Infos zur Bundestagswahl

Leverkusen. Am Sonntag, 22. September 2013, findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Es werden 598 Abgeordnete des Deutschen Bundestages nach folgendem Wahlsystem gewählt: 299 Abgeordnete als Wahlkreisbewerber in den Wahlkreisen 1 bis 299 durch Mehrheitswahl, 299 Abgeordnete als Listenbewerber aus den so genannten Landeslisten durch Verhältniswahl.

Für die Wahl in den Wahlkreisen konnten sowohl von den Parteien als auch von den Wahlberechtigten Wahlvorschläge eingereicht werden, für die Landeslisten nur von den Parteien. Die Parteien mussten zuvor in einem formellen Verfahren vom undeswahlleiter zur Kandidatur zugelassen worden sein. Jeder Wahlkreisbewerber kann auch auf einer Landesliste benannt sein. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen, die so genannte Erststimme für die Wahl des Wahlkreisabgeordneten, die so genannte Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

Kreiswahlleiter:
Es wurde mit der Stadt Köln vereinbart, dass die Funktion des Kreiswahlleiters von der Stadt Leverkusen durch Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn bzw. (stellv.) Herrn Beigeordneten Stein ausgeübt wird.

Wahlgebiet und Wahlrecht:
Der Bundestagswahlkreis 101 Leverkusen – Köln IV umfasst neben der Stadt Leverkusen den Kölner Stadtbezirk Nr. 9 Mülheim, zu dem außer Mülheim die Ortsteile Buchforst, Dünnwald, Flittard, Höhenhaus, Holweide, Buchheim, Dellbrück und Stammheim gehören. Die anderen Kölner Stadtteile bilden die Wahlkreise 93 – 95.

Bei der Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag die üblichen Wahlrechtsvoraussetzungen (deutsche Staatsangehörigkeit, Vollendung des 18. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht durch vollständige Betreuung oder Strafrichterspruch) erfüllt und mindestens seit drei Monaten, also seit dem 22 Juni 2013, in einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland seine (Haupt-)Wohnung hat.

Wahlberechtigt sind ferner die so genannten Auslandsdeutschen. Die betreffenden Regelungen wurden nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. Juli 2012 Az.: 2 BvC 1/11 und 2 BvC 2/11modifiziert:

Gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz sind nun bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag und Fehlen eines Wahlrechtsausschlusses nach § 13 Bundeswahlgesetz) auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt
oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

In Leverkusen haben 156 Auslandsdeutsche rechtzeitig einen Eintragungsantrag gestellt. Abgelehnt wurde davon keiner. Ein Wahlrecht für EU-Bürger bzw. Minderjährige kennt das Bundeswahlrecht nicht.

Das Stadtgebiet Leverkusen ist in insgesamt 108 Wahlbezirke (=Stimmbezirke bei der Kommunalwahl) und 26 Briefwahlbezirke eingeteilt. Zu jedem Wahlbezirk gehört ein Wahlraum, in dem jeweils ein Wahlvorstand tätig wird. Durch die in der Zeit vom 20. bis zum 31. August versandten Wahlbenachrichtigungen haben die Wahlberechtigten erfahren, welchem Wahlbezirk sie zugeordnet wurden. Im Kölner Stadtbezirk Mülheim gibt es 106 Wahlbezirke und 24 Briefwahlbezirke.

Die Zahl der Wahlberechtigten schwankt in Leverkusen für die einzelnen Wahlvorstände zwischen 485 im kleinsten Wahlbezirk (Nr. 285 Verwaltungsgebäude Fixheide) und
1.496 im größten Wahlbezirk (Begegnungsstätte f. Alt u. Jung, Bergisch Neukirchen) .

Die Wahlbezirke (bei Landtags-/Kommunalwahlen Stimmbezirke genannt) wurden mit Blick auf die im Jahr 2014 anstehende Kommunalwahl neu -jedoch weiterhin 3 stellig- nummeriert.

Erste Ziffer ist der Stadtbezirk:
[1] bis [3];
Zweite Ziffer ist der Kommunalwahlbezirk im Stadtbezirk:
[1] bis [8] oder [9];
Dritte Ziffer ist der Stimmbezirk im Kommunalwahlbezirk:
[1] bis [3][4][5] oder [6].

Durch die Maßnahme soll insbesondere die Ausgabe unrichtiger Stimmzettel bei der Kommunalwahl 2014 verhindert werden.

