Kategorie-Archiv: Computer & Internet

Informatiker der Uni Bonn sprach mit Edward Snowden

Prof. Dr. Matthew Smith vom Institut für Informatik 4 der Universität Bonn. (c) Foto: Barbara Frommann/Uni Bonn
Prof. Dr. Matthew Smith vom Institut für Informatik 4 der Universität Bonn. (c) Foto: Barbara Frommann/Uni Bonn

Prof. Dr. Matthew Smith, IT-Sicherheitsexperte an der Universität Bonn, war vor kurzem bei einem ungewöhnlichen Treffen an der renommierten Princeton University (USA) dabei: Ein kleiner Expertenkreis diskutierte mit dem ehemaligen Geheimagenten Edward Snowden, der vor zwei Jahren die Überwachungspraktiken durch die US-amerikanischen Geheimdienste an die Öffentlichkeit brachte. „Wie verschaffen sich Geheimdienste Zugang zu verschlüsselten Dokumenten?“, lautete eine der zentralen Fragen.

Edward Snowden wird nach wie vor mit Haftbefehl von den USA gesucht. Deshalb war der Whistleblower über den Telepräsenzroboter „Snobot“ zugeschaltet. Der Roboter sorgte mit Bildschirm und Lautsprecher dafür, dass sich Snowden aus seinem russischen Exil trotz der großen Distanz an seine Gesprächspartner wenden konnte. „Es war ganz erstaunlich, wie präsent Edward durch die Live-Schaltung des Roboters bei dem virtuellen Treffen war“, sagt Prof. Dr. Matthew Smith vom Institut für Informatik 4 der Universität Bonn.

An dem rund vierstündigen Gespräch im Center for Information Technology Policy an der University Princeton Anfang Mai waren nur rund ein Dutzend der international führenden IT-Sicherheits- und Verschlüsselungsexperten eingeladen. Prof. Smith war der einzige Repräsentant aus Deutschland. Bei dem Treffen galt die „Chatham House rule“: Es darf über das Gesagte gesprochen werden – nicht jedoch darüber, wer was gesagt hat.

Es gibt keine absolut sicheren IT-Systeme

„Die zentrale Botschaft war, dass es keine absolut sicheren System gibt – aber Verschlüsselung hilft, die Hürden für die Angreifer zu erhöhen“, berichtet Prof. Smith. Erscheine den Sicherheitsdiensten eine Codierung zu kompliziert, verschafften sie sich aber teilweise direkt Zugriff auf die Zielgeräte. „Smartphones und Laptops werden gehackt und die vertraulichen Daten heruntergeladen“, sagt der Experte, der an der Universität Bonn vor allem das Verhalten des Menschen in Bezug auf IT-Sicherheit untersucht.

Durch das Gespräch mit Edward Snowden sieht sich Prof. Smith in seiner Forderung bestärkt: „Es muss viel mehr in die Erforschung und Ausstattung der defensiven IT-Sicherheit investiert werden. Wir verlassen uns viel zu sehr darauf, das schon nichts Schlimmes passieren wird.“ Es sei sehr wichtig Grenzen festzulegen, die es bei der Überwachung von Computernetzen geben müsse.

Phishing-Radar warnt: Konto-Attacke mit Komma-Fehler

Vorbei scheinen die Zeiten, wo das Lesen von Phishing-E-Mails durchaus Schmunzeln auslöste. Kuriose Sprachschöpfungen begrenzten die Erfolgsaussichten, private Kontodaten kriminell per Massen-E-Mail abzugreifen. Das reichte von Redewendungen wie „verry wichtig“ über die Aufforderung, ein „sichergestelltes Seefahrerfenster zu öffnen“ bis hin zur Feststellung: „Sie haben ein Konto-Problem. Klotz darin und befestigt sie!“.

Doch mittlerweile klotzen die Anschreiben der Betrüger weit weniger mit Rechtschreib- und Sprachmängeln. Wer heute auf grammatikalischem Weg Phishing auf Anhieb entlarven will, muss fit in Kommasetzung sein. Das belegt auch das Beispiel „Deutsche Bank“, unter deren Namen und professioneller grafischer Aufmachung derzeit Abertausende angeschrieben werden. Das E-Mail setzt in einwandfreiem Deutsch „eine Frist von 48 Stunden“, innerhalb der Kunden ihre Daten in einem angeblichen „Online-Portal aktualisieren“ müssten, um einer Kontosperrung sowie Vertragsstrafe von 70 Euro zu entgehen. Lediglich die Komma-Fehler in jedem zweiten Satz sollten hier schon Zweifel aufkommen lassen.

Eine Tendenz, die sich mittlerweile bei vielen der insgesamt über 200.000 E-Mails durchgesetzt hat, die das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW aufgespürt hat. Um sich vor Betrügern wie im Fall der Deutschen Bank zu schützen, „reicht es oft schon, ein paar Regeln einzuhalten und den gesunden Menschenverstand einzuschalten“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Wer eine unerwartete E-Mail erhält, sollte in jedem Fall drei Grundregeln beachten: Niemals auf einen Link klicken, keinen Dateianhang öffnen und nicht auf die E-Mail antworten. Darüber hinaus helfen folgende Tipps, Internet-Gaunern nicht ins Netz zu gehen:

• Das Virenschutzprogramm, der Internetbrowser und das Betriebssystem sollten stets auf dem neuesten Stand sein.
• Wer unsicher ist, ob eine E-Mail echt ist, kann beim Anbieter nachfragen. Dazu sollte die Original-Internetseite des Unternehmens angesurft werden.
• Auf keinen Fall persönliche Daten zu angeblichen Kontrollzwecken eingeben – kein seriöser Anbieter würde so etwas verlangen.
• Zudem sollte das eigene Konto regelmäßig im Blick sein. So lässt sich schnell handeln, falls Kriminellen doch einmal der illegale Zugriff aufs Konto gelingt.
Übrigens: Betrügerische E-Mails können an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW weitergeleitet werden. Adresse: phishing@vz-nrw.de. Seit mittlerweile über vier Jahre aktiv sind bereits über 200.000 E-Mails gemeldet worden, mehr als 9.300 betrügerische Internetseiten konnten so gesperrt werden.

