Zusätzlich fünf Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr

Bund und Länder haben sich nach langer Auseinandersetzung auf die Eckpunkte über die künftige finanzielle Ausstattung und Verteilung der sogenannten Regionalisierungsmittel geeinigt. Demnach soll das Land NRW in den kommenden 15 Jahren rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für den Schienenpersonennahverkehr erhalten. „Der erzielte Kompromiss ist von großer Bedeutung für Nordrhein-Westfalen und muss jetzt schnell umgesetzt werden“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek. „Vor allem die Pendler in NRW dürfen sich über die gute Nachricht freuen.“

Mit den Regionalisierungsmittel finanzieren die Länder den Schienenpersonennahverkehr. Der Bund erhöht diese Mittel ab dem Jahr 2016 von derzeit rund 7,4 Milliarden Euro auf acht Milliarden Euro. Die Mittel steigen über einen Zeitraum von 15 Jahren – statt bislang um 1,5 Prozent – um jährlich 1,8 Prozent und werden nach dem sogenannten Kieler Schlüssel verteilt. Der Anteil Nordrhein-Westfalens erhöht sich damit schrittweise von gegenwärtig 15,76 Prozent auf 18,99 Prozent. Bund und Länder sind sich zudem einig in dem Ziel, den Anstieg der Trassenpreise zu begrenzen.

Überdies wurde die Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GFVG) über das Jahr 2019 vereinbart. Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird nunmehr in dem anstehenden Vermittlungsverfahren umgesetzt werden müssen. In diesem Jahr hat der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen gut 1,1 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung gestellt.

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