Kategorie-Archiv: Verbraucher

Lebensmittel: Oft weniger drin als die Verpackung verspricht

In der alltäglichen Hektik soll auch der Einkauf im Supermarkt schnell gehen. Da bleibt wenig Zeit, stehen zu bleiben und die Etiketten der Waren genau zu studieren. Neben dem Preis entscheiden vor allem die Verheißungen auf der Vorderseite über den Weg in den Einkaufswagen. Obwohl es weitreichend bekannt ist, dass Produkthersteller versuchen, die Kaufentscheidung des Konsumenten durch auffallend geschönte Verpackungen zu beeinflussen, sind sich viele Käufer über den wahren Inhalt ihrer Lebensmittel kaum bewusst. Dabei sind transparente Angaben über die Zutaten und Zusatzstoffe mit wenigen Ausnahmen auf allen verpackten Lebensmitteln Pflicht. Wer sich gelegentlich die Zeit nimmt, diese zu lesen, merkt schnell, dass viele Produkte kaum das enthalten, was die Vorderseite vermuten lässt.

Oftmals versprechen die Bezeichnung und die Bebilderung wertvolle Zutaten. Die Zutatenliste offenbart, wie viel hiervon wirklich im Produkt steckt. Zutaten, die an erster Stelle stehen, sind mengenmäßig am meisten enthalten. So entpuppt sich manche Kräutermischung als ein Gemisch aus vorwiegend Salz, Geschmacksverstärkern und Zucker. Auch wer sich morgens mit Nüssen den ersten Nährstoffkick holen will, sollte bei fertigem Nussmüsli aufpassen. Dieses enthält mitunter gerade einmal fünf Prozent Nüsse.

Wer die Verpackung vor seinem geistigen Auge in hundert Teile teilt, merkt rasch, dass fünf Teile nur einen winzigen Anteil des Produkts ausmachen. Bemerkenswerterweise tauchen hingegen Zutaten wie Zucker, Mehl, Pflanzenöl oder Sirup oft weiter vorn in der Liste auf – Zutaten, die wohl kaum jemand in ein selbstgemachtes Müsli geben würde. Auch bei einigen Süßungsmitteln ist Vorsicht geboten, denn neben dem eigentlichen Süßstoff können weitere Zutaten enthalten sein. Manche Streusüße, die groß mit Stevia wirbt, enthält beispielsweise nur drei Prozent des Steviolglykosids. Den Mammutteil macht der Füllstoff Maltodextrin aus, der im Gegensatz zum Süßstoff durchaus Kalorien liefert und sich auf den Blutzucker auswirkt. Kalorienfreies Süßen darf hier nicht erwartet werden.

Gerade bei neuen Produkten ist es sinnvoll, einen genauen Blick auf die Verpackungsrückseite zu werfen. Welche Zutaten sind laut Reihenfolge am meisten enthalten und handelt es sich vorwiegend um Zutaten, die ich erwartet hätte? Dabei ist besonders auf die Platzierung von kritischen Zutaten wie Zucker, Glukosesirup, gehärteten Fetten und Geschmacksverstärkern zu achten, aber auch an welcher Stelle versprochene Zutaten stehen. Sichert der Name des Produktes eine bestimmte Zutat zu wie etwa bei Erdbeerjoghurt oder Nussmüsli, muss deren prozentualer Anteil vermerkt sein. Hierdurch lässt sich gut abschätzen, ob das Produkt das hält, was der Käufer erwartet.

Worauf es bei einer Verpackung ankommt, verrät das Miniposter „Lebensmittelverpackungen richtig deuten“. Weitere Beispiele, was die Verpackung suggeriert und welche Zutaten letztlich enthalten sind, gibt das Miniposter „Zutatenlisten lesen und verstehen“. Beide Beratungsunterlagen sowie weitere Miniposter zur Bewertung von Lebensmitteln finden sich im Onlineshop unter www.fet-ev.eu.

Redaktion: Dipl.troph. Christine Langer

Versicherungscheck: Der einfache Weg zum richtigen Versicherungsschutz

Mit dem neuen kostenlosen Versicherungscheck der Stiftung Warentest findet man einfach, schnell und bequem die Antwort auf die Frage, welche Versicherungsverträge man tatsächlich benötigt. Mit dem neuen Online-Tool erfährt man spielerisch, welche Versicherung für die eigene Lebenssituation notwendig ist, wie gut der bestehende Versicherungsschutz ist und wie man Geld sparen kann.

Jeder kennt das: Es gibt einen – oder mehrere – Aktenordner im Haus, in denen alle vorhandenen Versicherungspolicen schlummern. Ob der persönliche Schutz optimal ist, alle wichtigen Policen vorhanden sind, überflüssige gekündigt werden müssten oder bei den wichtigen viel Geld gespart werden kann, das alles würde mühsame Recherche erfordern – und wird deswegen meist auf die lange Bank geschoben. Genau hier setzt der neue Versicherungscheck auf test.de an.

Der erste Job, die Heirat, die Geburt eines Kindes, eine Scheidung, ein Todesfall, der Eintritt in den Ruhestand oder der Umzug ins Seniorenheim. Bei all diesen Ereignissen ändert sich der Bedarf an Versicherungen. Welcher Schutz neu gebraucht wird, was verzichtbar ist und wo man sparen kann lässt sich jetzt einfach beantworten mit dem neuen kostenlosen Versicherungscheck.

