Schlagwort-Archiv: Wohnen

Mit Rollläden Heizkosten einsparen

Die Nebenkosten werden immer mehr zur zweiten Miete. Lange Winter sowie steigende Öl- und Gaspreise belasten die Menschen. Rollläden können die Wärmeverluste und damit die Energiekosten merklich reduzieren.

Über drei Viertel des gesamten Energieverbrauchs entfallen in deutschen Haushalten auf die Heizung! Umso wichtiger ist es, die kostbare Heizwärme auch da zu halten, wo man sie haben will: Im Wohnraum. Besonders über die Fenster kann jedoch viel Wärme nach außen entweichen.

Deshalb sollten die Rollläden in den Abendstunden konsequent geschlossen werden. Heruntergelassen wirkt der Rollpanzer wie ein Wärmeschutzschild: Zwischen Rollladen und Scheibe entsteht eine dämmende Luftschicht.

Tagsüber lassen die geöffneten Rollläden die Wintersonne in die Räume, sodass ein zusätzlicher Heizeffekt entsteht. Um optimal von dem Wechselspiel zwischen geschlossenem und geöffnetem Rollladen zu profitieren, empfehlen die Fachleute des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks eine Motorisierung und intelligente Steuerungen. So fahren die Rollläden automatisch zu festgelegten Zeiten hoch und runter – selbst wenn niemand zu Hause ist.

Rollladen- und Sonnenschutztechniker rüsten Rollläden für fast jede Einbausituation am Fenster nach und versehen Rollläden auch nachträglich mit moderner Antriebs- und Steuerungstechnik. Darüber hinaus beraten sie Hausbesitzer gern über alle weiteren Möglichkeiten des Wärmeschutzes durch Rollladen- und Sonnenschutzprodukte.

Weitere Informationen zu den Produkten, Branchenleistungen und zum Fachbetrieb in der Nähe gibt es beim Informationsbüro Rollladen + Sonnenschutz unter 0208 4696-260 und online auf www.rs-fachverband.de.

Was Mieter wissen müssen

Wann muss der Mieter die Maklerprovision zahlen, welche Klauseln im Mietvertrag sind verboten, welche Kosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen, wann sind Mieter zur Renovierung verpflichtet? Um richtig einschätzen zu können, ob die eigenen Ansprüche berechtigt sind, muss der Mieter die Rechtslage kennen. Das Finanztest Spezial Mietrecht liefert alle Mieterrechte auf einen Blick.

Mietrecht_SpezialIm Mietrecht gibt es viele knifflige Fragen. Selbst Experten müssen oft nachschauen. Hinzu kommt, dass es 2013 eine Reform des Mietrechts gegeben hat und die Gerichte zuletzt wichtige Urteile gefällt haben, die Mieter betreffen. Der Bundesgerichtshof hat zahlreiche Klauseln zu Schönheitsreparaturen gekippt. Die Folge: Auch wenn der Mieter laut Mietvertrag renovieren soll, muss er häufig weder streichen noch tapezieren. Es reicht, wenn der Mieter nur putzt, fegt und den Schlüssel zurückgibt.

Das Sonderheft gibt einen leicht verständlichen Kompass durch den Urteilsdschungel und informiert über die Themen wie Vertrag, Einzug, Mietalltag, Auszug, Rechtsschutz, die richtige Anwaltsuche und listet im Serviceteil wichtige Adressen auf.

Das „Finanztest Spezial Mietrecht“ hat 112 Seiten und ist zum Preis von 8,50 Euro im Handel erhältlich oder kann online unter www.test.de/mietrecht bestellt werden.

Motten, Käfer, Kakerlaken – So halten Sie ungebetene Gäste aus der Wohnung fern

Motten im Mehl, Kakerlaken im Schrank – schon beim Gedanken an krabbelnde und fliegende Tierchen in der Küche vergeht einem der Appetit. Deshalb ist es am besten, sich die ungebetenen Gäste von vornherein vom Leib zu halten. Und das fängt schon beim Einkauf an. Lebensmittelmotten, Silberfische, Ameisen, verschiedenste Käfer und Kakerlaken – jeder, der das Glück hatte, noch nicht in seiner eigenen Küche betroffen gewesen zu sein, kennt mit Sicherheit jemanden, der unappetitliche Geschichten von Ungeziefer zu erzählen weiß.

