Kategorie-Archiv: Bauen & Wohnen01

Mieter muss Schnee schippen, wenn Vermieter es will!

Noch scheint die Herbstsonne über Norddeutschland. Aber der Winter steht vor der Tür. Straßen und Fußwege sind dann von Schnee und Eis überzogen. Bei der Beseitigung der weißen Pracht scheiden sich die Geister. Wer muss streuen? Wer haftet bei Schäden? Der Vermieter hat grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Er muss Bürgersteige, Fußwege und Grundstückszufahrten bei Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln streuen. Dennoch kann der Vermieter den Mieter zum Schneeräumen verpflichten. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) hin.

Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az. 2 O 324/06) kann der Vermieter die Streupflicht auf den Mieter abwälzen. Dies muss ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart sein. Der Vermieter muss dem Mieter einen Zeitplan für den Räumdienst übergeben haben. Dann ist der Mieter verantwortlich und nach einem Urteil des Amtsgerichts Ulm (Az. 6 C 968/86 – 03, 6 C 968/86) schadensersatzpflichtig, wenn er den Gehweg nicht streut und eine Mitmieterin auf dem Weg zu den Müllcontainern infolge Glatteises zu Fall kommt und sich dabei verletzt. Der Vermieter muss den Mieter überwachen, ob er seinen Pflichten auch regelmäßig nachgekommen ist, so das Landgericht Waldshut-Tiengen in einem Urteil (Az. 1 O 60/00). Dazu sind Kontrollgänge erforderlich, die mit Datum, Uhrzeit und Dauer aus Gründen der Beweispflicht penibel dokumentiert werden sollten. In Mehrfamilienhäusern kann der Vermieter die Erdgeschossmieter zum Räumen von Schnee bzw. Glatteis verpflichten, so das LG Köln (Az. 1 S 201/12).

Die Gemeindeordnungen regeln, ab wann der Mieter streuen muss; meistens zwischen 7:00 Uhr und 21:00 Uhr. Die Streupflicht beginnt grundsätzlich unverzüglich nach Ende des Schneefalls.

VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß: „Wir empfehlen die Übertragung der Räum- und Streupflicht eindeutig im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu regeln. Dem Mieter muss klar sein, worauf er sich einlässt. Ansonsten kann der Vermieter ein Unternehmen mit der Schneebeseitigung beauftragen und die ihm dabei entstehenden Kosten auf die Mieter umlegen. Für diese Variante hat sich ein Großteil unserer Mitgliedsunternehmen entschieden. Sie bieten ihren Mietern damit eine Serviceleistung an.“

Quelle:  http://www.vnw.de

Moderne Fertighäuser greifen traditionelle Baustile auf

Überall in Deutschland werden Fertighäuser gebaut. Je nach Landschaft bevorzugen die Bauherren ganz unterschiedliche Architekturstile und Gestaltungsmerkmale. Die Hersteller von Fertighäusern geben diesen regionalen Bautraditionen eine moderne Form.

Seit Jahrhunderten prägt die Landschaft das Gesicht von Gebäuden. Und das nicht nur in den historischen Ortskernen, sondern auch in den Neubaugebieten von der Nordsee bis zum Alpenrand. „Der unverkennbar regionale Charakter kommt beim Bauen nie aus der Mode. Aktuelle Fertighäuser interpretieren traditionelle Baustile neu und verbinden sie mit zukunftsfähiger Technik“, sagt Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF).

Hinter regionaltypischen Bauformen steht eine enge Verbundenheit mit der Geschichte, die den Lebensstil der Menschen beeinflusst. Wer baut, passt sich sichtbar an die Tradition an. Das bedeutet aber nicht, dass heutige Bauherren wie vor 200 Jahren bauen müssen. Norddeutsche Landhäuser oder alpenländische Chalets gibt es auch in Fertigbauweise, jedoch mit den Vorteilen einer kontrollierten Qualität und eines geringen Energiebedarfs. Zeitgemäß interpretiert, wirkt die regionaltypische Architektur sogar besonders authentisch.

