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Jahresausblick 2014: Wohnimmobilienmärkte entwickeln sich stabil

Deutschlands Wohnimmobilienmärkte bleiben nach Einschätzung des Immobilienverbands IVD auch 2014 stabil und werden Käufern und Verkäufern gute Chancen bieten. „Wir rechnen damit, dass die Preise für Wohneigentum im Bundesdurchschnitt leicht oberhalb der Inflationsrate steigen“, erklärt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. Der Trend, dass der Druck auf die Preise in den Großstädten nachgibt, werde sich fortsetzen. „Der Nachholeffekt der Preisentwicklung der vergangenen Jahre lässt in den Metropolen langsam nach und die Preise werden sich stabilisieren“, erklärt Schick. Unterdessen wird die Preiskurve in kleineren Städten stärker ansteigen. „Die Nachfrage nach Immobilien hat sich in den vergangenen Monaten auch in kleinere Städte verlagert“, so Schick weiter. Insbesondere Städte mit guter demografischer Prognose seien für Anleger interessant.

Preisblase weiter nicht in Sicht

Von einer Überhitzung der Märkte kann nach Ansicht des IVD keine Rede sein. „In Deutschland gebe es für jede neu auf den Markt kommende Wohnung heute mehr Bewerber als in den Vorjahren“, sagt Schick. Die Immobilienmärkte bräuchten demnach eher ein größeres Wohnungsangebot. „Immobilienökonomisch bleibt die Verzinsung einer Immobilieninvestition bei dem damit verbundenen äußerst geringen Risiko überaus attraktiv“, führt Schick weiter aus.

Die Gründe für die anhaltende Dynamik sieht der IVD unter anderem in den anhaltend niedrigen Zinsen. Selten waren Immobiliendarlehen so günstig wie heute. Die Zinsen für Kredite mit zehn Jahren Laufzeit liegen bei unter drei Prozent. Festverzinsliche Darlehen mit 25 Jahren Laufzeit sind für weniger als vier Prozent zu haben. „Die Wirtschaft in Deutschland wächst vergleichsweise stark und profitiert vom Kurs der EZB, die Zinsen niedrig zu halten“, erklärt Schick. „Durch die gute Wirtschaftslage und die steigende Beschäftigung, können sich mehr Deutsche den Kauf eines Eigenheims leisten und halten so die Nachfrage hoch.

Bei leicht steigenden Einkommen und Wohnimmobilienpreisen sowie einem weiterhin sehr günstigen Zinsniveau werde laut IVD-Prognose die Erschwinglichkeit von Wohneigentum auch im kommenden Jahr günstig bleiben. „Bei der Suche nach geeigneten Objekten sollten sich Kapitalanleger auch abseits der so genannten A-Städte wie Berlin, Hamburg und München umzuschauen“, erklärt Schick. „In vielen Mittelstädten Deutschlands sind die Immobilienpreise niedriger und haben eine dynamischere Entwicklung vor sich.“ Hinzu komme, dass deren Wohnungsmärkte weniger volatil als die Top-Märkte sind.

Politische Eingriffe in den Wohnungsmarkt sind kontraproduktiv

Dass die deutschen Wohnimmobilienmärkte nach wie vor in guter Verfassung sind, zeige sich auch in den positiven Baugenehmigungszahlen. „Der Anstieg zeigt, dass die Mechanismen des Marktes funktionieren und die Aussicht auf moderat steigende Mieten Investitionen folgen lässt“, stellt Schick fest. Negativ auf die Fertigstellungen von Mietwohnungen wird sich nach Ansicht des IVD allerdings die von der künftigen Koalition angekündigte Einführung der sogenannten Mietpreisbremse auswirken. „Bauherren werden lieber in attraktivere Eigentumswohnungen investieren oder ihr Kapital anderweitig anlegen“, sagt Schick. „Anstatt den positiven Trend zu mehr Wohnungsneubau zu unterstützen, untergräbt die Politik den Markt.“

Die gegenwärtigen Engpässe bei der Wohnraumversorgung in den Metropolen und Universitätsstädten blieben daher auch künftig eine Herausforderung. „Das knappe Angebot in den Innenstädten deutscher Großstädte bleibt durch die politischen Eingriffe längerfristig bestehen. Daher würden auch 2014 die Mieten weiter steigen, insbesondere in den stark nachgefragten City-Lagen der wachsenden Großstädte. Für 2013 hat der IVD ein durchschnittliches Wachstum der Neuvertragsmieten von 4,87 Prozent (Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, mittlerer Wohnwert) in den größten Städten registriert. Um der Wohnungsknappheit entgegenzutreten, ruft der IVD die Verantwortlichen in Kommunen und Ländern auf, alles Erdenkliche zu tun, um mehr Neubau zu ermöglichen. „Wir fordern eine breitere Ausweisung von Bauland, eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren und mehr Flexibilität beim Thema Nachverdichtung in den Innenstädten“, sagt Schick. „Nur ein steigendes Angebot an Wohnungen, kann die angespannten Wohnungsmärkte entlasten.“