Leider kann es einen selbst auch schneller erwischen, als man denkt. „Schon beim Einkauf fängt man sich schnell kleine Plagegeister wie etwa Larven von Lebensmittelmotten ein“, sagt Anita Zilliken, Ernährungswissenschaftlerin der AOK. Verpackungen mit Löchern oder angeknabberten Ecken sollte man auf jeden Fall im Ladenregal stehen lassen und den Verkäufer darauf hinweisen, damit sie entsorgt werden. Bei genauerem Hinsehen entdeckt man manchmal sogar schon Larven in durchsichtigen Plastikverpackungen. Zu den Lebensmitteln, die man schon vor dem Kauf genauer begutachten sollte, gehören Mehl, Getreide, Müsli, Nüsse, Trockenfrüchte, Tee oder auch Schokolade. „Mit ihnen schleppt man sich besonders schnell Schädlinge in die eigene Küche ein.“

Lebensmittel sorgsam aufbewahren

Um Ungeziefer zu Hause weder Wohlfühlklima noch Nahrung zu bieten, sollten Lebensmittel sorgsam aufbewahrt und regelmäßig kontrolliert werden:
Lagern Sie Lebensmittel grundsätzlich dunkel, trocken und kühl bei zehn bis zwölf Grad.

  • Packen Sie angebrochene Packungen in luftdichte Behälter um, am besten aus Glas, Metall oder lebensmittelgeeignetem Kunststoff mit Gewindeverschluss.
  • Füllen Sie am besten alle besonders gefährdeten Lebensmittel wie Mehl, Müsli oder Nüsse immer in solche Gläser um: Plastikverpackungen sind kein wirkliches Hindernis für Ungeziefer.
  • Legen Sie keine zu großen Vorräte an, so hat Ungeziefer nicht so viel Zeit sich auszubreiten. Rücken Sie außerdem ältere Bestände nach vorne, die neueren nach hinten und verbrauchen Sie die älteren zuerst (First-in-first-out-Prinzip).
  • Spicken Sie Mehl, Nudeln, Reis und ähnliches mit Lorbeerblättern. Diesen Duft mögen Schädlinge nicht.
  • Kontrollieren Sie die Lebensmittel von Zeit zu Zeit. Das gilt insbesondere auch für Gewürze, wo sich gerne unbemerkt Ungeziefer einnistet.
  • Wischen Sie Schubladen und Schränke mindestens zwei Mal pro Jahr mit Essigwasser aus.
  • Sorgen Sie dafür, dass sich kein „wohlschmeckender“ Müll ansammelt oder Reste davon am Boden bleiben. Das zieht Kakerlaken, Ameisen oder Silberfische an.

Alles richtig gemacht – und trotzdem flattert oder kriecht es bei Ihnen im Schrank? Leider kommt das trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in den besten Haushalten vor. Dann gilt es, den Feind zu identifizieren und gezielt zu bekämpfen. Sowohl beim Vorbeugen als auch beim Bekämpfen gilt: Es muss nicht immer gleich die chemische Keule her. „Und noch ein kleiner Trost: Die meisten Schädlinge lösen Ekel aus, sind aber für den Menschen ungefährlich“, sagt Zilliken. Zu den Ausnahmen zählt die Kakerlake, die Bakterien, Viren und Pilze übertragen kann. Der Kontakt mit ihr kann beispielsweise zu Durchfall oder Salmonelleninfektion führen

Aber auch wenn bei Motten, Käfern und Larven erst einmal nichts Schlimmes droht, gilt natürlich: Offensichtlich verseuchte Lebensmittel gehören in den Müll. Zudem könnten andere Lebensmittel auch schon Brutstätten sein. Deshalb sollte man sie für einige Tage verpackt ins Gefrierfach legen. Schränke und Fächer müssen ausgeräumt und mit Essigwasser ausgewaschen werden. Motteneier sind gerne in Ritzen abgelegt, ihnen kann man mit dem Staubsauger und dem heißen Föhn zu Leibe rücken. Die ganze Prozedur sollte nach zwei Wochen wiederholt werden.

Auch wer plötzlich eine Ameisenstraße in seiner Küche vorfindet, muss nicht gleich ’scharf schießen‘. Backpulver, mit Honig, Zitronensaft oder Lavendel vermischt, mögen die Viecher gar nicht gerne. Nachtaktive Silberfische, die gerne Zucker und Kohlenhydrate zu sich nehmen, bleiben an Pappstreifen kleben, die mit Honig bestrichen sind. Da sie es gerne feucht mögen, kann man ihnen zusätzlich mit viel Frischluft zu Leibe rücken.

