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Fliegende Roboter ersetzen nicht den Supermarkt

Online-Handel nur als Ergänzung

(aid) – Der Online-Handel mit Lebensmitteln bleibt eine Nische. Professor Dr. Joachim Zentes von der Universität Saarland glaubt an einen Anteil von nur sechs Prozent bis zum Jahr 2022. Andere Schätzungen sehen den Online-Handel mit Lebensmitteln bis 2050 auf 30 Prozent steigen. Tatsache ist: Aktuelle Lieferdienste laufen defizitär und die Menschen brauchen offenbar den emotionalen Einkauf, etwas zu probieren, Obst zu riechen oder an den Regalen vorbei zu flanieren. Auf Einladung des Vereins „Die Lebensmittelwirtschaft“ warf eine Expertenrunde Anfang September 2014 in Berlin einen Blick in die Zukunft des Einkaufens unter dem Motto „Vom Einkaufswagen bis zum Paketkopter“.

„Wir machen den Supermarkt mit Sicherheit nicht überflüssig“, sagte Max Thinius, Sprecher des Online-Handels „Allyouneed.com“, der eine Tochter der DHL ist. Dieser Online-Händler kann allerdings auch auf die Kommissionierung und Logistik des Paketdienstes zurückgreifen. Für alle anderen bleibt die Logistik ein kaum zu bewältigendes wirtschaftliches Problem.

Kleine Flugdrohnen, wie sie derzeit von verschiedenen Firmen ausprobiert werden, können die Auslieferung per Boten (noch) nicht ersetzen. Rechtlich dürfen sie in Deutschland derzeit nur in Sichtweite des Betreibers fliegen und Thinius kann sich nicht vorstellen, dass Tausende der fliegenden Auslieferer in einer Stadt unterwegs sein werden.

Seine Erfahrung mit dem Online-Handel: Die Menschen kaufen über das Internet überwiegend Alltagsdinge. Vom Toilettenpapier bis zum Salz oder Shampoo zeigen sich die Konsumenten ausgesprochen markentreu. Diese „Last der Alltäglichkeit“ kann der Online-Handel also abnehmen. Die Bestellungen zeigen außerdem, dass diese Waren nicht am gleichen Tag ausgeliefert werden müssen. Wenn es aber um Wein und Delikatessen geht, dann gehen die Menschen bevorzugt in einen realen Laden.

Und die differenzieren sich immer weiter: In den Niederlanden gibt es eine Supermarktkette, die ihre Ware in Marktständen präsentiert. Markthallen erleben in Deutschland eine Renaissance und neue Marktsegmente erhalten gleich eigene Vertriebskanäle. In Berlin hat sich eine Handelskette gebildet, die ausschließlich vegane Produkte verkauft.

Der Online-Handel wird den realen Handel nicht ersetzen – er wird ihn aber ergänzen, lautete das Fazit der Expertenrunde.
Roland Krieg, www.aid.de

Verbraucherzentrale empfiehlt hüllenlose Lebensmittel

Ostereier in Plastikschalen, die Gurke in der Folie oder ein paar vereinzelte Schinkenscheiben, die sich in einem Meer aus Plastik verlieren – Lebensmittel in Plastikverpackungen gehören inzwischen zum normalen Anblick im Supermarktregal. Verpackungen haben häufig einen Anteil von bis zu 25 Prozent am Gesamtgewicht, wie eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt.

Lag der Verbrauch an Kunststoffverpackungen 1991 noch bei 1,64 Millionen Tonnen, waren es 2013 bereits 2,76 Millionen Tonnen. „Wenn 80 Gramm Schinken 21 Gramm Plastikabfall verursachen, ist das absurd. Immer mehr Verbrauchern wird diese Plastikflut nach dem Auspacken des Einkaufs zu groß“, sagt Silke Schwartau, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch die Sorge um Weichmacher und andere mögliche Rückstände im Essen bewege viele Verbraucher zum Umdenken. Der verpackungsfreie Einkauf in speziellen Supermärkten ist ein neuer positiver Trend. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte aber der gesamte Einzelhandel eine Trendwende einleiten und Möglichkeiten schaffen, um mitgebrachte Gefäße befüllen zu können, Mehrwegsysteme zu nutzen und mehr lose Lebensmittel anzubieten, insbesondere im Obst- und Gemüsesortiment.

Für Einwegverpackungen gibt es in Deutschland ein sehr gutes Getrenntsammelsystem. Laut Umweltbundesamt gehen je nach Verpackungsmaterial 50 bis über 90 Prozent der Verpackungsabfälle in das Recycling. Besser sei aber, Verpackungen möglichst zu vermeiden. „Wenn Verpackungsabfälle aber einmal entstanden sind, ist es wichtig, dass sie für das Recycling getrennt gesammelt werden und wir unsere Umwelt frei von Müll halten“, so ein Sprecher des Umweltbundesamts.

Weitere Informationen sowie eine Liste mit Beispielen aus der Praxis gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.

Hygiene-Smiley in Deutschland?

Hygiene-Smiley, Hygiene-Ampel, Kontrollbarometer – seit einigen Jahren versuchen Länderbehörden ein Transparenzsystem zur Darstellung der amtlichen Kontrollergebnisse aus der Lebensmittelüberwachung einzuführen. Doch das Thema ist offenbar explosiv.

