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Phishing-Radar warnt: Konto-Attacke mit Komma-Fehler

Vorbei scheinen die Zeiten, wo das Lesen von Phishing-E-Mails durchaus Schmunzeln auslöste. Kuriose Sprachschöpfungen begrenzten die Erfolgsaussichten, private Kontodaten kriminell per Massen-E-Mail abzugreifen. Das reichte von Redewendungen wie „verry wichtig“ über die Aufforderung, ein „sichergestelltes Seefahrerfenster zu öffnen“ bis hin zur Feststellung: „Sie haben ein Konto-Problem. Klotz darin und befestigt sie!“.

Doch mittlerweile klotzen die Anschreiben der Betrüger weit weniger mit Rechtschreib- und Sprachmängeln. Wer heute auf grammatikalischem Weg Phishing auf Anhieb entlarven will, muss fit in Kommasetzung sein. Das belegt auch das Beispiel „Deutsche Bank“, unter deren Namen und professioneller grafischer Aufmachung derzeit Abertausende angeschrieben werden. Das E-Mail setzt in einwandfreiem Deutsch „eine Frist von 48 Stunden“, innerhalb der Kunden ihre Daten in einem angeblichen „Online-Portal aktualisieren“ müssten, um einer Kontosperrung sowie Vertragsstrafe von 70 Euro zu entgehen. Lediglich die Komma-Fehler in jedem zweiten Satz sollten hier schon Zweifel aufkommen lassen.

Eine Tendenz, die sich mittlerweile bei vielen der insgesamt über 200.000 E-Mails durchgesetzt hat, die das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW aufgespürt hat. Um sich vor Betrügern wie im Fall der Deutschen Bank zu schützen, „reicht es oft schon, ein paar Regeln einzuhalten und den gesunden Menschenverstand einzuschalten“, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Wer eine unerwartete E-Mail erhält, sollte in jedem Fall drei Grundregeln beachten: Niemals auf einen Link klicken, keinen Dateianhang öffnen und nicht auf die E-Mail antworten. Darüber hinaus helfen folgende Tipps, Internet-Gaunern nicht ins Netz zu gehen:

• Das Virenschutzprogramm, der Internetbrowser und das Betriebssystem sollten stets auf dem neuesten Stand sein.
• Wer unsicher ist, ob eine E-Mail echt ist, kann beim Anbieter nachfragen. Dazu sollte die Original-Internetseite des Unternehmens angesurft werden.
• Auf keinen Fall persönliche Daten zu angeblichen Kontrollzwecken eingeben – kein seriöser Anbieter würde so etwas verlangen.
• Zudem sollte das eigene Konto regelmäßig im Blick sein. So lässt sich schnell handeln, falls Kriminellen doch einmal der illegale Zugriff aufs Konto gelingt.
Übrigens: Betrügerische E-Mails können an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW weitergeleitet werden. Adresse: phishing@vz-nrw.de. Seit mittlerweile über vier Jahre aktiv sind bereits über 200.000 E-Mails gemeldet worden, mehr als 9.300 betrügerische Internetseiten konnten so gesperrt werden.

Ausbau der Breitbandversorgung in Europa

Wo steht Europa beim Breitbandausbau und wie lässt sich dieser weiter vorantreiben? Gibt es Infrastrukturen, die sich nutzen lassen, um Ausbaukosten zu senken? Sind öffentliche Gelder für die weitere Digitalisierung der EU erforderlich? Wenn ja, wo werden sie am dringendsten benötigt? Das sind zentrale Fragen, um die digitale Zukunft Europas weiter voranzutreiben. Damit politische Entscheider Gelder zur Förderung des Breitbandausbaus zielgerichtet bewilligen können und Netzbetreiber Planungssicherheit für ihre Investitionen erhalten, bedarf es zuverlässiger Informationen über die aktuelle Breitbandversorgung.

Wie sich diese sammeln, aufbereiten und in Form von Breitband-Informationssystemen (auch „Broadband-Mapping“ oder „Breitbandatlanten“ genannt) visualisieren lassen, damit hat sich TÜV Rheinland im Auftrag der Europäischen Kommission beschäftigt. Das Ergebnis ist eine methodische Empfehlung, mit der jedes EU-Land künftig selbst ein Breitband-Informationssystem aufsetzen oder ein bereits bestehendes weiter optimieren kann – praxisorientiert und unter Berücksichtigung unterschiedlicher regulativer Anforderungen bzw. technischer Rahmenbedingungen.

