Kategorie-Archiv: Immobilien

Ratgeber: Kauf eines gebrauchten Hauses

Beim Erwerb eines gebrauchten Hauses ist der Kaufpreis oft nur der Anfang. Meist sind Sanierungen oder Umbauten nötig, so dass der Käufer insgesamt mehr investieren muss. Das kann entscheidend dafür sein, ob ein Haus finanzierbar ist oder nicht.

Kauf_eines_gebrauchten_HausesDoch wie können Laien einschätzen, was zu tun ist und mit welchen Kosten sie rechnen müssen? Detaillierte Hilfe bietet der neu aufgelegte Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale NRW mit umfangreichen Checklisten.

Der Leser lernt die typischen Probleme bestimmter Baujahre kennen und erfährt zum Beispiel, welche aktuellen Vorschriften zur Energieeinsparung Modernisierungen erforderlich machen können. Zahlreiche Checklisten helfen dabei, bei jeder Besichtigung einen aussagekräftigen Eindruck zu gewinnen. Wie Handwerker für schnelle Kostenschätzungen eingebunden werden können und  wie der eigentliche Kaufpreis zu beurteilen ist, erläutert der Ratgeber ebenso wie alles Wichtige rund um die Vertragsgestaltung.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Sporthallen: Regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind Pflicht

Ob Schulsport, Vereinstraining oder Seniorenturnen: In Sporthallen treffen sich viele Gruppen, um gemeinsam Sport zu treiben. Dass dabei jeder sicher sein kann, liegt in der Verantwortung des Eigentümers beziehungsweise Betreibers: Er muss das Gebäude regelmäßig auf seine Sicherheit hin prüfen und instand halten. „Die Pflichten schließen neben der Sicherheit des Gebäudes selbst auch elektrische Anlagen und das Sportequipment ein“, sagt Lars Hille, TÜV Rheinland-Experte für Hallendächer.

Feuchtigkeit lässt Holz modern

Unfälle ereignen sich meist aufgrund mangelhafter Sportgeräte oder rutschiger Böden. Aber auch baulich muss die Halle gut gewartet werden: Bei einem undichten Flachdach kann eindringender Regen auf Dauer die Holzkonstruktion modern lassen und schließlich die Decke instabil machen. Auch mit Laub verstopfte Dachabläufe können Probleme bereiten. Das Wasser kann nicht ablaufen und bei Minusgraden gefriert es. „Weil Eis ebenso wie nasser Schnee viel schwerer ist als Pulverschnee, kann es Dächer unter seinem Gewicht zusammenbrechen lassen“, erklärt Lars Hille.

Alle zwölf Jahre intensive Überprüfung

Bund und Länder empfehlen deshalb einen dreistufigen Prüfungsrhythmus für Hallen. Bei einer Begehung alle zwei bis drei Jahre hält der Eigentümer Ausschau nach offensichtlichen Schäden. Alle vier bis fünf Jahre findet eine Sichtkontrolle durch einen Sachverständigen statt. Und alle zwölf bis fünfzehn Jahre erfolgt eine große Überprüfung, bei der besonders fachkundige Personen jedes Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen. Sporthallen müssen je nach Beanspruchung auch die sogenannte Ballsicherheit erfüllen.

Das bedeutet, dass anprallende Bälle die einzelnen Bauelemente nicht beschädigen oder dauerhaft verändern. Für Unterdecken existieren erst seit 1979 verbindliche Vorgaben, wann sie als sicher gelten. In älteren Hallen begutachten Prüfer die Bauteile deshalb direkt vor Ort, während bei Neubauten die Kontrolle vorab schon im Labor stattfindet.

An Halloween ist nicht alles erlaubt

Foto: obs/LBS West
Foto: obs/LBS West

Die Zeit der Hexen, Skelette
und Vampire

(ots) – Verkleidet als Hexen, Skelette und Vampire gehen sie wieder auf die Jagd nach Süßigkeiten. Viele Kinder und Jugendliche ziehen jedes Jahr am Halloweenabend (31. Oktober) von Tür zu Tür, um Naschereien zu fordern. Wer nichts Süßes herausgibt, dem droht Saures, so will es der Brauch. Beliebte Angriffsflächen für Halloween-Streiche sind dabei Haus und Hof der Süßigkeiten-Verweigerer. Wobei Gruseltreiber an Halloween zu weit gehen und was Eigentümer dagegen tun können, erklärt die LBS West.