Stimmzettel:
Auf dem Stimmzettel der Bundestagswahl sind unter der Erststimme die Bewerber derjenigen Parteien aufgeführt, die einen Kreiswahlvorschlag für den Wahlkreis 101 eingereicht haben. Dies gilt für 9 der insgesamt 22 Parteien, die in NRW an der Wahl teilnehmen. Zusätzlich gibt es bei der Erststimme in Form des Einzelbewerbers einen 8. Wahlvorschlag. Hierfür existiert keine Landesliste d.h. Zweitstimme.
Folgende Bewerber wurden benannt:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU
Nowak, Helmut
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD
Prof. Dr. Lauterbach, Karl
3. Freie Demokratische Partei FDP
Dr. Fischer, Guido
4. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN GRÜNE
Blum, Rainer
5. DIE LINKE DIE LINKE
Akbayir, Hamide
7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD
Blankenheim, Bernhard
12. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MLPD
Dr. Herbert, Ernst
19. FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
Bernhard, Bettina
22. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung
und basisdemokratische Initiative Die PARTEI
Tofahrn, Torsten

Ergebnisermittlung:

Das Endergebnis der Bundestagswahl im Wahlkreis 101 sollte am Sonntag, 22. September 2013, etwa gegen 22.30 Uhr, feststehen. Es wird wie folgt ermittelt:
Addition der Einzelergebnisse aus 108 (Leverkusen) + 106 (Köln-Mülheim) (Urnen-)Wahlbezirken und 26 (Leverkusen) + 24 (Köln-Mülheim) Briefwahlbezirken hinsichtlich der Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler, der Wahlschein-Wähler, der ungültigen Erst- und Zweitstimmen, der acht Partei-Erststimmen sowie der 22 Partei-Zweitstimmen zu einem Gesamtergebnis des Wahlkreises.

Neben dem Gesamtergebnis werden zusätzlich noch über 100 ebenso umfangreiche Zwischenergebnisse für die Kommunalwahlbezirke, Statistischen Bezirke, Stadtbezirke und Stadtteile festgestellt. Insgesamt müssen für Leverkusen von den zehn Erfassungskräften rund 17.000 telefonisch gemeldete Ziffern in die EDV eingetippt werden. Von Köln werden zusätzlich rund 15.000 Ziffern per E-Mail gesandt, die teilautomatisiert in das Verfahren zur Wahlergebnisermittlung einfließen. Insgesamt wird das komplette Wahlergebnis aus rund 55.000 Ziffern bestehen.

Ferner hat der Kreiswahlleiter zu ermitteln, welche(r) Bewerber(in) die meisten Erststimmen erzielte. Diese(r) Bewerber(in) gilt als direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages und würde auch dann Abgeordnete(r), wenn seine/ihre Partei im Land NRW insgesamt weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erreicht hätte.

Bei Stimmengleichheit zweier Bewerber entscheidet das vom Kreiswahlleiter am Freitag, 27. September 2013, zu ziehende Los.

Die Feststellung der gewählten Landeslisten-Bewerber obliegt der Landeswahlleiterin, der noch am Wahlabend das im Wahlkreis erzielte Ergebnis mitgeteilt wird.

Die Verteilung der Sitze nach den Landeslisten erfolgt ausschließlich über die Zahl der abgegebenen Zweitstimmen (neu nach dem Divisorverfahren von Sainte-Lague / Schepers). Hier ist für den Einzug in den Bundestag die Reihenfolge der Bewerber auf den Landeslisten maßgebend, wobei jedoch Bewerber, die in einem Wahlkreis direkt erfolgreich waren, unberücksichtigt bleiben.

Erreicht eine Partei mehr Direktmandate in Wahlkreisen als ihr Sitze im Bundestag nach Zweitstimmen zustehen, so bleiben die Direktmandate als Überhangmandate erhalten, sodass dem 18. Deutschen Bundestag durchaus auch mehr als 598 Abgeordnete angehören können.

Wahllokale und Wahlpersonal:
Veränderungen von Wahllokalen in Leverkusen im Vergleich zur Landtagswahl 2012 ergaben sich hier:

Wahlbezirk 141 jetzt Kath. Pfarrheim, Josefstr. 26 statt früher
Kindergarten Borkum Str.

Wahlbezirk 281jetzt GHS Neukronenberger Str.
statt. früher Kindergarten, Pommern Str.

Außerdem wurden einige Wahllokalbezeichnungen geändert.

Zu bilden waren für Leverkusen 108 Wahlvorstände und zur Bewältigung des erheblichen Briefwahlaufkommens 26 Briefwahlvorstände, die je nach Zahl der Wahlberechtigten mit fünf oder acht Personen besetzt sind.

Im Bürgerbüro sind rund 130 Personen für Dienstaufsicht, Telefondienste, Auskünfte, Computereingaben, Gestaltung des Wahlabends und Reserve für Personalausfälle vorgesehen. Zur Besetzung der Wahlvorstände wurden neben städtischen Mitarbeitern und Mitgliedern einiger Parteien und wenigen Mitarbeiter anderer örtlicher Behörden und Firmen viele freiwillige Bürger herangezogen, die sich bereit erklärt hatten, ein Wahlehrenamt zu übernehmen. Erfreulicherweise war bei dieser Wahl die Bereitschaft als Wahlhelfer bei diesem für die Demokratie in unserem Land so wichtigen Vorgang erheblich höher als bei früheren Wahlen. Es gelang erstmals wieder, relativ frühzeitig ausreichend Menschen für den Wahltag als Helfer zu motivieren.

Briefwahl:

Die Briefwahlbeteiligung liegt bei dem für Bundestagswahlen üblichen Wert Die wie bei vergangenen Wahlen hohe Zahl von Briefwählern lässt aber keinen Rückschluss auf die zu erwartende Wahlbeteiligung zu.

 

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