Zusammengefasst hat TÜV Rheinland die aktuellen Empfehlungen in der Studie „Broadband and Infrastructure Mapping SMART Study 0022/2012“, die die Europäische Kommission jüngst veröffentlicht hat.

Ziel des Projekts war es, die Geschwindigkeit für die Umsetzung solcher Mapping-Systeme zu steigern und Entwicklungskosten zu senken. Breitband-Informationssysteme sind ein Erfolgsfaktor für die Errichtung moderner Hochleistungsinternet-Zugänge, sogenannter Next Generation Networks (NGN). Und diese bilden wiederum die kommunikationstechnische Grundlage für Megatrends wie Smart Home, Industrie 4.0 oder Internet der Dinge.

TÜV Rheinland verfügt über umfassendes Know-how in den Bereichen Telekommunikation und Breitband-Netze. Seit Jahren begleiten die Spezialisten Netzbetreiber sowie Behörden und Ministerien mit Leistungen rund um Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlichen oder privaten Telekommunikationsnetzen über alle Projektphasen hinweg: von der strategischen Beratung, Projektinitiierung, Netzplanung, Überwachung und Abnahme der Realisierung bis hin zum Betrieb von passiven und aktiven Telekommunikationsinfrastrukturen.

Darüber hinaus verfügen sie über umfangreiche konzeptionelle und praktische Erfahrung in sogenannten Geo-Informationssystemen wie dem Broadband-Mapping. 2010 bis 2012 entwickelten sie im Auftrag des Bundes den Breitbandatlas, eines der beiden maßgeblichen Breitband-Informationssysteme Deutschlands: Informationsdichte und Usability dieser Anwendung genießen Vorbildcharakter über die nationalen Grenzen hinaus.

45 Mapping-Initiativen identifiziert

Für die aktuelle EU-Studie erfasste und analysierte das Projektteam um Volker Schreiber und Projektleiter Andreas Windolph zunächst den Ist-Status in den 28 EU-Mitgliedsländern. Breitbandatlanten sind in Europa noch nicht flächendeckend verfügbar. Und wenn, dann variieren sie in ihrer Umsetzung in hohem Maße und die Rahmenbedingungen sind je nach Land sehr unterschiedlich. Auf Basis von Online-Befragungen, persönlichen Interviews vor Ort sowie der Prüfung nationaler Case-Studies ermittelten die Experten insgesamt 45 Mapping-Initiativen.

Deutschland verfügt mit dem Breitbandatlas des Bundes und dem Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur gleich über zwei Systeme dieser Art und nimmt in Europa eine Vorreiter-Rolle ein. Im Rahmen der Studie identifizierte TÜV Rheinland vier Kategorien von Breitband-Informationssystemen:

Breitbandatlanten für

• Infrastrukturen

• Services

• Nachfrage

• Förder-/Ausbauvorhaben.

Einen Einblick, wie einzelne EU-Staaten das Broadband-Mapping handhaben, vermittelt diese Übersicht. Mehr Informationen zum Projekt unter www.broadband-mapping.eu

Die Breitband-Mapping-Studie ist Teil des Maßnahmenpakets rund um die Digitale Agenda der Europäischen Union. Bis 2020 strebt die EU eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Übertragungsraten von mindestens 30 Megabit pro Sekunde an, mindestens die Hälfte der europäischen Haushalte soll sogar über 100 Megabit pro Sekunde verfügen können. Dies schließt insbesondere Vorhaben in nichturbanen Gebieten, im Umland von Ballungszentren und auf dem Land ein, um ein ausreichendes Konnektivitätsniveau für alle EU-Bürger zu erreichen.

Umfassende ICT-Dienstleistungen für Unternehmen und Institutionen

TÜV Rheinland begleitet Unternehmen und Öffentliche Hand seit mehr als 15 Jahren mit umfassender Beratungs- und Lösungskompetenz in IT, Cyber Security und Telekommunikation durch digitale Transformationsprozesse. Mit mehr als 600 Spezialisten weltweit leistet TÜV Rheinland strategische Beratung, Konzeption und Prozessoptimierung bis hin zu Implementierung, Betrieb oder Zertifizierung der Systeme.

Exzellente Technologie-Expertise, umfangreiche Erfahrung in Schlüsselbranchen sowie strategische Partnerschaften mit Marktführen ermöglichen die Schaffung innovativer und zukunftssicherer ICT-Lösungen. Kerngeschäftsfelder sind IT Services und Cyber Security, Telekommunikationslösungen und Personal-Services, Management Consulting und Data Center Services sowie R&D Management.

