Kategorie-Archiv: Verbraucher

Warnung vor Fakeshops

Ausgekochter Betrug mit Thermomix

VZ/NRW Der Hype um den Topf hat schon über eine Million Haushalte ergriffen. Der Thermomix TM5 ist beispielsweise als Mixer und Dampfgarer, als Waage und Schnitzler im Einsatz. Touchscreen und Rezept-Chip machen das Gerät laut Werbung zum „revolutionären“ Küchenhelfer.

Eher hausbacken ist dagegen der Vertrieb. Der Alleskönner wird, ähnlich wie Tupperware, per Kundenparty verkauft, auf der eine „Vorwerk-Repräsentantin“ Bestellungen aufnimmt. Der Handel bleibt außen vor. Vorwerk diktiert den Preis auf stolze 1100 plus – warum auch immer – 9 Euro. Die Lieferzeit beträgt dennoch mindestens acht Wochen.

Da erscheint es geradezu als zweites Küchenwunder, was derzeit mehrere Onlineshops wie etwa Techkro.de versprechen. Sie schmeißen das „Multitalent“ TM5 samt Kochbuch für schlappe 699 Euro raus. Zudem soll die Lieferung binnen zwei Werktagen beim Kunden eintrudeln.

„Vorsicht!“ warnt die Verbraucherzentrale NRW. An diesen Thermomix-Töpfen können sich Interessenten nur die Finger verbrennen. Warnzeichen, dass der Deal zu heiß wird, sind durchaus vorhanden.

Weder gibt es eine Telefonnummer für Rückfragen noch werden
E-Mails beantwortet, wie die Verbraucherschützer selbst feststellen mussten. Obendrein können Kunden allein per Vorkasse zahlen: Eine der gefährlichsten Zahlarten.

Denn im Gegensatz zum Kauf auf Rechnung oder zur Lastschrift, zu PayPal oder Amazon Payments gibt es keine Möglichkeit, das Geld zurückzuholen, wenn der Traum vom billigen und sofort lieferbaren Topf mit „Gelinggarantie“ platzt.

Wer daran partout nicht glauben will, kann das „Plöpp“ auch von Vorwerk selbst hören. Klipp und klar heißt es beim Hersteller: „Der Direktbezug eines Thermomix von anderen gewerblichen Anbietern ist ausgeschlossen.“ Mehr noch: Um Kunden vor unseriösen Anbietern oder Angeboten zu schützen, „stoßen wir eine rechtliche Prüfung an“.

Stand: 29.9.2015

Zugausfall: Rückerstattung für Bahnkunden

VZ/NRW Orkan „Niklas“ legt in Nordrhein-Westfalen akut den Verkehr der Deutschen Bahn lahm. Betroffen sind der komplette Regionalverkehr und ein Teil der Fernzüge. „Pendler und Reisende, die jetzt unterwegs stranden oder ihre Ziele verspätet erreichen, können ein Teil ihres Ticketpreises zurückfordern“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dies gilt für den Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn, aber auch für Privat- und S-Bahnen. Bahngesellschaften können Ansprüche von Kunden nicht mit dem Verweis auf schlechte Witterungsverhältnisse komplett abweisen. Dies hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2013 entschieden.

Verspätet sich der Zug von 60 bis 119 Minuten, können Reisende 25 Prozent des Ticketpreises einer einfachen Fahrt zurückverlangen oder komplett auf die Beförderung verzichten und den gesamten Ticketpreis zurückfordern. Verspätet sich der Zug um mehr als 120 Minuten, haben Reisende das Recht, auf die Rückgabe von 50 Prozent des Tickets einer einfachen Fahrt zu pochen. Sie können aber auch in diesem Fall auf die Bahnfahrt verzichten und stattdessen den kompletten Ticketpreis zurückfordern. Ab mehr als einer Stunde Verspätung ist es auch möglich, dass Fahrgäste ihre Reise an einer Zwischenstation abbrechen, sich kostenlos zum Startpunkt bringen lassen und die Erstattung des Fahrtpreises für die nicht genutzte Strecke vom Bahnunternehmen verlangen.

Zeitkarteninhaber haben hingegen eher schlechte Karten, da die Erstattung pauschal geregelt ist: Wer zum Beispiel das Ticket-Abo, 2. Klasse, eines Verkehrsverbundes für den Nahverkehr nutzt, dem steht bei Zugverspätung oder –ausfall ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro zu. Um das Geld zu erhalten, müssen Zeitkarteninhaber weitere Verspätungsansprüche über einen längeren Zeitraum sammeln, da Erstattungsansprüche erst ab mindestens 4 Euro ausgezahlt werden. Auch wer aufs Taxi umsteigt, muss die Kosten dafür meist selbst tragen. Taxikosten werden nur zurückgezahlt, wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung den Zielbahnhof nicht bis 24 Uhr erreicht hat oder wenn sich die Ankunft am Zielort zwischen 0 Uhr und 5 Uhr um mehr als 60 Minuten verspätet.

