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Private Drohnen kein unbedachter Freizeitspaß

Ferngesteuerte Flugkörper sind auch für den privaten Gebrauch verstärkt im Anflug! Ausgestattet mit surrenden Propellern und meist auch mit Kamera wird der Einsatz von Mini-Flug-Drohnen immer mehr zum Freizeitspaß. Besonders reizvoll finden viele Hobby-Piloten, es in der Hand zu haben, die Fluggeräte in die Luft gehen zu lassen.

Dabei können sie oft auch noch aus der Vogelperspektive fotografieren und filmen, was ihnen vor die Linse kommt. Doch Vorsicht: Versicherungs- und datenschutzrechtlich befinden sich die Piloten der kleinen unbemannten Flugkörper nicht im grenzenlosen Universum, sondern ganz schnell im luftleeren Raum: „Wird eine Flugdrohne unglücklich gesteuert und richtet dabei einen Personen- oder Sachschaden an, ist der Versicherungsschutz vielfach ungeklärt. Auch unerlaubtes Filmen und Fotografieren von Personen ist verboten“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Damit die futuristischen Flugobjekte nicht im rechtsfreien Raum unterwegs sind, sollten folgende Hinweise vor der Anschaffung und dem Flugbetrieb beachtet werden:

• Flugerlaubnis: Jeder – ob klein oder groß – kann sich für privaten Spaß eine Drohne anschaffen oder schenken lassen. Für Modelle, die weniger wiegen als fünf Kilogramm, ist keine besondere Nutzungserlaubnis oder spezielle Schulung notwendig.

• Sicherheit: In der Luft darf sich eine Drohne nicht aus der Sichtweise des Piloten entfernen. Das bedeutet, dass der Flugkörper im Mini-Format auf freier Fläche also nicht mehr als 300 Meter weit fliegen darf. Die Drohne sollte auch nicht höher als maximal hundert Meter aufsteigen. Außerdem muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen und Fluglandeplätzen eingehalten werden. Auch die Sicherheit von anderen Personen und Sachen darf nicht gefährdet oder gestört werden. Tipp: Bei der Bedienung eine Drohne sollte also stets darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, öffentlichen Verkehrswegen, Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen eingehalten wird.

• Versicherungsschutz: Für sämtliche Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht. Wenn durch eine Freizeit-Drohne eine Stromleitung beschädigt oder ein Mensch verletzt wird, springt die oftmals vorhandene private Haftpflichtversicherung jedoch oft nicht ein. Die Übernahme der Versicherung hängt dann davon ab, ob der fliegende Übeltäter nachweislich als Spielzeugt deklariert wurde. Hobby-Piloten sollten deshalb am besten vor Inbetriebnahme des neuen Spielzeugs mit ihrer Versicherung klären und sich schriftlich bestätigen lassen, inwieweit die bisherige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt. Greift der Standardschutz nicht, muss eine zusätzliche Versicherung her. Ein solcher Schutz kann in die private Haftpflichtversicherung integriert oder als Zusatzpolice abgeschlossen werden. Aber auch Modellflugverbände bieten eine passende Versicherung bei Nachfrage oder über eine Mitgliedschaft an.

• Haftung: Private Drohnenbesitzer und -nutzer sollten unbedingt wissen: Bei Schäden, die durch die kleinen, unbemannten Flugkörper verursacht werden, haftet meist der Halter.

• Persönlichkeitsrecht: Eine private Drohne, die mit einer Film- und Fotokamera ausgestattet ist, darf auch nicht im Flug alles und jeden ohne Erlaubnis ablichten. Personen, die auf Aufnahmen zu erkennen sind, können die Veröffentlichung oder Weitergabe von Bildern oder Filmsequenzen übers Internet oder andere Kanäle untersagen. Deshalb sollte aufs Ablichten fremder Personen verzichtet werden. Tipp: Personen, die man kennt oder direkt ansprechen kann, am besten vor dem Kameraeinsatz einer Drohne um Foto- oder Filmerlaubnis bitten!

Zum richtigen Schutz beim Betrieb von Freizeitdrohnen bieten die örtlichen Versicherungsberatungen der Verbraucherzentrale NRW ihre Hilfe an. Die dortige Schadensfallberatung hilft auch, wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt.

Kontakt und Kosten unter www.vz-nrw.de/schadensfall. Aber auch das Verbrauchertelefon NRW ist zu Versicherungsschäden zentral erreichbar – und zwar donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.

Fliegende Roboter ersetzen nicht den Supermarkt

Online-Handel nur als Ergänzung

(aid) – Der Online-Handel mit Lebensmitteln bleibt eine Nische. Professor Dr. Joachim Zentes von der Universität Saarland glaubt an einen Anteil von nur sechs Prozent bis zum Jahr 2022. Andere Schätzungen sehen den Online-Handel mit Lebensmitteln bis 2050 auf 30 Prozent steigen. Tatsache ist: Aktuelle Lieferdienste laufen defizitär und die Menschen brauchen offenbar den emotionalen Einkauf, etwas zu probieren, Obst zu riechen oder an den Regalen vorbei zu flanieren. Auf Einladung des Vereins „Die Lebensmittelwirtschaft“ warf eine Expertenrunde Anfang September 2014 in Berlin einen Blick in die Zukunft des Einkaufens unter dem Motto „Vom Einkaufswagen bis zum Paketkopter“.