Der Versicherungscheck ist erreichbar unter www.test.de/versicherungscheck.

Tipp: Frühbucherrabatte – nicht immer Schnäppchen

Zahlreiche Reiseveranstalter werben zurzeit mit Frühbucherrabatten um die Gunst der Kunden: Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig – bis Ende Februar oder sogar bis Ende März – bucht, soll für seine rasche Entscheidung oft mit Preisnachlässen oder anderen Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung belohnt werden. „Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor voreiligem Zuschlag. Sie rät, Preise und Leistungsumfang von Reiseofferten anhand folgernder Tipps zu vergleichen:

  • Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots auch variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.
  • Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Ein Check vor Vertragsabschluss zeigt zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum regulären Preis billiger sein als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis. Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nachlass, ist bei einem Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin.
  • Preisgünstigstes Angebot: Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen für ihr Traumziel erkundigen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden – etwa mit Hilfe eines Zeugen – jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.
  • Unverbindliche Katalogpreise: Auf die Preisangaben im Katalog ist inzwischen kein Verlass mehr. Reiseveranstalter können die Preise noch nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.
  • Preiserhöhungen nach Buchung: Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein ebenfalls verändern. Nachträgliche Preiserhöhungen werden aufgrund einiger kundenfreundlicher Urteile jedoch bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.
  • Reiserücktrittsversicherung: Bei frühzeitiger Buchung sollte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bedacht werden. Der Versicherungspreis für den Ausfall oder Abbruch einer Reise ist im Vergleich zu den hohen Stornierungskosten ein Klacks. Allerdings werden Leistungen nur bei vertraglich vereinbarten Risiken – etwa bei unerwarteten schweren Erkrankungen, Schwangerschaft oder bei Tod naher Angehörige – gezahlt.

Bei weiteren rechtlichen Fragen zu Frühbucherrabatten helfen die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder tut’s ein Anruf beim Verbrauchertelefon unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren. (Stand: 2/2014)

Telefonanlagen besser vor Hackern schützen

Der Hightech-Verband BITKOM warnt vor zunehmenden Hackerangriffen auf Telekommunikationsanlagen. Unternehmen sollten den Zugriff auf ihre Telefonanlagen von extern deshalb mit individualisierten Passwörtern schützen und gegebenenfalls Sperrlisten für bestimmte ausländische Telefonnummern und externe Dienste erstellen. Darauf weist der BITKOM in Kooperation mit dem Bundesverband Telekommunikation (VAF) und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hin.

„Wer seine Telefone nicht schützt oder nur Standard-Passwörter verwendet, riskiert einen beträchtlichen finanziellen Schaden“, sagt Johannes Weicksel, Telekommunikationsexperte des BITKOM. Denn immer mehr Angreifer attackieren zum Beispiel integrierte Anrufbeantworter von Bürotelefonen, die nur schlecht oder gar nicht passwortgeschützt sind. Über die Anrufbeantworter rufen Angreifer dann kostenpflichtige Telefonnummern im Ausland an, an denen sie selbst verdienen. Über Nacht oder am Wochenende können so unbemerkt Kosten in Höhe von vier- bis fünfstelligen Euro-Beträgen für die betroffenen Unternehmen entstehen.

Bei den Angriffen verwenden Hacker häufig eine automatisierte Software, mit der sie abends und nachts massenhaft kurze Testanrufe durchführen und Rufnummernblöcke von Unternehmen nach Schwachstellen durchsuchen. Wenn die Software auf keine Passworthürde trifft oder ein schwaches Passwort knackt, kann sie auf die jeweilige Nebenstelle zugreifen und den Angriff sofort beginnen. „Die Passwörter für integrierte, persönliche Anrufbeantworter werden von den individuellen Nutzern vergeben. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter dafür sensibilisieren“, erklärt Martin Bürstenbinder, Geschäftsführer des VAF.

Zusätzlich zu einem sicheren Passwort schützen Sperrlisten in der TK-Anlage vor möglichen Angriffen. Nicht benötigte Zielrufnummern und Rufnummerngruppen, wie zum Beispiel Vorwahlen bestimmter Länder oder Dienste, können dann nicht mehr über die Bürotelefone angewählt werden. In vielen Unternehmen sind die TK-Anlagen mit dem Internet verbunden und an mobile Endgeräte wie Laptops oder Smartphones geknüpft. Für Angreifer stehen daher immer mehr potenzielle Angriffsziele zur Verfügung. Um einen möglichst sicheren Betrieb zu gewährleisten, empfehlen BITKOM, VAF und das Landeskriminalamt NRW daher auch, die TK-Anlagen von geschultem Fachpersonal betreuen zu lassen.

Die wichtigsten Informationen und Hinweise zum Schutz von Telekommunikationssystemen haben BITKOM, VAF und LKA NRW in einer gemeinsamen Broschüre zusammengefasst, die im Internet abrufbar ist unter  www.bitkom.org und www.vaf-ev.de. Im Fall eines Angriffs auf eine TK-Anlage steht das Cybercrime-Kompetenzzentrum des Landeskriminalamtes NRW für Unternehmen rund um die Uhr zur Verfügung: cybercrime.lka@polizei.nrw.de

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