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Tipps für den Kürbiseinkauf – Erst klopfen, dann genießen

Kürbisausstellung in LudwigsburgFoto: www.flickr.com/photos/132397743@N07/

Tipps für den Kürbiseinkauf

(aid) – Sie erinnern an fliegende Untertassen, sind rund oder oval, mal in Orange, Rot oder Grün, mit oder ohne Streifen. Die Rede ist – natürlich – von Kürbissen. Ab August bis in den November hinein haben sie Hochsaison. Wer ein qualitativ hochwertiges Exemplar der (Riesen-)Beerenfrüchte ergattern möchte, sollte wissen, dass nur unverletzte und ausgereifte Exemplare in den Einkaufskorb gehören.

Klopfen Sie einfach auf die Schale. Reife Früchte klingen dann leicht hohl. Achten Sie auch auf den verholzten beziehungsweise verkorkten Stiel. Wenn er fehlt, können Fäulnisbakterien in den Kürbis gelangen oder die Frucht trocknet aus. Bei der Auswahl sollten Sie je nach Sorte kleinere Exemplare bevorzugen. Diese haben ein festeres Fruchtfleisch, meist mehr Geschmack und sind weniger faserig. Kürbisse sollten rundherum keine Druckstellen aufweisen, da diese schneller weich und faul werden können. Helle Stellen auf der Außenhaut an der Auflagestelle sind dagegen normal.

Vorsicht: Nicht alle Kürbisse sind essbar. Achten Sie genau darauf, ob Kürbisse als Speise- oder Zierkürbisse angeboten werden, denn Zierkürbisse enthalten Bitterstoffe, die giftig sind. Speisekürbisse sind in der Regel genießbar und frei von Bitterstoffen, den sogenannten Cucurbitacinen. Durch unbeabsichtigte Kreuzungen ist es aber unter Umständen möglich, dass auch sie die Bittersubstanzen wieder bilden – etwa im Hobbygarten, wenn Zier- und Speisekürbisse nebeneinander angepflanzt werden und die daraus entstehenden Pflanzen weiterkultiviert und ihre Früchte geerntet werden. Auf Nummer „ganz sicher“ gehen Sie, wenn Sie vor der Zubereitung ein kleines Stück des rohen Kürbisfleisches probieren. Schmeckt es bitter, muss alles weggeworfen werden. Denn die Bitterstoffe werden durch das Kochen nicht zerstört. In gegartem Zustand verfälschen Gewürze und Hitze das Geschmacksempfinden und die Genießbarkeit lässt sich nicht mehr eindeutig prüfen.

Wie lange Kürbisse gelagert werden können, hängt von der Kürbisart ab. Sommerkürbisse inklusive Zucchini sind sehr empfindlich. Sie sollten im kühlen Keller oder Kühlschrank aufbewahrt werden. Im Kunststoffbeutel oder Gemüsefach halten sie sich etwa eine Woche. Sie können sie auch in Scheiben schneiden, kurz blanchieren und einfrieren und so für rund vier Monate lagern. Sind die frischen Kürbisse bereits angeschnitten, halten sie sich etwa zwei Tage verpackt im Kühlschrank. Manche Kürbisse lassen sich monatelang lagern, wie etwa ganze und unbeschädigte Winterkürbisse mit Stiel, wenn sie richtig ausgereift sind. Riesenkürbisse lässt man dafür am besten etwa zwei Wochen warm liegen. So kann die Schale aushärten. Lässt sich die Schale mit dem Fingernagel nicht mehr einritzen, können Sie die Früchte kühl und trocken lagern. Luftig in Netzen aufgehängt, können Kürbisse ohne weiteres bis ins Frühjahr hinein aufbewahrt werden.
Heike Stommel, www.aid.de

Weitere Informationen unter www.was-wir-essen.de in der Rubrik „Tipp der Saison“.