TÜV Rheinland ist zurzeit der größte unabhängige Dienstleister, der die ICT-Kompetenz mit einer umfassenden Expertise in Industrie und Mobilität verbindet und die technische Sicherheit von Mensch und Umwelt international seit mehr als 140 Jahren als Kerngeschäft betreibt.

Lebensmittel per Mausklick

(aid) – Viele klassische Supermärkte und spezialisierte Webshops bieten inzwischen auch Online-Bestellungen von Lebensmitteln an. Offenbar lassen sich immer mehr Verbraucher auf das neue Konzept ein. 15 Millionen Menschen nutzten im Jahr 2014 den Service: gegen eine geringe Gebühr Nahrungsmittel bequem ins Haus geliefert zu bekommen. Im Jahr 2011 waren es nur 4,5 Millionen. Das Potenzial für weiteres Wachstum ist groß, so die Einschätzung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien BITKOM. Nach einer aktuellen Befragung hat mehr als jeder Dritte zwar noch nie Lebensmittel per Mausklick gekauft, kann es sich in Zukunft aber vorstellen.

Dabei sind Frauen interessierter (41 %) als Männer (36 %). Auch mit zunehmendem Alter gibt es Unterschiede: Besonders offen sind 14- bis 29-Jährige, von denen rund 43 Prozent auf der Website statt im Supermarkt einkaufen würden. Bei Nutzern ab 65 Jahren sind es immerhin 27 Prozent. Bislang bestellen Verbraucher in erster Linie abgepackte Produkte wie Tiefkühlgerichte, Mehl oder Müsli (26 %). Neben gängigen Waren sind auch ausgefallene Delikatessen gefragt. Nur fünf Prozent der Nutzer beziehen frische Erzeugnisse wie Milch, Eier und Obst im Internet. Das ist vor allem in Großstädten verbreitet. Es bleibt spannend, wie die Entwicklung weitergeht.
Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.aid.de/verbraucher/trends_online-handel.php

Warnung vor Cent-Auktionen im Internet

„Auktionen voller Emotionen“ – und mit enormem Ersparnispotenzial verspricht die Werbung. iPads und andere Markenartikel lassen sich scheinbar schon für wenige Cent ersteigern. Doch die Verbraucherzentrale NRW warnt vor „Erlebnisauktionen“ mit hohem Glücksspielcharakter und diversen Ungereimtheiten.

Eintauchen in die Welt von Bids und Snips: von Geboten und Schnäppchen. „Kaufen mit Vergnügen“ lockt das Portal Biddeal, „Nervenkitzel und Spaß“ garantiert Centgebote. „Wer cool bleibt und clever bietet“ wird bei Snipster „mit einer sensationell hohen Ersparnis belohnt“. Der kann ein neues Samsung Galaxy S5 mini für 9,03 Euro, eine Gardena Gartenschere gar für drei Cent ersteigern.

Sechs solcher Portale hat sich die Verbraucherzentrale NRW näher angeschaut, darunter die Aktivsten wie Snipster, Wellbid und Justcents, darunter Biddeal, Centgebote und Centout.

Der Name ist dabei Programm. So genannte Centauktionen laufen via Internet rund um die Uhr, bisweilen zu eingeschränkten Öffnungszeiten. Wellbid mit Sitz auf Zypern protzt mit mehr als einer Million beendeter Versteigerungen, während in der Kieler Provinz der deutsche Dino Snipster im Juli seinen 100.000sten Deal feierte.

Das Prinzip: Mit jedem Gebot steigen die Preise meist um einen, bei teurer Technik auch schon mal um zwei oder fünf Cent. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Mindestpreise wie bei eBay gibt‘s bei Centauktionen nicht.

Der entscheidende Unterschied aber: Während bei eBay nur der Endpreis zu zahlen ist, kassieren die Veranstalter der Erlebnisauktionen für jedes Gebot. Bieter zahlen dabei mit einer Kunstwährung. Die nennt sich Centos, Bids oder schlicht Gebote – und muss mit realen Euros erworben werden. Meist liegt der Preis bei 50 Cents für ein Gebot, bei Wellbid sind es rund fünf Cent. Wer viele Gebote kauft, kriegt Mengenrabatt.