Hohe Immobilienpreise für den Exit nutzen

Wer eine als Kapitalanlage genutzte Wohnung in einer Stadt besitzt, in der die Angebotspreise überdurchschnittlich gestiegen sind, dem empfiehlt der IVD einen Verkauf zu prüfen. „Der optimale Zeitpunkt für den Exit ist jetzt – bevor die Dynamik der Wohnungsmärkte auch einmal nachlässt. Der deutliche Nachfrageüberhang nach Kapitalanlagewohnungen in den Top-Städten ermöglicht Verkäufern hohe Gewinnmitnahmen“, erklärt Schick. Ausländische Käufer seien oftmals nur auf die Hauptstadt und allenfalls noch München oder Hamburg fokussiert und seien bereit, gute Preise zu bezahlen. Das frei werdende Kapital sollte Schick zufolge in einer kleineren Stadt mit positiver Wachstumsprognose, guter Infrastruktur und stabilen Wirtschaftsdaten reinvestiert werden.

Winterdienst: Was Immobilieneigentümer beachten müssen

Mit dem ersten Schneefall tun sich für Fußgänger neue Gefahrenquellen auf. Um diese zu minimieren, müssen die Bürgersteige geräumt werden. „Die Kommunen, die eigentlich für diese Aufgabe verantwortlich sind, übertragen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht jedoch meist den Anliegern. Diese haben sich dann um die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege zu kümmern.“, erklärt Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter im IVD. Damit werde ein hohes Maß an Verantwortung auf die Haus- und Grundstückseigentümer abgewälzt. Bei versäumter oder unsachgemäßer Räumung drohen Bußgelder. Hausbesitzer sollten sich daher umfassend über die ihm auferlegten Pflichten informieren. Ein Blick in die jeweilige lokale Satzung hilft. Darin würden nicht nur die genauen Zuständigkeitsbereiche von Kommune und Anliegern abgegrenzt, sondern auch Detailfragen geklärt – beispielsweise die nach der Breite, auf der die Wege gesichert werden sollen.

Möglichkeiten der Pflichtübertragung

Eigentümer von Mietshäusern haben die Möglichkeit, die Sicherungspflicht auf die Bewohner zu übertragen. „Dies muss jedoch ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt sein“, erklärt Löhlein. Alternativ ist eine entsprechende Regelung per Hausordnung möglich, sofern letztere dem Mietvertrag beigelegt wurde oder in den Vertragstext eingeflossen ist. Wer die Hausordnung dem Mieter erst nach Vertragsabschluss zugänglich macht oder sie einfach nur im Hausflur aufhängt, bleibt hingegen selbst in der Pflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ 16 U 123/87) entschieden. Weiterhin besteht die Möglichkeit einen professionellen Winterdienst zu engagieren. Der Auftraggeber hat dennoch die Kontrollpflicht. Er hat zu überprüfen, ob die Streu- und Räumarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden und muss im Zweifelsfall entweder selbst nachbessern oder einen Ersatzdienst hinzuziehen. Die Kosten hierfür kann er dann allerdings dem vertragsbrüchigen Dienstleister in Rechnung stellen, wie das Verwaltungsgericht Berlin (AZ VG 1 K 259.10) feststellte.

Einmal Streuen reicht nicht

Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass durch einmaliges morgendliches Streuen oder Schneeschieben die Verkehrssicherungspflicht erfüllt ist. „Vielen Immobilienbesitzern ist nicht bewusst, dass sich die Räum- und Streupflicht auf den ganzen Tag erstreckt“, berichtet Löhlein. Das heißt, dass wochentags in der Regel zwischen 7.00 und 20.00 Uhr unter Umständen mehrmals geräumt oder gestreut werden muss. Und zwar unverzüglich, nach dem Schnee gefallen ist oder sich Glatteis gebildet hat. Bei Dauerschneefall sind Zwischenräumungen vorgeschrieben.

