Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) führen seit 2007 gemeinsam die nationale Präventionskampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ durch. Das Kooperationsziel ist die Umsetzung der Vorgaben aus den Glücksspielstaatsverträgen, in denen die Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht verbindlich festgelegt sind. Seit 2007 führt die BZgA im Rahmen der Kooperation regelmäßig repräsentative Befragungen zur Glücksspielnutzung der 16- bis 65-Jährigen in Deutschland durch.
Die heute in Berlin vorgestellten Ergebnisse der aktuellen Studie aus dem Jahr 2013 zeigen, dass das in Deutschland beliebte Glücksspiel Lotto „6 aus 49“ gegenüber früheren Befragungen deutlich seltener gespielt wird (2011: 31,5 Prozent, 2013: 25,2 Prozent). Auch der Anteil Jugendlicher, die gewerbliche Glücksspiele nutzen, ist von 24,1 Prozent im Jahr 2011 auf 19,2 Prozent im Jahr 2013 gesunken. Entgegen diesem Trend ist beim Spielen an Geldspielautomaten ein stetiger Anstieg von 2,2 Prozent im Jahr 2007 auf 3,7 Prozent im Jahr 2013 zu verzeichnen. Besonders deutlich fällt die Zunahme bei den 18- bis 20-jährigen Männern aus: Von ihnen spielten 5,8 Prozent im Jahr 2007 an Geldspielautomaten und 23,5 Prozent im Jahr 2013.
„Das Glücksspielverhalten in Deutschland bietet weiterhin Anlass zur Sorge“, betont Peter Lang, Abteilungsleiter in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Männer, Menschen mit Migrationshintergrund und arbeitslose Personen haben nach wie vor ein erhöhtes Risiko für eine problematische Nutzung von Glücksspielangeboten. Die Hoffnung auf den großen Gewinn kann letztlich dazu führen, dass unkontrolliert gespielt wird und die Risiken unterschätzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin notwendig, die bisherigen Präventionsstrategien fortzusetzen.“
Der Anteil der Personen, die ein pathologisches Glücksspielverhalten aufweisen, beträgt in der Befragung der 16- bis 65-jährige Bevölkerung im Jahr 2013 0,82 Prozent. In absoluten Zahlen sind das circa 438.000 Personen. Dies sind mehr als in der Befragung 2011 (0,49 Prozent, circa 265.000 Personen). Der Effekt ist bedingt durch die in der Befragung 2013 erstmals erfolgte Einbeziehung auch mobiltelefonisch erreichbarer Personen. Mit dem erweiterten methodischen Zugang der Studie wird somit eine Bevölkerungsgruppe zusätzlich in den Blick genommen und damit die Notwendigkeit von weiteren geeigneten Präventionsmaßnahmen unterstrichen.
Am stärksten mit glücksspielbezogenen Problemen belastet erweisen sich in der aktuellen Untersuchung 18- bis 20-jährige Männer: Unter diesen beträgt der Anteil mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten 9,2 Prozent.
Die Studie der BZgA zeigt, dass 68 Prozent der Befragten sich über die Gefahren des Glücksspiels gut informiert fühlen. Immer mehr Personen informieren sich gezielt über die Belastungen und Probleme, die durch Glücksspiele entstehen können und wissen auch, wo sie Hilfe und Beratung erhalten können. Die Zustimmung in der Bevölkerung zu den verschiedenen gesetzlichen Regelungen des Glücksspiels (Spielverbot für Jugendliche, Verbot des Glücksspiels im Internet, staatliche Kontrolle des Glücksspiels) ist im Jahr 2013 im Vergleich zum Jahr 2011 annähernd gleich hoch geblieben.
BZgA-Informations- und Beratungsangebot
Auf der BZgA-Kampagnenseite www.spielen-mit-verantwortung.de finden Betroffene und Angehörige ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot mit einem kostenlosen Online-Ausstiegsprogramm, einer Chat-Sprechstunde und einem Selbsttest zum eigenen Glücksspielverhalten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur telefonischen Beratung unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1 37 27 00.
