Schlagwort-Archiv: Immobilien

Ratgeber: Kauf eines gebrauchten Hauses

Beim Erwerb eines gebrauchten Hauses ist der Kaufpreis oft nur der Anfang. Meist sind Sanierungen oder Umbauten nötig, so dass der Käufer insgesamt mehr investieren muss. Das kann entscheidend dafür sein, ob ein Haus finanzierbar ist oder nicht.

Kauf_eines_gebrauchten_HausesDoch wie können Laien einschätzen, was zu tun ist und mit welchen Kosten sie rechnen müssen? Detaillierte Hilfe bietet der neu aufgelegte Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale NRW mit umfangreichen Checklisten.

Der Leser lernt die typischen Probleme bestimmter Baujahre kennen und erfährt zum Beispiel, welche aktuellen Vorschriften zur Energieeinsparung Modernisierungen erforderlich machen können. Zahlreiche Checklisten helfen dabei, bei jeder Besichtigung einen aussagekräftigen Eindruck zu gewinnen. Wie Handwerker für schnelle Kostenschätzungen eingebunden werden können und  wie der eigentliche Kaufpreis zu beurteilen ist, erläutert der Ratgeber ebenso wie alles Wichtige rund um die Vertragsgestaltung.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

An Halloween ist nicht alles erlaubt

Foto: obs/LBS West
Foto: obs/LBS West

Die Zeit der Hexen, Skelette
und Vampire

(ots) – Verkleidet als Hexen, Skelette und Vampire gehen sie wieder auf die Jagd nach Süßigkeiten. Viele Kinder und Jugendliche ziehen jedes Jahr am Halloweenabend (31. Oktober) von Tür zu Tür, um Naschereien zu fordern. Wer nichts Süßes herausgibt, dem droht Saures, so will es der Brauch. Beliebte Angriffsflächen für Halloween-Streiche sind dabei Haus und Hof der Süßigkeiten-Verweigerer. Wobei Gruseltreiber an Halloween zu weit gehen und was Eigentümer dagegen tun können, erklärt die LBS West.

An Halloween reichen die Streiche vom rohen Ei, das ans Fenster geworfen wird, über Farbbomben an der Hausfassade bis hin zu verwüsteten Blumenbeeten. „Nicht alles, was vermeintlich Spaß macht, ist erlaubt“, weiß LBS-Rechtsexpertin Agnes Freise. „Hinterlässt ein Streich bleibende Schäden oder gefährdet die Gesundheit anderer Personen, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Eier oder Farbe von der Hauswand nicht rückstandslos entfernt werden können. Eine professionelle Fassadenreinigung geht schnell in den Bereich von mehreren hundert Euro. Landen die Fluggeschosse auf dem Treppenabsatz und sorgen dafür, dass jemand ausrutscht und sich verletzt, kann es noch teurer werden. „Solche Späße schießen weit über das Ziel von Halloween-Streichen hinaus“, sagt Freise. LBS-Rechtsexpertin: „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt.“

Damit Halloween für Hausherr und Hexe ein schönes Fest bleibt, sollten beide Seiten miteinander sprechen. Schwingen die Streichespieler selber den Putzlappen, ist der Spuk schnell vergessen und Halloween bleibt, was es ist: ein lustiger Spaß. Kann man sich jedoch nicht einigen, so bleibt Hausbesitzern danach immer noch die Möglichkeit, die Sache anzuzeigen. „Oft kommen die Kinder und Jugendlichen aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Bevor man also rechtliche Schritte einleitet, lohnt es sich immer, zuerst die Eltern zu kontaktieren“, rät die Rechtsexpertin. Finden Hausherren am 1. November verwüstete Beete vor, wird aus Halloween schnell Vandalismus. Das nimmt am besten die Polizei auf. „Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt mehr“, sagt Freise.