Frische Erdbeeren -Einkaufstipps für den puren Genuss

(aid) – Leuchtend rot, intensiv duftend und süß im Aroma – Erdbeeren sind verführerisch und schmecken lecker. Diesen unverwechselbaren Genuss des Sommers bieten allerdings nur reife und frische Früchte. Da Erdbeeren äußerst empfindlich sind und leicht verderben, erfordern sie besonders sorgfältigen Umgang.

Erdbeeren reifen nicht nach. Damit Sie in den vollen Genuss der roten Früchte kommen, wählen Sie beim Einkauf reife Exemplare. Sie sind durchgehend rot gefärbt und haben keine weißen Stellen – mit Ausnahme der weißen Ananaserdbeeren. Unreife Erdbeeren sind weniger aromatisch und sehr fest. Ob die Beeren frisch sind, erkennen Sie neben der durchgehenden Färbung auch an der glänzenden Oberfläche und den frischen grünen Kelchblättern. Die Früchte sind prall, sehr saftig und der Stiel ist leicht zu entfernen. Schalen mit Früchten, die Druckstellen, matschige, schimmelige oder faule Stellen aufweisen, lassen Sie besser stehen. Ein Blick auf den Schalenboden lohnt sich in jedem Fall, denn bei Erdbeeren mit verdorbenen Stellen kann sich ein Schimmelpilz oder Fäulnis rasch ausbreiten und da bleibt der frische Genuss schnell auf der Strecke.

Übrigens schmecken deutsche Erdbeeren besonders köstlich in der Hauptsaison von Mai bis Juli. Sie werden reif geerntet, können so ihr volles Aroma entwickeln und müssen keine langen Transportwege überstehen. Beim Direktvermarkter sind sie in der Regel besonders frisch, da sie meist am selben Tag früh morgens geerntet werden.

Am besten kaufen Sie das Obst erst an dem Tag, an dem Sie es essen wollen. Wenn das nicht möglich ist, lassen sich die Früchte mit Stiel und Kelchblättern ungewaschen und abgedeckt an einem kühlen Ort oder im Gemüsefach des Kühlschranks in einem flachen Behältnis aufbewahren. Spätestens nach ein bis zwei Tagen sollten die Früchte verbraucht werden, denn schon wenige Stunden nach der Ernte verlieren sie an Aroma.

Erdbeeren mit Schimmelstellen eignen sich nicht mehr zum Verzehr und müssen weggeworfen werden. Durch den hohen Wassergehalt verteilen sich Schimmelsporen leicht in der gesamten Frucht – auch, wenn es äußerlich nicht sichtbar ist. Es genügt also nicht, die entsprechende Stelle abzuschneiden.

Doch soweit muss es erst gar nicht kommen. Erdbeeren lassen sich auch einfrieren. Dazu die gewaschenen und geputzten Beeren einzeln auf ein Backblech oder in eine flache Schale legen und vorfrieren, bevor sie zusammen in einem Beutel oder einer Schüssel in die Truhe wandern. So bleiben sie besser in Form und können auch in kleineren Portionen entnommen werden. Gefrorene Erdbeeren behalten ihre Form besser, wenn man sie noch leicht gefroren verarbeitet. Als Tipp für die schnelle Küche: Erdbeeren portionsweise als Püree einfrieren. Daraus lassen sich jederzeit blitzschnell raffinierte Desserts oder Milchshakes zubereiten.
Dr. Claudia Müller, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.aid.de/verbraucher/saisonales.php
www.was-wir-essen.de/tipp-der-saison.php

Private Drohnen kein unbedachter Freizeitspaß

Ferngesteuerte Flugkörper sind auch für den privaten Gebrauch verstärkt im Anflug! Ausgestattet mit surrenden Propellern und meist auch mit Kamera wird der Einsatz von Mini-Flug-Drohnen immer mehr zum Freizeitspaß. Besonders reizvoll finden viele Hobby-Piloten, es in der Hand zu haben, die Fluggeräte in die Luft gehen zu lassen.