Wie in einer bestimmten Gegend traditionell gebaut wird, hängt von klimatischen Bedingungen und der umgebenden Natur wie Bergen, weiten Ebenen oder der Nähe zum Meer ab – denn danach musste man sich in früheren Zeiten richten. Dass die althergebrachte Baukunst auch heute noch ihren Sinn hat, kann man zum Beispiel an verschiedenen Dachformen nachvollziehen: In milden Regionen mit vielen Regentagen ist ein steiles Dach sinnvoll, damit das Wasser schnell abfließen kann. In kälteren Gegenden bietet dagegen ein flach geneigtes Dach mehr Sicherheit vor abrutschenden Schneemassen.

In Süddeutschland wird mit viel Holz gebaut, weil die Winter kalt sind und das Naturmaterial eine besonders gute Wärmedämmung bietet. Ein breiter Dachüberstand spendet im Sommer Schatten und verhindert, dass sich die Wohnräume durch direkte Sonneneinstrahlung unangenehm aufheizen. Holz setzt auch bei Fertighäusern die optischen Akzente: Sichtbares Holzständerwerk gehört ebenso dazu wie ein ausladender Balkon. Ganz typisch ist eine zweigeteilte Fassade, die im oberen Bereich mit einer Holzschalung versehen und im unteren Bereich weiß verputzt ist.

In den nördlichen Bundesländern ist die Holzbauweise weniger verbreitet, doch auch hier werden hervorragende Fertighäuser im Stil der Küstenlandschaft gebaut. Charakteristisch dafür sind widerstandsfähige Klinkerfassaden, die dem rauen Wetter trotzen. Auch das Landhaus mit sichtbarem Fachwerk, großen Sprossenfenstern und einem vorgebauten Eingangsgiebel ist typisch norddeutsch. Je näher man dem Wasser kommt, umso mehr Bauherren äußern auch heute noch den Wunsch nach einem traditionellen Reetdach. Das getrocknete Schilfrohr ist eines der ältesten Bedachungsmaterialien überhaupt und steht heute für einen besonders naturverbundenen Architekturstil.

Quelle: http://www.bdf-ev.de

Günstig heizen: Beim Heizen hunderte Euro sparen

Foto: test.de
Foto: test.de

Ein Wechsel des Händlers kann die Heizkosten um bis zu 1000 Euro im Jahr senken. Bei der Suche helfen Vergleichsportale, bei denen aber Fallstricke lauern. Die Stiftung Warentest hat für die Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift test Vergleichsportale für Gas, Heizöl und Holzpellets getestet und gibt Spartipps, mit denen die Heizkosten gesenkt werden können.

Die zehn Vergleichsportale für Heizöl und Pellets locken mit einem schnellen Händlervergleich und günstigen Preisen. Doch wer das falsche Portal nutzt, zahlt 1.000 Euro mehr als der Nachbar: In Hamburg kosten sechs Tonnen Pellets bei Heizpellets24 im Schnitt 1.028 Euro weniger als bei ENXA – ein Sparpotential von 43 Prozent.

Nutzer von Gastarifrechnern müssen ebenfalls auf der Hut sein: Mit den voreingestellten Filtern zeigen drei der fünf Vergleichsportale im Test keinen fairen Tarif auf den ersten zehn Plätzen an. Wer aber die Häkchen richtig setzt, findet am leichtesten bei Check24 und Verivox günstige und faire Tarife und kann z. B. in Schwerin bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch 685 Euro gegenüber dem Grundversorgungstarif sparen.

Mit welchen Tricks die Energiekosten gesenkt werden können und wie es im Winter trotzdem warm bleibt, erklärt test ebenfalls ausführlich.

Die ausführlichen Tests Heizkosten sparen erscheinen in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.09.2014 am Kiosk) und sind bereits unter www.test.de abrufbar

Quelle/Text/Redaktion: www.test.de

Energieausweis für Wohngebäude: Pflichtangaben fehlen oft

Zu selten werden vorgeschriebene Angaben zur Energieeffizienz auf dem Immobilienmarkt tatsächlich gemacht. Und selbst wenn die Werte vorliegen, sind sie für Käufer und Mieter schwierig einzuschätzen. Zu diesen Ergebnissen kommt die Verbraucherzentrale NRW nach zwei Untersuchungen zum Energieausweis für Wohngebäude.