In Vorbereitung auf das Horrorfest gibt es ein paar leichte Tricks, wie Immobilienbesitzer Vampiren und Co. die Streiche erschweren können: Es ist empfehlenswert, am Abend das Licht am Hauseingang anzuschalten. Auch Bewegungsmelder erhöhen die Hemmschwelle für Streiche. Möchte man vermeiden, dass Autos oder Motorräder in Toilettenpapier eingehüllt werden, sollten diese vorsichtshalber direkt in die Garage oder unter den Carport gestellt werden. Agnes Freise: „Das Beste ist immer noch, Sie halten Süßigkeiten bereit. So tragen Sie zur guten Stimmung bei und belohnen die Kinder für die meist mit viel Mühe gebastelten Kostüme.“

Ratgeber schützt vor Ärger mit Architekten und Handwerkern

Nicht selten wird der Traum vom Eigenheim für Bauherren zum Albtraum, weil ihnen die Planung und Überwachung des Baus über den Kopf wächst, sie über Bauverträge stolpern, Mängel die Baustelle lahm legen oder die Kosten explodieren. Hilfreiches Basiswissen für alle, die ihr Eigenheim vom ersten Spatenstich an auf ein sicheres Fundament stellen wollen, liefert der Ratgeber „Recht und Verträge beim Hausbau“ der Verbraucherzentrale.

Das Buch informiert kompakt und verständlich auf rund 180 Seiten, worauf private Bauherren von der Wahl des Grundstücks bis zur Vertragsgestaltung mit Architekten und Handwerkern achten sollten. Darüber hinaus wird erklärt, wie sich kostspielige Fehler auf dem Weg in die eigenen vier Wände vermeiden lassen, welche Rechte nach der Bauphase noch gelten und wie sie durchgesetzt werden können. Informationen über notwendige Versicherungen rund um den Hausbau ergänzen die nützliche Lektüre.

Den Ratgeber „Rechte und Verträge beim Hausbau“ gibt es für 11,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg an der Kirchenallee 22 (Mo, Mi, Do, Fr 10 – 18 Uhr, Di 10 – 19 Uhr). Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann man das Buch auch online unter www.vzhh.de oder per Telefon (040) 24832-104 bestellen.

„Vom Dichten und Dämmen zurück zum Denken“

Unter dem Motto „Vom Dichten und Dämmen zurück zum Denken“ trafen sich gut 200 Teilnehmer im Internationalen Congress Center Dresden zur gemeinsamen Energiefachtagung des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. (VSWG) und des vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.

Zur Diskussion stand die Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung, die maßgeblich und mit steigender Tendenz die deutsche Wohnungs- und Immobilienwirtschaft beeinflusst. Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen bis 2050 um etwa 90 Prozent reduzieren und den Anteil Erneuerbarer Energien nach den Zielen der EU bis 2020 auf 20 Prozent erhöhen. Die ambitionierten klimapolitischen Ziele und die ständig steigenden Anforderungen an die Akteure der Wohnungswirtschaft werden zur Herausforderung und Gratwanderung zwischen Ökologie, Ökonomie und Sozialverträglichkeit. Fast 80 Prozent der Wohngebäude des VSWG sind bereits energetisch saniert. Infolge dessen rückt die Energieeffizienz weiter in den Fokus.

„Um die ambitionierten klimapolitischen Zielstellungen zu erreichen, ist ein Querdenken notwendig. Beim Wohnen kulminiert sehr vieles. Die Energiewende und der Klimaschutz haben Auswirkungen auf das Wohnen des Einzelnen ebenso wie die Gesundheitspolitik, die Pflegepolitik, die kommunale Versorgung und die kommunalen Aufgaben. Wir fordern deshalb von der Politik, ressourcenübergreifend zu agieren und langfristig Ziele zu benennen, bei denen eine bezahlbare Miete mit einkalkuliert wird „, appellierte Dr. Axel Viehweger, Vorstand des VSWG.

Mit der im Oktober 2013 vom Bundesrat und anschließend von der Bundesregierung beschlossenen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) wurde eine weitere Hürde gelegt, um bezahlbaren Neubau zu verhindern. Zwar wurde von Verschärfungen im Bestand abgesehen, jedoch trotz intensiver Beratung durch die Wohnungswirtschaft im Bund und auch in den Ländern eine Verschärfung der EnEV um 25 Prozent ab 2016 im Neubau beschlossen. Dies bedeutet eine weitere Erhöhung der Baukosten und eine weitere Erhöhung der zur Refinanzierung erforderlichen Kaltmieten. „Die mindestens erforderliche Nettokaltmiete für Neubau von 9,58 Euro/m² bzw. nach EnEV 2014 in Höhe von 10,33 Euro/m² können sich nur noch 10 Prozent der sächsischen Bevölkerung leisten“, so der VSWG-Vorstand.

