Weihnachtsgeschenke im Beruf bergen Risiken

Bald ist Weihnachten. Und wie jedes Jahr stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, an Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden adäquate Grußkarten und Geschenke zu überreichen. Aber wo liegt die wertmäßige Grenze, damit die gut gemeinte Geste nicht als Bestechung auslegbar ist? Wird dem keine Beachtung geschenkt, kann es für den Beschenkten und den Absender Folgen haben. „Dabei gibt es gibt keine gesetzlichen Vorgaben oder Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Korruption gilt. Das müssen die Unternehmen für sich selbst regeln“, erläutert Walter Schlegel, Compliance-Experte von TÜV Rheinland, das Problem.

Bei Geschenken wie zum Beispiel Eintrittskarten für die VIP-Lounge im Fußballstadion, Reisen, hochwertiger Unterhaltungselektronik oder gar Bargeld ist Vorsicht geboten. „Um den Geber aber nicht vor den Kopf zu stoßen und sich selbst nicht zu sehr unter Druck zu setzen, können Geschenke grundsätzlich auch weiterverkauft und der Erlös kann einer gemeinnützigen Sache gespendet werden“, so Schlegel: Wer bei dem Wert eines Geschenks unsicher ist, aber auf Nummer sicher gehen möchte, hält besser Rücksprache mit seinem Vorgesetzten. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern vermeidet zudem den Anschein von Käuflichkeit.

Ideal ist es, wenn ein Ansprechpartner für Korruption, ein sogenannter Compliance-Beauftragter im Unternehmen vorhanden ist. Dieser kann mit der Geschäftsleitung klare Regeln aufstellen, an denen sich Mitarbeiter orientieren können und steht im Zweifel beratend zur Seite. TÜV Rheinland bietet ein ganzes Spektrum von Dienstleistungen an, die Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen und entsprechende Verstöße zu verhindern. „Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz der Compliance ‒ also die Einhaltung einer Vielzahl von internen und externen Regeln und Vorschriften ‒ und bilden so den Rahmen für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln“, erklärt Walter Schlegel.

Mehr Informationen zu dem Thema finden sich unter www.tuv.com/compliance im Internet.

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