Schlagwort-Archiv: Weihnachten

Weihnachtsgeschenk oder Bestechung?

Auf vielen Schreibtischen liegt in diesen Tagen eine Schachtel Pralinen oder ein Kalender für das kommende Jahr. Unternehmer verschicken Weihnachtspräsente an ihre Geschäftspartner, und der Chef will sich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Das klingt zunächst harmlos. Sowohl der Beschenkte als auch der Absender können aber dadurch in eine missliche Lage geraten. Gilt eine Flasche Wein als Bestechungsversuch? Was ist mit der Einladung zum Essen beim teuren Italiener? „Es gibt keine gesetzlichen Wertgrenzen, ab wann ein Geschenk als Bestechung gilt“, sagt Walter Schlegel, Compliance-Experte von TÜV Rheinland. Der Gesetzgeber stellt einerseits keine klaren Regeln auf, sagt aber andererseits, dass Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr verboten sind.

Compliance-Beauftragten benennen

Der Begriff „Compliance“ bezeichnet die Einhaltung und Umsetzung von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Es empfiehlt sich, in Unternehmen klare Regeln aufzustellen, etwa eine Obergrenze für Weihnachtsgeschenke. „Ist das Präsent deutlich teurer oder lässt sich der Wert nicht eindeutig ermitteln, ist es sinnvoll, wenn der Mitarbeiter Rücksprache mit dem Vorgesetzten oder dem Compliance-Beauftragten hält“, schlägt Walter Schlegel vor. „Geschenke sind unbedenklich, sofern sie angemessen sind. Erhalten alle Mitarbeiter eine Flasche Sekt, braucht niemand zu befürchten, der Bestechlichkeit beschuldigt zu werden“, sagt der TÜV Rheinland-Experte. Kommt nur ein Mitarbeiter in den Genuss und erwartet der Absender deshalb, bevorzugt behandelt zu werden, ist die Situation eine andere. Sinnvoll ist es, im Unternehmen einen Compliance-Beauftragten zu benennen. Um Mitarbeiter vor Bestechung und Bestechlichkeit zu schützen, können Arbeitgeber außerdem Schulungen und Seminare zu dem Thema anbieten.

Gute Prävention schaffen

Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, kann es auch sinnvoll sein, externe Spezialisten einzubinden TÜV Rheinland kann Unternehmen helfen, mit Compliance-Themen umzugehen, eine gute Prävention zu schaffen und Verstöße zu verhindern. Mehr Informationen zu Dienstleistungen und Zertifizierungen gibt es auf www.tuv.com/compliance.

Frohe Weihnachten in mehr als 75 Sprachen

Mit dem Weihnachtsgruß rund um den Globus: Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) hat seine Weihnachtsdatenbank wieder online gestellt. Unter www.bdue.de lässt sich kostenlos nach der Übersetzung von „Frohe Weihnachten“ in mehr als 75 Sprachen recherchieren. Mit dabei sind alle gängigen Sprachen wie Englisch, Spanisch oder Französisch sowie seltenere Sprachen wie zum Beispiel Suaheli.
Die Unterschiede zwischen den Sprachen sind groß. Während die Schweden schlicht „God Jul!“ sagen, lautet der Weihnachtsgruß auf Türkisch „Mutlu Noeller“ und auf Kroatisch „Sretan Božić“.

Da viele Sprachen andere Schriftzeichen verwenden, stehen alle Übersetzungen in Form einer fertigen Text- beziehungsweise Grafikdatei zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Besonderheit ist der Weihnachtsgruß in der Gebärdensprache – dieser ist als Video zu sehen. Die Übersetzungen stammen von Mitgliedern des Verbandes, allesamt geprüfte Übersetzer. Dies gibt Nutzern die Sicherheit, dass die Übersetzungen auch korrekt sind.

Die Weihnachtsdatenbank des BDÜ ist bei Privatpersonen, Unternehmen und Behörden gleichermaßen beliebt. „Uns erreichten schon E-Mails und Anrufe, wann die internationalen Weihnachtsgrüße wieder auf der Website stehen“, so André Lindemann, BDÜ-Präsident. Es fragte zum Beispiel der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eines Gesundheitsamtes in Baden-Württemberg nach den Übersetzungen für seine Weihnachtspost. In diesem Jahr will der Dienst die Grüße an Schulen und Kindergärten mit einem Teamfoto gestalten und jedem Mitarbeiter den Weihnachtsgruß in einer anderen Sprache zuordnen.

Doch nicht nur in Behörden ist Mehrsprachigkeit angesagt. Auch in Unternehmen sind Belegschaft und Kunden international. Die Grüße aus der Weihnachtsdatenbank finden sich immer öfter in Mitarbeiterzeitungen, in Unternehmensblogs und auf Firmenwebseiten. Lindemann: „Wir freuen uns, mit der Datenbank einen kleinen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten.“

Seit 2006 gibt es die Weihnachtsdatenbank des Verbandes und die Fangemeinde wächst. Wer nicht nur „Frohe Weihnachten“, sondern persönliche Wünsche zu Weihnachten und Neujahr verschicken möchte, der findet in der Mitgliederdatenbank des Verbandes über 7.500 Dolmetscher und Übersetzer für mehr als 80 Sprachen (www.bdue.de).