Örtliche Stichproben in 47 Städten ergaben: Obwohl seit Mai eine Angabepflicht besteht, fehlt der Kennwert für den Energieverbrauch oder -bedarf eines Hauses in vier von zehn Anzeigen und Aushängen. Gleichzeitig zeigte eine Telefonumfrage von TNS Emnid, dass die Verbraucher unsicher sind im Umgang mit den Werten, die ihnen Hinweise auf künftige Energiekosten geben können. Tatsächlich wird die Deutung unter anderem dadurch erschwert, dass es zwei unterschiedliche Ausweisarten gibt. Die Verbraucherzentrale NRW fordert deshalb eine Vereinheitlichung und klärt in einer landesweiten Aktion über Nutzen und Tücken des Energieausweises auf.

„Hinter dem Energieausweis steckt die gute Idee, den energetischen Zustand eines Hauses in einer einzigen Zahl zusammenzufassen“, sagt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. „Die Energiekennwerte sind aber nur dann wirklich hilfreich, wenn sie in jeder Immobilienanzeige stehen, problemlos vergleichbar sind und richtig gedeutet werden.“ Letzteres trauen sich jedoch viele Verbraucher noch nicht zu – in der Telefonumfrage gaben dies rund 40 Prozent der Befragten an, die planen, bald selbst als Anbieter oder Nachfrager am Immobilienmarkt aktiv zu werden.

Weitere Unsicherheiten offenbarten diese am Thema grundsätzlich Interessierten bei den im Mai eingeführten Effizienzklassen A+ bis H: Mehr als drei Viertel von ihnen nahmen an, dass Neubauten strengere Bedingungen erfüllen müssen als Altbauten, um in dieselbe Klasse eingestuft zu werden. Tatsächlich gelten dabei aber für alle Gebäude dieselben Regeln.

Mangelnde Vergleichbarkeit ist dagegen an anderer Stelle wirklich ein Problem: Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, Verbrauchs- und Bedarfsausweise. Beide münden in einem Kennwert in derselben Einheit, doch sie bringen für ein und dasselbe Haus teils stark abweichende Ergebnisse hervor. Knapp 40 Prozent der Befragten wussten das nicht. Immerhin mehr als der Hälfte der Befragten war das Problem zwar bewusst. Doch die daraus folgende Verunsicherung schwächt nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW das Vertrauen in den Energieausweis insgesamt.

„Damit der Energieausweis eine zuverlässige Richtschnur für die Verbraucher wird, muss er endlich vereinheitlicht werden“, fordert Sieverding. „Klarer Favorit aus Mieter- und Käufersicht ist der Bedarfsausweis, weil er auf objektiven Gebäudedaten beruht.“ Der Verbrauchsausweis auf Basis von Heizkostenabrechnungen spiegelt dagegen vor allem das Verhalten der Bewohner wider. Ziehen zum Beispiel neue Mieter ein, die weniger heizen, verringert sich der Wert. „Das Haus wird dann energetisch günstiger bewertet, ohne dass es dafür einen guten Grund gibt – an Dämmung oder Heizungsanlage hat sich schließlich nichts verändert“, erklärt Sieverding.

Vor diesem Hintergrund betont die Verbraucherzentrale NRW, dass auch die Ausweisart in Immobilienanzeigen angegeben werden muss. In rund sieben Prozent der 1700 untersuchten Anzeigen und Aushänge stand der Energiekennwert, ohne dass klar war, welcher Ausweis zugrunde liegt. „Das ist genauso ein Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung wie das komplette Weglassen des Wertes“, betont Sieverding. Ab 1. Mai 2015 können dafür mehrere Tausend Euro Bußgeld verhängt werden. Schon jetzt ist dies möglich, wenn der Energieausweis Interessenten bei einem Besichtigungstermin nicht unaufgefordert vorgelegt wird. Die Schärfe dieser Regelung war in der Telefonumfrage aber nur knapp jedem Dritten bewusst.

Der Kurzbericht zu den Ergebnissen der Telefonumfrage, die TNS Emnid im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt hat, steht unter www.vz-nrw.de/umfrage-energieausweis zum Download bereit.

Ausführliche Informationen zum Energieausweis gibt es unter www.vz-nrw.de/energieausweis.

Stand: 29.08.2014

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