Lebensmittel per Mausklick

(aid) – Viele klassische Supermärkte und spezialisierte Webshops bieten inzwischen auch Online-Bestellungen von Lebensmitteln an. Offenbar lassen sich immer mehr Verbraucher auf das neue Konzept ein. 15 Millionen Menschen nutzten im Jahr 2014 den Service: gegen eine geringe Gebühr Nahrungsmittel bequem ins Haus geliefert zu bekommen. Im Jahr 2011 waren es nur 4,5 Millionen. Das Potenzial für weiteres Wachstum ist groß, so die Einschätzung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien BITKOM. Nach einer aktuellen Befragung hat mehr als jeder Dritte zwar noch nie Lebensmittel per Mausklick gekauft, kann es sich in Zukunft aber vorstellen.

Dabei sind Frauen interessierter (41 %) als Männer (36 %). Auch mit zunehmendem Alter gibt es Unterschiede: Besonders offen sind 14- bis 29-Jährige, von denen rund 43 Prozent auf der Website statt im Supermarkt einkaufen würden. Bei Nutzern ab 65 Jahren sind es immerhin 27 Prozent. Bislang bestellen Verbraucher in erster Linie abgepackte Produkte wie Tiefkühlgerichte, Mehl oder Müsli (26 %). Neben gängigen Waren sind auch ausgefallene Delikatessen gefragt. Nur fünf Prozent der Nutzer beziehen frische Erzeugnisse wie Milch, Eier und Obst im Internet. Das ist vor allem in Großstädten verbreitet. Es bleibt spannend, wie die Entwicklung weitergeht.
Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.aid.de/verbraucher/trends_online-handel.php

Erfolg gegen Hintermänner der Online-Piraterie

Die Verantwortlichen illegaler Online-Plattformen werden weiterhin konsequent verfolgt: Mit Hausdurchsuchungen bei mehr als 120 Akteuren der Plattform boerse.bz gab es heute unter Leitung der Staatsanwaltschaft Köln eine der bisher größten bundesweiten Durchsuchungsaktionen im Umfeld eines illegalen Portals.

Der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) begrüßt das Ermittlungsverfahren und verfolgt es mit hoher Aufmerksamkeit. Im April 2012 hatten einige seiner Mitgliedsunternehmen Strafanzeige gegen boerse.bz gestellt. Boerse.bz bietet illegal etwa 200.000 urheberrechtlich geschützte Werke an, darunter Musikaufnahmen, Filme, Serien und eBooks. Mit 2,5 Mio. registrierten Benutzern und täglich mehr als 220.000 Seitenaufrufen gehört boerse.bz zu den meistbesuchten Webseiten Deutschlands. Man kann davon ausgehen, dass die Plattform über zahlreiche verschiedene Strukturen und Modelle substantielle Einnahmen generiert.

Dazu Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI: „Gerade weil das Geschäft mit Rechtsverletzungen mittlerweile einen sehr hohen Organisationsgrad aufweist, ist es wichtig und richtig, dass die Staatsanwaltschaft Fälle so gründlich und schnell ausermittelt wie den vorliegenden. Für Künstler, Rechteinhaber und all diejenigen, die im Interesse der vielen Fans und Nutzer in neue legale Angebote investieren, ist es nach wie vor eine Zumutung, dass oft genug der Eindruck erweckt wird, illegale Angebote seien zu vernachlässigen oder stellten einen selbstverständlichen Bestandteil der Internetkultur dar.“

Der Strafanzeige der Musikunternehmen hatten sich auch geschädigte Film- und Verlagsunternehmen angeschlossen. Das Strafverfahren wurde durch die Münchner Medienkanzlei Waldorf Frommer begleitet, verantwortliche Behörde ist die Staatsanwaltschaft Köln, Abteilung 119. Erst vor zwei Wochen war der Staatsanwaltschaft Dresden bei einer Großrazzia gegen die Betreiber des illegalen Streaming-Portals kinox.to die Festnahme von zwei Hauptbeschuldigten gelungen. Kinox.to zählt mehr als 30 Millionen Nutzer im deutschsprachigen Raum.

Der Blick auf die rasante Entwicklung des boerse.bz-Nachahmerportals boerse.to macht das Ausmaß des Problems deutlich, das illegale Plattformen für die Kultur- und Kreativwirtschaft darstellen: Boerse.to besteht erst seit August dieses Jahres, hat aber wie das Original bereits 2,5 Mio. registrierte Nutzer und etwa 60.000 Seitenaufrufe täglich. Daneben entwickeln sich kontinuierlich weitere Nachahmerportale. Umso wichtiger ist das konsequente und zügige Vorgehen der Staatsanwaltschaft wie im vorliegenden Fall.

Quelle: http://www.musikindustrie.de

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