„Wir machen den Supermarkt mit Sicherheit nicht überflüssig“, sagte Max Thinius, Sprecher des Online-Handels „Allyouneed.com“, der eine Tochter der DHL ist. Dieser Online-Händler kann allerdings auch auf die Kommissionierung und Logistik des Paketdienstes zurückgreifen. Für alle anderen bleibt die Logistik ein kaum zu bewältigendes wirtschaftliches Problem.

Kleine Flugdrohnen, wie sie derzeit von verschiedenen Firmen ausprobiert werden, können die Auslieferung per Boten (noch) nicht ersetzen. Rechtlich dürfen sie in Deutschland derzeit nur in Sichtweite des Betreibers fliegen und Thinius kann sich nicht vorstellen, dass Tausende der fliegenden Auslieferer in einer Stadt unterwegs sein werden.

Seine Erfahrung mit dem Online-Handel: Die Menschen kaufen über das Internet überwiegend Alltagsdinge. Vom Toilettenpapier bis zum Salz oder Shampoo zeigen sich die Konsumenten ausgesprochen markentreu. Diese „Last der Alltäglichkeit“ kann der Online-Handel also abnehmen. Die Bestellungen zeigen außerdem, dass diese Waren nicht am gleichen Tag ausgeliefert werden müssen. Wenn es aber um Wein und Delikatessen geht, dann gehen die Menschen bevorzugt in einen realen Laden.

Und die differenzieren sich immer weiter: In den Niederlanden gibt es eine Supermarktkette, die ihre Ware in Marktständen präsentiert. Markthallen erleben in Deutschland eine Renaissance und neue Marktsegmente erhalten gleich eigene Vertriebskanäle. In Berlin hat sich eine Handelskette gebildet, die ausschließlich vegane Produkte verkauft.

Der Online-Handel wird den realen Handel nicht ersetzen – er wird ihn aber ergänzen, lautete das Fazit der Expertenrunde.
Roland Krieg, www.aid.de

Mit GPS und Drohnen gezielt arbeiten

Pflanzenschutz zwischen Kröten und Bienen

(aid) – Landwirte und Imker arbeiten nicht per se gegeneinander. Konflikte werden beispielsweise vermieden, wenn sie sich über die Anwendungszeit für Pflanzenschutzmittel absprechen. Wenn tagsüber die Bienen fliegen, fährt der Landwirt eben nachts über das Feld. Damit aber auch die Knoblauchskröte bei ihrer nächtlichen Wanderung nicht mit Pflanzenschutzmitteln besprüht wird, empfiehlt Holger Pfeffer vom Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) in Müncheberg die Anwendung am Tag. Das sieht auf den ersten Blick nicht nach konfliktfreier Lösung aus. Wie Pflanzenschutz und Umweltschutz dennoch zusammen arbeiten und wie GPS, Smartphones oder Drohnen dabei helfen können, wurde auf einem Dialogforum auf der Brandenburgischen Landwirtschaftsausstellung BraLa vorgestellt.

In Brandenburg sind die mehr als 50.000 Kleinstgewässer zwar landschaftlich eine prägende Kulisse sowie Heimat vieler Pflanzen- und Tierarten, aber für die Landwirtschaft ein schwer berechenbares Hindernis. Vielfach gibt es keine eng definierbare Gewässergrenze. Nach ergiebigem Niederschlag breitet sich das Kleingewässer schon mal um das Mehrfache aus, berichtet Pfeffer. Was dem Landwirt hilft: Die Amphibienforschung hat Kröten und Lurche fest im Blick. Sie wandern zwar auch weite Strecken über Land, aber auf einigermaßen festen Wanderrouten. Die können in das GPS-Systems des Traktors eingespeichert werden, um sie bei der Anwendung auszusparen.

So weicht die Technik auch den tagsüber herumschwirrenden Bienen aus. Sie besuchen die gelb leuchtende Rapsblüte, während die Düsen der modernen Pflanzenschutzspritzen tiefer gehängt werden können. Damit wird ein Wirkstoff gezielt hingebracht, wo er hin gehört.

„Mit einer breiten Fruchtfolge hole ich mir weniger Probleme auf den Betrieb“, benannte Peter Kaim von der Havellandhof Ribbeck GbR seine Betriebsstrategie. Hilfe beim gezielten Pflanzenschutz findet er beim Pflanzenschutzwarndienst. Die Landesämter überwachen die Populationen der einzelnen Schaderreger vom Pilz bis zum Fraßkäfer. Die aktuellen Hinweise, Bekämpfungstipps und Aufwandmengen holen sich die Landwirte auch noch auf dem Feld mobil über das Smartphone.

Ganz modern wird es mit dem so genannten Agrokopter. Mit bis zu 80 km/h überfliegt die „Drohne“ einen Hektar Fläche innerhalb von vier Minuten und wirft in Kugeln aus biologisch abbaubarem Mais Trichogramma-Schlupfwespen ab. Zwei Anwendungen beispielsweise decken die gesamte Flugperiode des Maiszünslers ab. Maschinenringe bieten solche Dienstleistungen an.
Roland Krieg, www.aid.de

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