Am Vorabend der Tagung unterbreitete Max Schön, Mitglied im Nachhaltigkeitsrat der Bundesregierung und Vorstand der Stiftung 2° – Deutsche Unternehmer für Klimaschutz und Präsident der Deutschen Gesellschaft des „Club of Rome“ als Keynote Speaker zur Eröffnung der Fachausstellung drei Vorschläge für einen kosteneffizienten, praktikablen und marktwirtschaftlichen Klimaschutz. Als erstes sollten Wohnungsbaugenossenschaften ohne steuerrechtliche Hürden zu Energielieferanten gemacht werden. Zweitens sollte aufgrund der positiven Erfahrung der Denkmalpflegeabschreibung eine zeitlich befristete Abschreibungsmöglichkeit für energetische Gebäudesanierungen eingeführt werden und drittens sollte die Abnahmevorschrift für erneuerbare Energien für die Netzbetreiber um nur 5 Prozentpunkte auf 95 Prozent gesenkt werden, damit die Netzanschlusskapazität für die Erneuerbaren Energien verdoppelt werden kann. Denn es sind gerade die letzen 5 Prozent Sonnen- oder Windenergie, die an einem energiereichen Tag die Netzausbaukosten in die Höhe treiben.

Einen aktuellen Stand sowie Ausblick zur Energie- und Klimapolitik der EU und der neuen Regierung gab Ingrid Vogler, Referentin für Energie, Technik, Normung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., und zeigte die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der EU-Vorgaben auf. Allein 18 Länder, darunter auch Deutschland, wurden bisher auf ein Vertragsverletzungsverfahren angezählt. Der Bund plant in 2014 eine Novellierung des EEG sowie aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie über Energieeffizienz eine Novellierung der Heizkostenverordnung bezüglich der Abrechnungsmodalitäten und unterjährigen Information.

Zu den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei dezentralen Energieversorgungssystemen sowie der Mietrechtsreform und deren Auswirkungen durch Contracting referierten Kathrin Neumeyer (MPW Legal & Tax) sowie RA Tobias Dworschak der Techem Energy Contracting GmbH.

In einem weiteren Themenblock wurden haustechnische Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, die Rahmenbedingen für den Einsatz des Smart Metering, intelligente Einzelraumregelungen, Anlagentechnik und Dämmung am Beispiel der KWK und Brennstoffzellen, Wärmepumpen mit Eisspeicher und stationäre Speicher erörtert. Dabei wurde ersichtlich, dass es nicht den einen Masterplan gibt, sondern viele Wege, um die klimapolitischen Zielstellungen zu erreichen. Entscheidend für eine wirtschaftliche Senkung des Energieverbrauchs in Wohngebäuden ist jedoch immer eine Gesamtbetrachtung der Bauphysik, der Anlagentechnik und des Nutzerverhaltens der Mieter. Das Effizienzpotenzial durch einen optimalen Anlagenbetrieb im Einklang mit der Assistenz des Nutzers ist dabei enorm.

Am Ende des Tages waren sich alle einig, dass der Gebäudebereich einen großen Anteil am Energieverbrauch hat und erheblich zum Energieeinsparziel beitragen kann. Jedoch technologiegebundene Vorgaben ohne eigene Wahlmöglichkeit führen zu erheblich höheren Kosten, so dass technologieoffene Sanierungen und eine freie Energieträgerwahl für optimale Lösungen angestrebt werden sollten, um einen finanzierbaren und sozialpolitisch akzeptablen Weg für die Energiewende zu erreichen. „Nur mit Ehrlichkeit im Umgang, dezentralen Lösungen im ländlichen Raum sowie der Betrachtung ganzheitlicher Quartiere können die Weichen für die nächsten Jahre gestellt werden“, resümierte Dr. Axel Viehweger.

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