Schlagwort-Archiv: Wohnen

Seniorenwohnen auf dem Bauernhof

München (bbv) – Wohin im Alter, wenn die eigenen vier Wände nicht barrierefrei sind und niemand die Betreuung übernehmen kann? Diese Lücke könnten bäuerliche Familien füllen: Bauernhof statt Altersheim als Zukunftsmodell.

Viele ältere Menschen scheuen einen Umzug in Seniorenheime in Städten und möchten im Alter lieber in ihrer gewohnten ländlichen Umgebung wohnen bleiben. Daher bietet der Bayerische Bauernverband zusammen mit der agrarsozialen Gesellschaft e.V. ein Seminar „Seniorenwohnen auf dem Bauernhof“ an. Auf der Tagesordnung stehen Wohnbedürfnisse und mögliche Wohnformen für ältere Menschen im ländlichen Raum ebenso wie rechtliche Aspekte und Kooperationsmöglichkeiten mit ambulanten Diensten.

Mit Blick auf die demografische Entwicklung kann die Seniorenbetreuung eine Einkommensalternative für landwirtschaftliche Betriebe sein. Die Veranstaltung bietet gezielt Informationen für Betriebe, die nach neuen Standbeinen suchen und die sich die Arbeit im sozialen Sektor vorstellen können.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, 21. April 2015 in Schwifting bei Landsberg statt.

Mieter muss Schnee schippen, wenn Vermieter es will!

Noch scheint die Herbstsonne über Norddeutschland. Aber der Winter steht vor der Tür. Straßen und Fußwege sind dann von Schnee und Eis überzogen. Bei der Beseitigung der weißen Pracht scheiden sich die Geister. Wer muss streuen? Wer haftet bei Schäden? Der Vermieter hat grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Er muss Bürgersteige, Fußwege und Grundstückszufahrten bei Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln streuen. Dennoch kann der Vermieter den Mieter zum Schneeräumen verpflichten. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) hin.

Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az. 2 O 324/06) kann der Vermieter die Streupflicht auf den Mieter abwälzen. Dies muss ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart sein. Der Vermieter muss dem Mieter einen Zeitplan für den Räumdienst übergeben haben. Dann ist der Mieter verantwortlich und nach einem Urteil des Amtsgerichts Ulm (Az. 6 C 968/86 – 03, 6 C 968/86) schadensersatzpflichtig, wenn er den Gehweg nicht streut und eine Mitmieterin auf dem Weg zu den Müllcontainern infolge Glatteises zu Fall kommt und sich dabei verletzt. Der Vermieter muss den Mieter überwachen, ob er seinen Pflichten auch regelmäßig nachgekommen ist, so das Landgericht Waldshut-Tiengen in einem Urteil (Az. 1 O 60/00). Dazu sind Kontrollgänge erforderlich, die mit Datum, Uhrzeit und Dauer aus Gründen der Beweispflicht penibel dokumentiert werden sollten. In Mehrfamilienhäusern kann der Vermieter die Erdgeschossmieter zum Räumen von Schnee bzw. Glatteis verpflichten, so das LG Köln (Az. 1 S 201/12).

Die Gemeindeordnungen regeln, ab wann der Mieter streuen muss; meistens zwischen 7:00 Uhr und 21:00 Uhr. Die Streupflicht beginnt grundsätzlich unverzüglich nach Ende des Schneefalls.

VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß: „Wir empfehlen die Übertragung der Räum- und Streupflicht eindeutig im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu regeln. Dem Mieter muss klar sein, worauf er sich einlässt. Ansonsten kann der Vermieter ein Unternehmen mit der Schneebeseitigung beauftragen und die ihm dabei entstehenden Kosten auf die Mieter umlegen. Für diese Variante hat sich ein Großteil unserer Mitgliedsunternehmen entschieden. Sie bieten ihren Mietern damit eine Serviceleistung an.“