Bislang scheiterten alle Versuche, entsprechende Modelle zu etablieren am hinlänglichen Widerstand von Verbänden. Gastronomie und Handwerk fühlen sich durch die Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse an den Pranger gestellt und lehnen bisherige Systeme kategorisch ab. Verbrauchervertreter und lebensmittelüberwachende Behörden hingegen wünschen und fordern ein solches Instrument zur besseren Transparenz. Die Atmosphäre scheint vergiftet, die Fronten sind verhärtet und die Positionen festgefahren. Verbände erwirken, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen aufgrund unzureichender gesetzlicher Grundlagen gerichtlich untersagt wird.

Ganz ähnlich ist die Einstellung der Beteiligten im Nachbarland Frankreich, wo die Zeitung „Le Figaro“ jüngst wieder einmal titulierte, die Einführung eines Restaurant-Hygiene-Smileys sei illusionär. In Dänemark und Großbritannien haben sich unterschiedliche Transparenzsysteme dagegen längst etabliert und funktionieren unaufgeregt als Informationsinstrument in der Praxis. So können sich dänische Verbraucher mittels eines Smileys, britische Konsumenten mit Hilfe eines Fünf-Punkte-Barometers im Internet oder an der Laden- bzw. Gaststättentür über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen informieren.

Von den deutschen Transparenzsystemen existiert derzeit nur noch ein einziges, zeitlich befristetes Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen: ein Kontrollbarometer in den Städten Duisburg und Bielefeld für Gastronomiebetriebe. Über eine sogenannte „appetitlich App“ können die Bürger derzeit am Smartphone oder im Internet die Bewertung und das Ergebnis der letzten betrieblichen Prüfung einsehen. Ins Leben gerufen und betrieben wird die App als Modellprojekt mit dem klangvollen, ein wenig gefährlich klingenden Namen „KOBRA“ von der Verbraucher Zentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen. Seit Dezember 2013 werden dort die Kontrollergebnisse mit der Punktbewertung aus den amtlichen Betriebskontrollen gesammelt und veröffentlicht.

Rund 235.000 Mal wurde auf die Daten des Kontrollbarometers via App und Internetseite zwischen Dezember 2013 und August 2014 zugegriffen. Die Rückmeldungen von Verbrauchern zu diesem Projekt seien überwiegend positiv, diese Zwischenbilanz zog Dr. Andrea Bokelmann, vom Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen, auf einem Kongress des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure in Köln Ende September 2014.

Auch Gastronomen könnten das Gastro-Kontrollbarometer zur Eigenwerbung verwenden und würden davon profitieren. Auf diesen Nutzen wies Bokelmann mit einem Praxisbeispiel hin. Hierbei hatte ein Gastronom seine positive Kontrollbewertung werbewirksam an der Tür seines Lokals aufgehängt.

Das Pilotprojekt schaffe Transparenz, fördere den Wettbewerb und sichere Wettbewerbsvorteile, so Bokelmann. Berechtigte Kritikpunkte bestünden unter anderem aber noch in der Zeitverzögerung, die sich bei der Veröffentlichung der Kontrollergebnisse ergebe und darin, dass es noch nicht möglich sei, den Kontrollbericht zur Dokumentation der festgestellten Mängel zu hinterlegen. Bis Ende August 2014 seien in Duisburg fast 850, in Bielefeld rund 500 gastronomische Betriebe erfasst gewesen. Das entspricht rund Dreiviertel aller Gastronomen in beiden Städten. Die meisten Kontrollergebnisse in diesen Betrieben liegen im grünen, ganz wenige im gelben Bereich. Nur bei zwei Betrieben in Bielefeld und einem Betrieb in Duisburg zeige das Kontrollbarometer den roten Bereich an, fasste Bokelmann die bisherigen Kontrollergebnisse zusammen.

Das Pilotprojekt endet zum Jahresende 2014. Danach werde eine Auswertung erfolgen. Eine Ausweitung auf andere Städte, weitere Bundesländer und andere Betriebsarten (Bäckereien, Metzgereien etc.) werde überlegt. Ob es dazu komme und das Modellprojekt nach Jahresende noch fortbestehen werde, sei jedoch ungewiss. Gegen das Modellprojekt KOBRA wurden in Duisburg acht Einzelklagen, in Bielefeld zwei Sammelklagen mit mehr als insgesamt 40 Beteiligten und sechs Einzelklagen eingereicht. Die Erfolgsaussichten für die eingereichten Klagen seien gut, da das Verbraucherinformationsgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Kontrollbarometer darstellt, so Bokelmann.

Ute Gomm, www.aid.de

Weitere Informationen:

Appetitlich App: www.vz-nrw.de/mediabig/225447A/index.html

Zwei etablierte Systeme in anderen EU-Ländern:

Dänischer Smiley:
www.foedevarestyrelsen.dk/kontrol/Kontrolresultater/Smiley/Sider/Forside.aspx

Hygiene-rating-schema in Großbritannien:
www.food.gov.uk/multimedia/hygiene-rating-schemes/ratings-find-out-more-en/

In Frankreich ein umstrittenes Diskussionsthema:
www.lefigaro.fr/gastronomie/2014/09/09/30005-20140909ARTFIG00224-les-smileys-dans-les-restaurants-une-mesure-illusoire.php

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