Gebrauchtwagengarantie: Reparatur ganz ohne Inspektion

Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht können sich freuen: Sie haben Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten – egal, ob sie zur Inspektion waren oder nicht. Das ist die Folge eines aktuellen BGH-Urteils. Dieses allerdings wird von zahlreichen verschiedenen Medien ganz anders und irreführend dargestellt. test.de bringt Licht ins Dunkel.

Beim Neuwagenkauf ist oft eine kostenlose Herstellergarantie inklusive. Beim Gebrauchtwagenkauf nicht. Stattdessen sind kostenpflichtige Garantieversicherungen im Angebot. Doch als ein Kunde, der einen Gebrauchten mit einem Jahr Garantie gekauft hatte, acht Monate nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen blieb, verweigerte die Versicherung die Zahlung. Er sei nicht zu den vorgeschriebenen Inspektionen in der Vertragswerkstatt gewesen, begründete sie die Entscheidung. Sie muss aber, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Die Argumente der CG-Car Garantie Versicherung, der Kunde hätte den Wagen wie vom Hersteller empfohlen bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt inspizieren lassen müssen, wies der BGH zurück.

Denn, so die Begründung: Bei einer kostenpflichtigen Garantie müssen die Bedingungen fair sein. Das ist die Pflicht zu Inspektionen aber nur, wenn es um Schäden geht, die tatsächlich auf unzureichender Wartung beruhen. Die Klausel ist daher unwirksam, und die Versicherung muss zahlen. Viele Medienberichte über dieses Urteil führen in die Irre. Ob Inspektionen bei Vertrags- oder freien Werkstätten vorgenommen werden, spielt erst eine Rolle, wenn die Garantieanbieter ihre Bedingungen ändern. Vorerst können Gebrauchtwagenkäufer mit Garantie mit uneingeschränkter Inspektionspflicht Garantiereparaturen auch verlangen, wenn sie gar nicht zur Inspektion waren. Es ist allerdings anzunehmen, dass die Versicherer bald ihre Bedingungen ändern. Dann kann tatsächlich Thema werden, ob sie Inspektionen in Vertragswerkstätten vorschreiben dürfen oder ob sie auch die preiswerte Arbeit der freien Werkstätten akzeptieren müssen.

Der ausführliche Artikel „Gebrauchtwagengarantie“ ist unter www.test.de/gebrauchtwagengarantie abrufbar.

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