An Halloween reichen die Streiche vom rohen Ei, das ans Fenster geworfen wird, über Farbbomben an der Hausfassade bis hin zu verwüsteten Blumenbeeten. „Nicht alles, was vermeintlich Spaß macht, ist erlaubt“, weiß LBS-Rechtsexpertin Agnes Freise. „Hinterlässt ein Streich bleibende Schäden oder gefährdet die Gesundheit anderer Personen, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Eier oder Farbe von der Hauswand nicht rückstandslos entfernt werden können. Eine professionelle Fassadenreinigung geht schnell in den Bereich von mehreren hundert Euro. Landen die Fluggeschosse auf dem Treppenabsatz und sorgen dafür, dass jemand ausrutscht und sich verletzt, kann es noch teurer werden. „Solche Späße schießen weit über das Ziel von Halloween-Streichen hinaus“, sagt Freise. LBS-Rechtsexpertin: „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt.“

Damit Halloween für Hausherr und Hexe ein schönes Fest bleibt, sollten beide Seiten miteinander sprechen. Schwingen die Streichespieler selber den Putzlappen, ist der Spuk schnell vergessen und Halloween bleibt, was es ist: ein lustiger Spaß. Kann man sich jedoch nicht einigen, so bleibt Hausbesitzern danach immer noch die Möglichkeit, die Sache anzuzeigen. „Oft kommen die Kinder und Jugendlichen aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Bevor man also rechtliche Schritte einleitet, lohnt es sich immer, zuerst die Eltern zu kontaktieren“, rät die Rechtsexpertin. Finden Hausherren am 1. November verwüstete Beete vor, wird aus Halloween schnell Vandalismus. Das nimmt am besten die Polizei auf. „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt mehr“, sagt Freise.

In Vorbereitung auf das Horrorfest gibt es ein paar leichte Tricks, wie Immobilienbesitzer Vampiren und Co. die Streiche erschweren können: Es ist empfehlenswert, am Abend das Licht am Hauseingang anzuschalten. Auch Bewegungsmelder erhöhen die Hemmschwelle für Streiche. Möchte man vermeiden, dass Autos oder Motorräder in Toilettenpapier eingehüllt werden, sollten diese vorsichtshalber direkt in die Garage oder unter den Carport gestellt werden. Agnes Freise: „Das Beste ist immer noch, Sie halten Süßigkeiten bereit. So tragen Sie zur guten Stimmung bei und belohnen die Kinder für die meist mit viel Mühe gebastelten Kostüme.“

Wissen, ob es einen Markt für eine Immobilie gibt

Wer eine Immobilie besitzt, möchte wissen, was diese Wert ist und ob es einen geeigneten Käufer gibt – zumindest, wenn er sie vermarkten möchte. Eine einfache und unkomplizierte Lösung für diese Frage hat nun die Garcia & Co Immobilien GmbH geschaffen. Mit dem „Käuferfinder“ bekommen Immobilienbesitzer in weniger als einer Minute einen ersten Überblick über den Markt und die Preise in den verschiedenen Gemeinden des Kreises Olpe – ohne einloggen, registrieren und aufwändige Datenabfragen.

„Wir möchten einen leichten Einstieg schaffen“, erklärt Pedro Garcia, Inhaber und Geschäftsführer von Garcia & Co Immobilien. Gefragt werden die Nutzer beim „Käuferfinder“ lediglich nach sechs Information zur Immobilie: Nach der Objektart (Haus, Wohnung, Gewerberäume, Grundstück), nach der Art der Vermarktung (Verkauf oder Vermietung), nach dem Ort, der Größe, der Anzahl der Zimmer und optional nach dem gewünschten Preis. „Das dauert nicht mal eine Minute“, so Garcia. Auf Basis dieser Informationen wird dann unter mehreren Hundert aktuellen Anfragen, die das Immobilienunternehmen im Kreis Olpe regelmäßig erreichen, die prall gefüllte Datenbank durchsucht und in wenigen Sekunden ein anonymisierter Überblick über mögliche Kaufinteressenten gegeben.

„Wer den ‚Käuferfinder‘ nutzt, spart sich Zeit, Kosten, jede Menge Recherchearbeit und einen Maklervertrag und hat ruckzuck einen Überblick darüber, wie marktgängig die eigene Immobilie ist. Daraus lassen sich viele Schlüsse ziehen, die spätere Entscheidungen rund um den Verkauf, die Vermarktungsstrategie und den ungefähr zu erwarteten Erlös erleichtern und kalkulierbar machen“, verdeutlicht der Immobilien-Profi seine Idee. Der Immobilienbesitzer bekomme so im Minimalfall einen wertvollen Wissensvorsprung, im Idealfall gleich einen passenden, geprüften und solventen Käufer.

Der „Käuferfinder“ kann von jedermann ohne sich zu registrieren oder persönliche Daten einzugeben genutzt werden. Zu finden ist der Service unter www.garcia-immobilien.de unter dem Menüpunkt Eigentümer. Dort gibt es auch weitere Informationen rund um die Immobilie, deren Vermarktung und Bedeutung für Vermögen und Vorsorge sowie die Auszeichnungen und Qualitätsrichtlinien der Garcia & Co Immobilien GmbH.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...