Quelle:: http://www.bdue.de

Ohne Martin Luther gäbe es keine Weihnachtsgeschenke

(ots) – Es dauert nicht mehr lange und die alljährliche Weihnachtshektik setzt wieder ein. Dann beginnt die Suche nach passenden Geschenken, die Kiste mit der Weihnachtsdekoration wird aus der Abstellkammer geholt, das Essen für die Feiertage wird geplant. Die Landzeitschrift daheim in Deutschland aus dem Verlag Reader’s Digest widmet sich in ihrer Dezember-Ausgabe aber erst einmal einer ganz anderen, grundsätzlichen Frage: Wer bringt an Weihnachten eigentlich die Gaben: das Christkind oder der Weihnachtsmann? Und warum?

Was viele nicht wissen: Dass man sich an Heiligabend gegenseitig beschenkt, ist Martin Luther zu verdanken. Er soll das Christkind im 16. Jahrhundert als Ersatz für den Heiligen Nikolaus erfunden haben, der bekanntlich bereits am 6. Dezember seine Gaben verteilt. So entwickelte sich die engelähnliche Gestalt des Christkinds über Jahrhunderte hinweg immer mehr in die Rolle des Geschenkebringers – erst in evangelischen Regionen, ab dem 20. Jahrhundert auch in katholischen Gegenden. Inzwischen existieren beide Figuren nebeneinander: Der vom katholischen Nikolaus abgeleitete Weihnachtsmann und das einstmals evangelische Christkind.

daheim in Deutschland geht in seiner Ausgabe aber nicht nur auf die Historie ein, sondern beleuchtet beim Thema Schenken auch die Gegenwart. Und dabei wird klar: Wer sich schwer tut, zu Weihnachten das passende Geschenk zu finden und nicht schon wieder einen Gutschein für den nächsten Kinobesuch oder das gemeinsame Kuchenbacken hergeben möchte, der kann anderen Menschen ein Stück Hoffnung schenken. Über die Hilfsorganisation Plan (www.plan-deutschland.de) ist es zum Beispiel möglich, für 60 Euro einen Arztkoffer für Gesundheitshelfer in Uganda zu kaufen, Hühner für Familien in El Salvador (50 Euro) zu bestellen oder für 20 Euro Geburtsurkunden für Kinder in Thailand ausstellen zu lassen, mit denen diese ihr Recht auf Bildung, Gesundheit und Schutz wahrnehmen können.

Quelle: : http://www.readersdigest.de

Weihnachtsbaum: Sicherer Transport nach Hause

Der passende Weihnachtsbaum ist gefunden. Doch vor dem Festtagsglanz im heimeligen Heim steht der Transport nach Hause an. Wer keinen Van oder Kombi besitzt und das Gehölz aufs Autodach verfrachten muss, sollte im Sinne der Verkehrssicherheit einige Vorkehrungen treffen. „Beim Dachtransport sollte die Spitze des Baums nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt.

Ein guter Schutz ist auch das in der Regel übliche Transportnetz“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Außerdem ist zu beachten, dass der Baum die Sicht nicht behindert. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Der Christbaum darf weder vorne noch seitlich die Dimensionen des Autos überschreiten. Ragt das Grün mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch und bei Dunkelheit mit einem roten Licht gekennzeichnet sein.

Mit geprüften Spanngurten fest fixieren

Dachlasten dürfen nur mit einem geeigneten Transportgestell befördert werden. „Auch ein Weihnachtsbaum ist Ladung und darf somit nicht direkt aufs Autodach geschnallt werden – auch wenn der Weg nach Hause nur kurz ist“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Auf dem Träger muss der Baum mit Spanngurten am Stamm fest verzurrt sein, damit er bei einer Vollbremsung nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Außerdem sollten die Gurte ein Prüfzertifikat aufweisen. Wer mit einem vorschriftswidrig befestigten Baum in eine Polizeikontrolle gerät, riskiert wegen mangelhaft gesicherter Ladung ein Bußgeld.

Brett hinter den Sitzlehnen schützt bei Vollbremsung

Auch beim Transport im Fahrzeuginnenraum muss der Fahrer nach allen Seiten freie Sicht haben. Das Nadelholz ebenfalls ausreichend sichern. Viele Kombis besitzen Zurrösen zur Befestigung der Spanngurte. „Ein hinter den Sitzlehnen formschlüssig angebrachtes, stabiles Brett bewirkt, dass sich bei einer Vollbremsung die Kräfte besser verteilen und der Stamm sich nicht in die Sitze bohrt“, erklärt TÜV Rheinland-Spezialist Hans-Ulrich Sander.

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