Quelle:  http://www.vnw.de

Senioren-WG statt Einsamkeit

(ots) – Immer mehr Menschen stellen sich die Frage, wie und wo sie ihren Lebensabend verbringen: daheim in den eigenen vier Wänden oder im Altenheim? Das Magazin Reader’s Digest stellt in seiner November-Ausgabe alternative Wohnformen vor. Unter dem Motto „gemeinsam statt einsam“ finden sich Menschen zusammen, die in einer großen Wohnung, in eigenen Häusern samt Gemeinschaftshaus oder auch in einer hotelähnlichen Anlage zusammenleben. Angesichts der demografischen Entwicklung dürfte die Zahl der Senioren-Wohngemeinschaften in den nächsten Jahren zunehmen.

Dies erkannte auch die Sozialpädagogin Karin Hillengaß bei einer Weiterbildung an der Universität Hamburg zum Thema Wohnen im Alter. „Inzwischen weiß ich, dass die meisten alten Menschen davor Angst haben, zu vereinsamen und mit niemandem mehr reden zu können“, sagt Hillengaß. Und so entstand ihre Idee eines Wohnkonzepts, bei dem mehrere ältere Menschen unter einem Dach leben, sich Alltagsaufgaben wie Einkaufen und Müllentsorgung teilen. Wo man gemeinsam isst, spielt oder ins Konzert geht, aber trotzdem jeder Mitbewohner noch seinen Freiraum hat. Betreut wird die Senioren-WG von einem mobilen Pflegedienst mit fünf sich abwechselnden Pflegekräften. Die monatlichen Kosten liegen zwischen 1000 und 2500 Euro, die zum Großteil von der Pflegeversicherung und staatlichen Hilfen gedeckt sind.

Wie das Magazin Reader’s Digest berichtet, leben aktuell in Europa 92,3 Millionen Menschen über 65 Jahre, doppelt so viele wie noch in den 1960er-Jahren. Deutschland hat europaweit den höchsten Bevölkerungsanteil an über 80-Jährigen, nämlich rund drei Millionen Menschen. Immer öfter suchen diese Senioren inzwischen eine Alternative zum Altersheim. Karin Hillengaß ist überzeugt, dass Senioren selbstbestimmt in der Gesellschaft leben können, wenn sie ihren Alltag und ihre Pflege eigenverantwortlich organisieren.

Quelle: http://www.readersdigest.de

Günstig heizen: Beim Heizen hunderte Euro sparen

Foto: test.de
Foto: test.de

Ein Wechsel des Händlers kann die Heizkosten um bis zu 1000 Euro im Jahr senken. Bei der Suche helfen Vergleichsportale, bei denen aber Fallstricke lauern. Die Stiftung Warentest hat für die Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift test Vergleichsportale für Gas, Heizöl und Holzpellets getestet und gibt Spartipps, mit denen die Heizkosten gesenkt werden können.

Die zehn Vergleichsportale für Heizöl und Pellets locken mit einem schnellen Händlervergleich und günstigen Preisen. Doch wer das falsche Portal nutzt, zahlt 1.000 Euro mehr als der Nachbar: In Hamburg kosten sechs Tonnen Pellets bei Heizpellets24 im Schnitt 1.028 Euro weniger als bei ENXA – ein Sparpotential von 43 Prozent.

Nutzer von Gastarifrechnern müssen ebenfalls auf der Hut sein: Mit den voreingestellten Filtern zeigen drei der fünf Vergleichsportale im Test keinen fairen Tarif auf den ersten zehn Plätzen an. Wer aber die Häkchen richtig setzt, findet am leichtesten bei Check24 und Verivox günstige und faire Tarife und kann z. B. in Schwerin bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch 685 Euro gegenüber dem Grundversorgungstarif sparen.

Mit welchen Tricks die Energiekosten gesenkt werden können und wie es im Winter trotzdem warm bleibt, erklärt test ebenfalls ausführlich.

Die ausführlichen Tests Heizkosten sparen erscheinen in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 26.09.2014 am Kiosk) und sind bereits unter www.test.de abrufbar

Quelle/Text/Redaktion: www.test.de

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