Ist der Kampf gegen Schnee und Eis schier aussichtslos, darf mit den Streu- und Räumungsarbeiten bis zu einer Besserung der Witterungsverhältnisse gewartet werden. Dies gilt bei heftigem Schneetreiben oder sofort wieder überfrierenden Gehsteigen. Verschiedene Gerichtsurteile haben dies bestätigt. „Vorsicht ist dennoch geboten“, mahnt Löhlein. „Denn im Streitfall müssen die Anlieger das Gericht davon überzeugen, dass das Streuen oder Schneeschippen zum fraglichen Zeitpunkt vollkommen sinnlos war.“

Weihnachtstipps für Hauseigentümer

Nach überstandenem Back- und Einkaufsmarathon kommen die Menschen an den Weihnachtsfeiertagen zur Ruhe. Hauseigentümer haben aber trotz aller Besinnlichkeit einige Pflichten. Einige mögen lästig sein, andere jedoch spenden Freude.

Selbst wenn es momentan nicht nach dem großen Wintereinbruch aussieht: noch sind weiße Weihnachten möglich. Das sorgt nicht nur für zauberhafte Weihnachtsstimmung. Hauseigentümer müssen auch an den Feiertagen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das gilt übrigens auch bei Laubfall: Immer, wenn der Fußweg vor und zum Haus zu einem rutschigen Vergnügen wird – also bei Laub, Eis und Schnee -, muss der Hauseigentümer mit Besen, Schaufel oder Streumaterial ran. Da muss die Weihnachtsgans leider warten.

Achtung: In den meisten Kommunen ist der Einsatz von Streusalz untersagt oder nur bei extremer Glättegefahr erlaubt. Auch die Zeiten, in denen Wege passierbar sein müssen, sind kommunal unterschiedlich. Meist gilt der Zeitraum zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen kann es morgens auch schon mal später werden. Hauseigentümer sollten sich also rechtzeitig bei der Gemeinde oder Stadt erkundigen, welches Streumaterial gestattet ist und wie die genauen Räumzeiten sind.

An Tiere denken

Bei Schnee und Frost leiden die Tiere. Daher sollten Hauseigentümer bei Minustemperaturen auch an die Tiere im Garten denken – nicht nur an den Feiertagen. Vor allem Vögel benötigen Futter und auch Wasser. Achten Sie darauf, dass die Trinkschale nicht einfriert.

Weihnachtsurlaub

Viele Hauseigentümer verbringen die Feiertage bei der Familie, Freunden oder fahren in den Urlaub. Dann sollten sie auf keinen Fall die Heizung ausschalten. Zugefrorene oder zerborstene Leitungen sind kein schönes Weihnachtsgeschenk!

Auch ist es gut, die Nachbarn zu bitten, ein Auge aufs Haus zu haben. Traurig, aber wahr: Einbrecher machen keinen Weihnachtsurlaub.

Trinkgelder

Sie sind immer da, bei Wind und Wetter: Müllmann, Postbote, Zeitungszusteller und Co. So viel Verlässlichkeit sollte belohnt werden, entweder mit einem kleinen Obolus (zwischen 5 und 15 Euro) oder – wem Geld zu unpersönlich ist – mit einer netten Aufmerksamkeit, zum Beispiel Pralinen. Und wer einen mürrischen Postboten abbekommen hat, sollte daran denken, dass freundliche Gesten schon manches zwischenmenschliche Verhältnis verbessert haben.
Nachbarn danken

Auch Nachbarn, die übers Jahr immer mal wieder die Post entgegennehmen, freuen sich über selbstgebackene Plätzchen oder eine Schachtel Pralinen als Dankeschön.

www.verband-wohneigentum.de

Immobilien: Das ändert sich 2014

Das neue Jahr steht vor der Tür und für Immobilieneigentümer, -vermieter und -verwalter treten zahlreiche neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Direkt zum 1. Januar werden die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer in den Ländern Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und in Niedersachsen erhöht. An die Spitze der „Rangliste“ wird sich mit 6,5 Prozent Schleswig-Holstein setzen, auf dem zweiten Platz folgt Berlin mit sechs Prozent. Die Länder Bremen und Niedersachsen erhöhen auf jeweils fünf Prozent.

„Der Wettlauf um die höchsten Steuersätze geht unvermindert weiter und ein Ende ist nicht in Sicht“, kritisiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. „Die Erhöhungen sind aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nicht hinzunehmen und stehen dem Ziel entgegen die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen. Die Sonderregelung für die Grunderwerbsteuer im Gesetz über den Länderfinanzausgleich sollte daher gestrichen werden.“ Diese Sonderregelung zwingt die Länder praktisch dazu, stetig nachzuziehen und die Grunderwerbsteuer zu erhöhen.