Bahnkunden, die Probleme haben, ihre Ansprüche durchzusetzen, können sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW wenden – erreichbar per E-Mail unter info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

Verbraucherzentrale empfiehlt hüllenlose Lebensmittel

Ostereier in Plastikschalen, die Gurke in der Folie oder ein paar vereinzelte Schinkenscheiben, die sich in einem Meer aus Plastik verlieren – Lebensmittel in Plastikverpackungen gehören inzwischen zum normalen Anblick im Supermarktregal. Verpackungen haben häufig einen Anteil von bis zu 25 Prozent am Gesamtgewicht, wie eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt.

Lag der Verbrauch an Kunststoffverpackungen 1991 noch bei 1,64 Millionen Tonnen, waren es 2013 bereits 2,76 Millionen Tonnen. „Wenn 80 Gramm Schinken 21 Gramm Plastikabfall verursachen, ist das absurd. Immer mehr Verbrauchern wird diese Plastikflut nach dem Auspacken des Einkaufs zu groß“, sagt Silke Schwartau, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch die Sorge um Weichmacher und andere mögliche Rückstände im Essen bewege viele Verbraucher zum Umdenken. Der verpackungsfreie Einkauf in speziellen Supermärkten ist ein neuer positiver Trend. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte aber der gesamte Einzelhandel eine Trendwende einleiten und Möglichkeiten schaffen, um mitgebrachte Gefäße befüllen zu können, Mehrwegsysteme zu nutzen und mehr lose Lebensmittel anzubieten, insbesondere im Obst- und Gemüsesortiment.

Für Einwegverpackungen gibt es in Deutschland ein sehr gutes Getrenntsammelsystem. Laut Umweltbundesamt gehen je nach Verpackungsmaterial 50 bis über 90 Prozent der Verpackungsabfälle in das Recycling. Besser sei aber, Verpackungen möglichst zu vermeiden. „Wenn Verpackungsabfälle aber einmal entstanden sind, ist es wichtig, dass sie für das Recycling getrennt gesammelt werden und wir unsere Umwelt frei von Müll halten“, so ein Sprecher des Umweltbundesamts.

Weitere Informationen sowie eine Liste mit Beispielen aus der Praxis gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.

Warnung vor Cent-Auktionen im Internet

„Auktionen voller Emotionen“ – und mit enormem Ersparnispotenzial verspricht die Werbung. iPads und andere Markenartikel lassen sich scheinbar schon für wenige Cent ersteigern. Doch die Verbraucherzentrale NRW warnt vor „Erlebnisauktionen“ mit hohem Glücksspielcharakter und diversen Ungereimtheiten.

Eintauchen in die Welt von Bids und Snips: von Geboten und Schnäppchen. „Kaufen mit Vergnügen“ lockt das Portal Biddeal, „Nervenkitzel und Spaß“ garantiert Centgebote. „Wer cool bleibt und clever bietet“ wird bei Snipster „mit einer sensationell hohen Ersparnis belohnt“. Der kann ein neues Samsung Galaxy S5 mini für 9,03 Euro, eine Gardena Gartenschere gar für drei Cent ersteigern.

Sechs solcher Portale hat sich die Verbraucherzentrale NRW näher angeschaut, darunter die Aktivsten wie Snipster, Wellbid und Justcents, darunter Biddeal, Centgebote und Centout.

Der Name ist dabei Programm. So genannte Centauktionen laufen via Internet rund um die Uhr, bisweilen zu eingeschränkten Öffnungszeiten. Wellbid mit Sitz auf Zypern protzt mit mehr als einer Million beendeter Versteigerungen, während in der Kieler Provinz der deutsche Dino Snipster im Juli seinen 100.000sten Deal feierte.

Das Prinzip: Mit jedem Gebot steigen die Preise meist um einen, bei teurer Technik auch schon mal um zwei oder fünf Cent. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Mindestpreise wie bei eBay gibt‘s bei Centauktionen nicht.

Der entscheidende Unterschied aber: Während bei eBay nur der Endpreis zu zahlen ist, kassieren die Veranstalter der Erlebnisauktionen für jedes Gebot. Bieter zahlen dabei mit einer Kunstwährung. Die nennt sich Centos, Bids oder schlicht Gebote – und muss mit realen Euros erworben werden. Meist liegt der Preis bei 50 Cents für ein Gebot, bei Wellbid sind es rund fünf Cent. Wer viele Gebote kauft, kriegt Mengenrabatt.