Informationsmaterialien zum Thema Glücksspiel und Glücksspielsucht können ebenfalls kostenfrei unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de, Online-Bestellsystem unter www.bzga.de/infomaterialien/gluecksspielsucht
Die Repräsentativbefragung der BZgA „Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2013“ steht zum Download unter: www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/gluecksspiel/
Bewertung der Ergebnisse durch den DLTB
Eine der wichtigsten Säulen des Spieler- und Jugendschutzes für den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) ist der im Jahr 2007 geschlossene Kooperationsvertrag mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Der Vertrag umfasst neben der BZgA-Hotline, der Website www.spielen-mit-verantwortung.de auch den in zweijährigem Turnus erscheinenden Bericht „Glückspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland“. Aus diesem Bericht ergeben sich wichtige Erkenntnisse für die Lotteriegesellschaften, er zeigt aber auch ein Bild des Glücksspielmarktes insgesamt.
„Durch die aktuelle BZgA-Studie sehen sich die deutschen Lottogesellschaften in ihrer am Spieler- und Verbraucherschutz orientierten Angebotspolitik bestätigt. Die Maßnahmen der staatlichen Gesellschaften mit ihren hohen Standards zum Jugendschutz greifen“, so Michael Burkert, Federführer des DLTB und Geschäftsführer der Saarland-Sporttoto GmbH, und Barbara Becker, Vorsitzende der AG Suchtprävention im DLTB und Geschäftsführerin von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern. „LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale und die staatliche Sportwette ODDSET sind kaum suchtgefährdend.“
Eine wichtige Erkenntnis ist, dass mit 88 % eine überwiegende Mehrheit der Befragten eine staatliche Kontrolle des Glücksspieles befürwortet. Der Glücksspielstaatsvertrag der 16 Bundesländer und die darin getroffenen Regelungen werden also von einer breiten Mehrheit unterstützt. Die Menschen wissen, dass Glücksspiel kein normales Wirtschaftsgut ist und daher nicht den freien Kräften des Marktes ausgesetzt werden darf.
Der Bericht der BZgA unterstreicht die positiven Wirkungen des Glückspielstaatsvertrages, u. a. durch eine rückläufige Teilnahme am Glücksspiel. Der Glücksspielstaatsvertrag hat sich dort bewährt, wo er konsequent umgesetzt wird.
Dies ist jedoch nicht überall der Fall. Es zeigt sich erneut, dass die größte Suchtgefahr vom Automatenspiel in den gewerblichen Spielhallen ausgeht. Hier ist wieder eine Zunahme zu verzeichnen, insbesondere bei der jüngeren, männlichen Zielgruppe. Nach den Regelungen über die entsprechenden Spielhallengesetze der Länder ist nun der Erlass der Spielverordnung durch den Bund dringend notwendig, um die Suchtproblematik zu begrenzen und eine durchgängige Glücksspielregelung in Deutschland zu verankern, die dem Verbraucher- und Spielerschutz dient.
Dass Problemspieler neben Spielen an Geldspielautomaten besonders häufig an Sportwetten und Casinospielen im Internet teilnehmen, ist ein wichtiger Hinweis auf die Richtigkeit des Verbotes von Livewetten und Casinospielen im Internet. Zudem zeigt dies, dass es, auch im Sinne der Integrität des Sports und des Verbraucherschutzes, dringend geboten ist, den Sportwettenmarkt zu regulieren. Das hessische Innenministerium wird aufgefordert, das bereits über 18 Monate dauernde Konzessionsverfahren zügig abzuschließen.
Der BZgA-Bericht verweist auch auf die Defizite bei der Bekämpfung illegaler Angebote. Illegale Glücksspielanbieter bieten nach wie vor von Steueroasen wie Malta oder Gibraltar aus über das Internet illegale Wetten unter anderem auf das deutsche LOTTO 6aus49 an. Sie verstoßen damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag, leisten keine Abgaben in Deutschland, führen die Kunden in ungeschützte Spielumgebungen und verleiten sie zum Gesetzesverstoß. Die Politik muss aus Gründen des Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutzes mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen illegales Glücksspiel vorgehen. Geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Angebote im Internet, wie Payment-Blocking oder die Durchsetzung von Werbeverboten, stehen bereit.