EnEV 2014 verschärft energetische Anforderungen für Neubauten

Ab dem 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung EnEV in Kraft. Insbesondere Neubauten sind von einer Verschärfung der energetischen Anforderungen betroffen. Der zulässige Jahresenergiebedarf für Neubauten soll ab 2016 um 25 Prozent sinken. „Die erhöhten Anforderungen an die energetische Qualität der Neubauten lassen erneut die Investitionskosten steigen“, warnt Schick. „Dies kann eine zusätzliche Bremse für den dringend benötigten Neubau darstellen.“

Auch auf die Verkäufer und Vermieter von Immobilien kommen neue Pflichten zu. Ab Mai 2014 erstellte Energieausweise müssen auch Energieeffizienzklassen enthalten. Den Nutzen daraus bezweifelt der IVD. „Eine höhere Transparenz für Wohnungssuchende wird sich nicht erfüllen, zumal die Energieeffizienzklasse für das gesamte Gebäude gilt“, sagt Schick. „Allein durch die hohen Preisunterschiede der Energieträger kann keine Vergleichbarkeit entstehen.“ Die Effizienzklassen und weitere Kennwerte aus dem Energieausweis werden zudem zu Pflichtangaben bei kommerziellen Immobilienanzeigen. Verkäufer und Vermieter müssen künftig dem Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis verpflichtend übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorlegen. Mit der EnEV 2014 wird ebenfalls neu zur Pflicht, dass ab 2015 bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ersetzt werden müssen.

SEPA: Vermieter müssen Zahlungsverfahren anpassen

Ab dem 1. Februar 2014 gelten für Lastschriften und Überweisungen neue Regelungen. Dies betrifft vor allem Vermieter, die dafür sorgen müssen, dass die Lastschriften ihrer Mieter die Standards der SEPA (Single Euro Payments Area) zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums entsprechen. „Die klassische Lastschrift wird abgeschafft“, sagt Schick. Nach der Umstellung auf SEPA sind keine Lastschriften mehr per Beleg bei der Bank einreichbar. Alle Lastschriften sind danach nur noch elektronisch möglich. Im Zuge der Umstellung müssen Vermieter dem Mieter ihre neue Gläubiger-Identifikation, Kontonummer nach der SEPA, die IBAN CREDITOR ID und eine Mandatsreferenz angeben. „Wenn noch nicht geschehen, sollten Vermieter die Umstellung auf die SEPA noch in diesem Jahr angehen, um die Mieter rechtzeitig zu informieren“, rät Schick.

Mietpreisbremse würde zur Baubremse

Ebenfalls im neuen Jahr wird von der neuen Regierung voraussichtlich an einem neuen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse gearbeitet. „Wie lange dieser Gesetzentwurf verhandelt wird, bleibt derzeit noch offen“, sagt Schick. In Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten sollen die Mieten bei einer Wiedervermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Lag die bisherige Miete über dieser Grenze, müsse sie zwar nicht abgesenkt werden, sie könne jedoch erst dann erhöht werden, wenn sie von der ortsüblichen Vergleichsmiete eingeholt wird. „Dies kann Jahre dauern und würde Investoren vom Bau neuer Mietwohnungen abhalten – die Wohnungsknappheit würde verewigt“, erläutert Schick. Außerdem komme die Mietpreisbremse nicht den Mietsuchenden mit geringem Einkommen zu Gute. Ein Vermieter würde sich auch bei einer Deckelung der Mieten immer für denjenigen mit der höchsten Bonität als Mieter entscheiden.

Zusätzlich zur Deckelung der Neuvertragsmieten ist geplant, die Modernisierungsmieterhöhung zeitlich zu begrenzen. „Dabei wird übersehen, dass es sich nicht um eine Umlage handelt, sondern um eine Mieterhöhung, die sich lediglich an den Modernisierungskosten orientiert“, so Schick. Die Modernisierungsmieterhöhung beinhaltet neben der Abschreibung und Zinsen auch die künftigen Erhaltungskosten. Schließlich ist der Vermieter auch über den Zeitraum der „Amortisation“ hinaus verpflichtet, die geänderte Mietsache zu erhalten.

Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, den Mietspiegel zu reformieren. Die ortsübliche Vergleichsmiete soll auf eine breitere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt werden. Im Gespräch sei den Bezugszeitraum von vier auf zehn Jahre zu erhöhen. „Die künftige Koalition will den Mietspiegel zur politischen Steuerung der Miethöhe zweckentfremden“, kritisiert Schick. „Das ginge zu Lasten von Investitionen in den Neubau und Bestand.“

www.ivd.net

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