Neben Motten und Käfern kann uns in der Küche unter anderem auch noch die Kakerlake heimsuchen, die allerdings in tropischen und subtropischen Gegenden viel weiter verbreitet ist. Das Insekt aus der Schabenfamilie liebt es feucht und warm hinter Schränken, in Ritzen und Lüftungsschlitzen. Müll, Lebensmittelreste, Unverpacktes, Verpacktes – die gefräßigen Insekten sind nicht wählerisch, extrem widerstandsfähig und enorm vermehrungsfreudig.

Deshalb gilt es, schnell zu handeln: keinen Müll liegen lassen, häufig saugen, Lebensmittel konsequent dicht in Behälter verpacken. Zwar lassen sich Kakerlaken neben Klebefallen auch mit einer Mischung aus Borax, Backpulver und Zucker zu gleichen Teilen vergiften, doch ist hier Vorsicht geboten: „Borax ist ein echtes Gift, das auch Menschen schaden kann“, sagt Zilliken. Deshalb ist es in diesem Fall oft sinnvoller und sicherer, einen Kammerjäger einzuschalten.

Zedernholz und Lavendel als Mottenschutz

Dasselbe gilt, wenn man anderen Plagegeistern im Haus nicht mehr Herr wird. Und das kann nicht nur Ungeziefer in der Küche, sondern beispielsweise auch im Kleiderschrank sein. Kleine, unregelmäßige Löcher in Pullis, Gespinste auf der Kleidung, Flattern im Schrank – das deutet auf die Kleidermotte hin, die anders als die Lebensmittelmotte ein Nachtfalter ist. Um sie erst gar nicht anzulocken, sollten Kleidung und Schränke immer gut gelüftet sein. Wer Winter- oder Sommersachen wegpackt, sollte diese nur in sauberem Zustand in Papier- oder Plastiktüten verpacken.

Die Nachtfalter mögen weder den Geruch von Zedernholz noch von Lavendel. „Verteilen Sie deshalb angeschmirgelte Zedernholzstücke und Lavendelsäckchen im Schrank“, sagt Zilliken. Sind die Tierchen erst da, gilt wie bei den Lebensmittelmotten auch: konsequent Schränke mit Essigwasser säubern, Kleidung mindestens eine Woche einfrieren. Je nach Erfolg oder Misserfolg kann man im Kampf gegen Kleider- und Lebensmittelmotten auch sogenannte Schlupfwespen einsetzen. Dabei handelt es sich um winzige Larven von 0,4 Millimeter Größe, die man auf Kärtchen kauft und dann in den Schrank legt. Die ausgewachsenen Wespen, die aber immer noch winzig klein sind, legen ihre Eier in die Motteneier, die daraufhin absterben. Die Schlupfwespen sterben anschließend ebenfalls von selbst.

Konsequent handeln

Auch in den gepflegtesten Haushalten kann es mal im Schrank flattern und krabbeln: Lebensmittelmotten beispielsweise schleppt man sich leicht beim Einkauf mit ins Haus, Kleidermotten kann man sich auch mit dem Second-Hand-Mantel einfangen. Ganz wichtig: Schon wenn man die ersten Plagegeister entdeckt, konsequent handeln.

Mieterhöhung: Wie man sich gegen Mieterhöhungen wehren kann

Über eine Million Mieterhöhungen werden in Deutschland jedes Jahr verschickt. Doch keinesfalls immer müssen Mieter der Erhöhung zustimmen. So können die Schreiben wegen Formfehlern oder unzureichender Begründung unwirksam sein. Auch wenn sie wirksam sind, müssen sich Mieter nicht alles bieten lassen. Welche Regeln für eine Mieterhöhung gelten und wie man sich erfolgreich wehren kann, beschreibt die November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Unwirksam ist ein Mieterhöhungsbegehren zum Beispiel, wenn das Datum oder die Unterschrift fehlen, nicht alle Mieter oder Vermieter in dem Schreiben genannt sind, die Quadratmeterzahl der Wohnung falsch angegeben oder die Nettokaltmiete nicht richtig berechnet ist. Das gilt ebenso, wenn die letzte Forderung weniger als 15 Monate zurückliegt.

Stimmen die Formalien und begründet der Vermieter die geplante Mieterhöhung ausreichend, sollte man die Erhöhung inhaltlich überprüfen. Maßgeblich ist meist der ortsübliche Mietspiegel. Finden sich keine Anhaltspunkte, die gegen die Mieterhöhung sprechen, ist es sinnvoll, mit dem Vermieter zu verhandeln.

Bei einer Modernisierung dürfen die Vermieter zwar 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Die Mieter können sich aber wehren, wenn ein Haus luxussaniert werden soll. Tipps hierfür listet Finanztest auf.

Der ausführliche Artikel Mieterhöhungen erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 16.10.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/thema/mietrecht abrufbar.

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