Die Briefwahlbeteiligung im Kreis Soest zur bevorstehenden Bundestagswahl liegt zehn Tage vor dem Wahlsonntag in einigen Städten und Gemeinden im Kreis bereits bei fast 20 Prozent der Wahlberechtigten. Insgesamt sind zurzeit im Kreis 232.312 Wählerinnen und Wähler wahlberechtigt; davon haben bereits 36.095 Bürgerinnen und Bürger von ihrem Briefwahlrecht Gebrauch gemacht. Das sind immerhin gute 15,5 Prozent der Wahlberechtigten.
Bei der Bundestagswahl 2009 haben insgesamt 40.010 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgegeben; das waren bis zum Wahltag 17,2 Prozent der Wahlberechtigten. Diesen Wert übertreffen jetzt schon sechs Gemeinden im Kreis Soest. Der Briefwahlanteil der Gemeinde Möhnesee liegt bei 20,6 Prozent; fast 1.840 Wähler haben dort schon jetzt ihre Stimme abgegeben. Auch Wickede (Ruhr) hat im Kreis die Nase vorn bei der Briefwahlbeteiligung; dort haben auch bereits 1.820 Bürgerinnen und Bürger (20,5 Prozent) gewählt. Bad Sassendorf, Ense, Rüthen und Warstein folgen mit guten 17 Prozentpunkten. Die geringste Briefwahlbeteiligung ist zurzeit in Geseke mit 11 Prozent gegeben. Alle anderen Städte und Gemeinden liegen bei der Briefwahl im guten Kreisdurchschnitt zwischen 14 und 16 Prozentpunkten.
Briefwahlunterlagen können noch per Post, durch Online-Briefwahlantrag oder im jeweiligen Wahlamt am Wohnort beantragt werden. Wer den Briefwahlantrag auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung ausfüllt und die Karte an das Wahlamt seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung zurückschickt, bekommt die gewünschten Unterlagen zugeschickt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, persönlich im Wahlamt am Wohnort die Stimmen abzugeben. Briefwahlanträge können spätestens bis zum 20. September 2013, 18 Uhr gestellt werden. Es wird allerdings empfohlen, diese möglichst frühzeitig zu stellen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht.
Wer erst am 19. oder 20. September 2013 Briefwahlunterlagen beantragen will, sollte dies persönlich im Wahlamt des jeweiligen Rathauses erledigen. Nur so ist sichergestellt, dass der Wahlbrief rechtzeitig, das heißt am Wahltag um 18 Uhr, beim zuständigen Briefwahlvorstand vorliegt.