erstellt, der in jeder Beratungseinrichtung zur kostenfreien Mitnahme bereit liegt. Wer nicht mehr gut zu Fuß ist, kann die telefonische Beratung nutzen. Diese ist montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0900-1-797777 (1,24 Euro/Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunknutzer hören dort eine kostenlose Ansage) zu erreichen. „Sofern Gruppen, etwa Seniorenvereine, Interesse an einem verständlichen Vortrag haben, sollten sie direkten Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungseinrichtung aufnehmen“, klärt Heyer über eine weitere Informationsmöglichkeit auf.

Besonders wachsam sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in den nächsten Tagen im Umgang mit empfangenen E-Mails sein, die auf die SEPA-Umstellung hinweisen und gegebenenfalls gefährliche Anhänge mit Spionageprogrammen beinhalten können. „Da schon in den letzten Wochen des vergangenen Jahres solche Nachrichten in betrügerischer Absicht versendet wurden, gehen wir davon aus, dass sich dies in der heißen Phase vor dem Stichtag 1. Februar wiederholt“, warnt Heyer. Im Zweifelsfall kann bei dem Unternehmen, mit dem ein Vertrag besteht, telefonisch nachgefragt werden, ob die Nachricht tatsächlich von ihm stammt.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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