Und die können zumeist bei mehreren Versteigerungen gleichzeitig verballert werden. Vor allem in der Schlussphase mahnen die runter tickenden Sekunden zur Eile – und das oft stundenlang. Denn mit jedem neu abgegebenen Gebot verlängert sich die Auktion um zehn bis 30 Sekunden.

Auf allen besuchten Portalen ließen sich zudem automatische Bietagenten beauftragen. Die können im Sekundentakt Hunderte von Geboten abgeben: bis eine voreingestellte Höchstsumme erreicht oder das Bietkonto des Zockers leergeräumt ist.

Schnäppchenjäger werden so verführt, auf ein Produkt nicht nur einmal, sondern 100- oder sogar 500-mal zu steigern. Bei Preisen von bis zu 50 Cent je Gebot werden aus scheinbar zehn Euro für den begehrten Staubsauger dann recht flott satte 260 Euro. Oft zahlt ein so geschröpfter Gewinner mehr als die Ware im Laden gekostet hätte.

Kasse macht hingegen meist die Spielbank. Beispiele: Snipster generierte bei einen Dyson-Staubsauger akkurat 2496 Gebote. Das summierte sich bei einem Gebotspreis von 50 Cent zu satten 1248 Euro – bezahlt vom Gewinner und den Verlierern. Das war mehr als das Fünffache des Gerätepreises. Bei Biddeal war es gar mehr als das 16-fache bei einem Schulrucksack von Jack Wolfskin. Häufig, so die Beobachtung der Verbraucherschützer, brachten Zockerauktionen dem Veranstalter den doppelten Preis.

Damit nicht genug. Looser können Produkte bei drei Veranstaltern auch direkt erwerben. Sogar verzockte Gebote sollen dabei angerechnet werden.

Bei Centout und Centgebote wiederum gibt´s einige Trostartikel, bei denen verballerte Gebote teilweise verrechnet werden. „Der Preis ist günstig und häufig zahlen Sie weniger als in anderen Shops“, wirbt etwa Justcents.

Doch Sofort- und Ersatzkäufe sind eher ein Gruseltipp für Sparfüchse. Alle 50 von der Verbraucherzentrale NRW verglichenen Direktkauf-Artikel waren wesentlich teurer als im Online-Handel.

Für das Playstation-Spiel Fifa15 forderte Biddeal fast 80 Prozent mehr, für eine Soehnle Personenwaage kassierte Justcents nahezu das Doppelte. Den Vogel schoss Wellbid ab. Eine Massagesitzauflage offerierte der Centauktionator per Sofortkauf für 218 Euro. Preissuchmaschinen fanden mehrere Angebote für gerade mal 79 Euro.

Verblüffend zudem: Immer wieder stießen die Tester der Verbraucherzentrale auf geradezu erstaunliche Glückspilze. Dazu gehörte etwa „Jackpower1“, der auf Snipster reichlich Gebote abgab. Laut Chronik gewann er in gut einer Woche mehr als 20 Auktionen und räumte dabei Technik im Wert von über 7000 Euro ab, darunter zwei Staubsauger von Dyson, einen Saugroboter und drei Samsung Galaxy Smartphones.

Auch die Lieferung der Gewinne wirkt kurios: Fürs Gros der von Snipster versteigerten Artikel, über 50 am Tag, wurde Cyberport als Lieferant benannt. Doch eine Stichprobe der Verbraucherzentrale zeigte: Für Kunden waren die Snipster-Produkte beim laut Eigenwerbung „erfolgreichsten Händler für digitale Unterhaltungselektronik in Europa“ nur selten bestellbar.

Bei acht von zehn Artikeln war entweder das angegebene Modell nicht zu finden oder es hieß lapidar „Huch, nix gefunden“ – und das weder im Privat- noch im Geschäftskundenshop. Die Verbraucherzentrale hat dazu bei Cyperport nachgefragt. Die Antwort von Sprecherin Andrea Wünsche: „Wir liefern nur Produkte aus, die in unserem Webshop zu sehen sind.“

Obendrein lockte Snipster bei jedem versteigerten Produkt mit einem „Vergleichspreis“, der angeblich „dem Verkaufspreis des Lieferanten entspricht“. Nur stimmte auch der laut Stichprobe oft nicht mit Cyberport-Preisen überein. So avisierte Snipster beispielsweise ein Apple iPhone 6 spacegrau mit 899 Euro, Cyberport verlangte zeitgleich jedoch nur 699 Euro.

Stand: 05.11.2014
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