Dabei können sie oft auch noch aus der Vogelperspektive fotografieren und filmen, was ihnen vor die Linse kommt. Doch Vorsicht: Versicherungs- und datenschutzrechtlich befinden sich die Piloten der kleinen unbemannten Flugkörper nicht im grenzenlosen Universum, sondern ganz schnell im luftleeren Raum: „Wird eine Flugdrohne unglücklich gesteuert und richtet dabei einen Personen- oder Sachschaden an, ist der Versicherungsschutz vielfach ungeklärt. Auch unerlaubtes Filmen und Fotografieren von Personen ist verboten“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Damit die futuristischen Flugobjekte nicht im rechtsfreien Raum unterwegs sind, sollten folgende Hinweise vor der Anschaffung und dem Flugbetrieb beachtet werden:

• Flugerlaubnis: Jeder – ob klein oder groß – kann sich für privaten Spaß eine Drohne anschaffen oder schenken lassen. Für Modelle, die weniger wiegen als fünf Kilogramm, ist keine besondere Nutzungserlaubnis oder spezielle Schulung notwendig.

• Sicherheit: In der Luft darf sich eine Drohne nicht aus der Sichtweise des Piloten entfernen. Das bedeutet, dass der Flugkörper im Mini-Format auf freier Fläche also nicht mehr als 300 Meter weit fliegen darf. Die Drohne sollte auch nicht höher als maximal hundert Meter aufsteigen. Außerdem muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen und Fluglandeplätzen eingehalten werden. Auch die Sicherheit von anderen Personen und Sachen darf nicht gefährdet oder gestört werden. Tipp: Bei der Bedienung eine Drohne sollte also stets darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, öffentlichen Verkehrswegen, Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen eingehalten wird.

• Versicherungsschutz: Für sämtliche Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht. Wenn durch eine Freizeit-Drohne eine Stromleitung beschädigt oder ein Mensch verletzt wird, springt die oftmals vorhandene private Haftpflichtversicherung jedoch oft nicht ein. Die Übernahme der Versicherung hängt dann davon ab, ob der fliegende Übeltäter nachweislich als Spielzeugt deklariert wurde. Hobby-Piloten sollten deshalb am besten vor Inbetriebnahme des neuen Spielzeugs mit ihrer Versicherung klären und sich schriftlich bestätigen lassen, inwieweit die bisherige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt. Greift der Standardschutz nicht, muss eine zusätzliche Versicherung her. Ein solcher Schutz kann in die private Haftpflichtversicherung integriert oder als Zusatzpolice abgeschlossen werden. Aber auch Modellflugverbände bieten eine passende Versicherung bei Nachfrage oder über eine Mitgliedschaft an.

• Haftung: Private Drohnenbesitzer und -nutzer sollten unbedingt wissen: Bei Schäden, die durch die kleinen, unbemannten Flugkörper verursacht werden, haftet meist der Halter.

• Persönlichkeitsrecht: Eine private Drohne, die mit einer Film- und Fotokamera ausgestattet ist, darf auch nicht im Flug alles und jeden ohne Erlaubnis ablichten. Personen, die auf Aufnahmen zu erkennen sind, können die Veröffentlichung oder Weitergabe von Bildern oder Filmsequenzen übers Internet oder andere Kanäle untersagen. Deshalb sollte aufs Ablichten fremder Personen verzichtet werden. Tipp: Personen, die man kennt oder direkt ansprechen kann, am besten vor dem Kameraeinsatz einer Drohne um Foto- oder Filmerlaubnis bitten!

Zum richtigen Schutz beim Betrieb von Freizeitdrohnen bieten die örtlichen Versicherungsberatungen der Verbraucherzentrale NRW ihre Hilfe an. Die dortige Schadensfallberatung hilft auch, wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt.

Kontakt und Kosten unter www.vz-nrw.de/schadensfall. Aber auch das Verbrauchertelefon NRW ist zu Versicherungsschäden zentral erreichbar – und zwar donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.

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