Und die können zumeist bei mehreren Versteigerungen gleichzeitig verballert werden. Vor allem in der Schlussphase mahnen die runter tickenden Sekunden zur Eile – und das oft stundenlang. Denn mit jedem neu abgegebenen Gebot verlängert sich die Auktion um zehn bis 30 Sekunden.

Auf allen besuchten Portalen ließen sich zudem automatische Bietagenten beauftragen. Die können im Sekundentakt Hunderte von Geboten abgeben: bis eine voreingestellte Höchstsumme erreicht oder das Bietkonto des Zockers leergeräumt ist.

Schnäppchenjäger werden so verführt, auf ein Produkt nicht nur einmal, sondern 100- oder sogar 500-mal zu steigern. Bei Preisen von bis zu 50 Cent je Gebot werden aus scheinbar zehn Euro für den begehrten Staubsauger dann recht flott satte 260 Euro. Oft zahlt ein so geschröpfter Gewinner mehr als die Ware im Laden gekostet hätte.

Kasse macht hingegen meist die Spielbank. Beispiele: Snipster generierte bei einen Dyson-Staubsauger akkurat 2496 Gebote. Das summierte sich bei einem Gebotspreis von 50 Cent zu satten 1248 Euro – bezahlt vom Gewinner und den Verlierern. Das war mehr als das Fünffache des Gerätepreises. Bei Biddeal war es gar mehr als das 16-fache bei einem Schulrucksack von Jack Wolfskin. Häufig, so die Beobachtung der Verbraucherschützer, brachten Zockerauktionen dem Veranstalter den doppelten Preis.

Damit nicht genug. Looser können Produkte bei drei Veranstaltern auch direkt erwerben. Sogar verzockte Gebote sollen dabei angerechnet werden.

Bei Centout und Centgebote wiederum gibt´s einige Trostartikel, bei denen verballerte Gebote teilweise verrechnet werden. „Der Preis ist günstig und häufig zahlen Sie weniger als in anderen Shops“, wirbt etwa Justcents.

Doch Sofort- und Ersatzkäufe sind eher ein Gruseltipp für Sparfüchse. Alle 50 von der Verbraucherzentrale NRW verglichenen Direktkauf-Artikel waren wesentlich teurer als im Online-Handel.

Für das Playstation-Spiel Fifa15 forderte Biddeal fast 80 Prozent mehr, für eine Soehnle Personenwaage kassierte Justcents nahezu das Doppelte. Den Vogel schoss Wellbid ab. Eine Massagesitzauflage offerierte der Centauktionator per Sofortkauf für 218 Euro. Preissuchmaschinen fanden mehrere Angebote für gerade mal 79 Euro.

Verblüffend zudem: Immer wieder stießen die Tester der Verbraucherzentrale auf geradezu erstaunliche Glückspilze. Dazu gehörte etwa „Jackpower1“, der auf Snipster reichlich Gebote abgab. Laut Chronik gewann er in gut einer Woche mehr als 20 Auktionen und räumte dabei Technik im Wert von über 7000 Euro ab, darunter zwei Staubsauger von Dyson, einen Saugroboter und drei Samsung Galaxy Smartphones.

Auch die Lieferung der Gewinne wirkt kurios: Fürs Gros der von Snipster versteigerten Artikel, über 50 am Tag, wurde Cyberport als Lieferant benannt. Doch eine Stichprobe der Verbraucherzentrale zeigte: Für Kunden waren die Snipster-Produkte beim laut Eigenwerbung „erfolgreichsten Händler für digitale Unterhaltungselektronik in Europa“ nur selten bestellbar.

Bei acht von zehn Artikeln war entweder das angegebene Modell nicht zu finden oder es hieß lapidar „Huch, nix gefunden“ – und das weder im Privat- noch im Geschäftskundenshop. Die Verbraucherzentrale hat dazu bei Cyperport nachgefragt. Die Antwort von Sprecherin Andrea Wünsche: „Wir liefern nur Produkte aus, die in unserem Webshop zu sehen sind.“

Obendrein lockte Snipster bei jedem versteigerten Produkt mit einem „Vergleichspreis“, der angeblich „dem Verkaufspreis des Lieferanten entspricht“. Nur stimmte auch der laut Stichprobe oft nicht mit Cyberport-Preisen überein. So avisierte Snipster beispielsweise ein Apple iPhone 6 spacegrau mit 899 Euro, Cyberport verlangte zeitgleich jedoch nur 699 Euro.

Stand: 05.11.2014
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