Neue DIN EN 15224 setzt auf Internationalität

Für Einrichtungen des Gesundheitswesens besteht ab Ende 2013 erstmals die Möglichkeit, ihr Qualitätsmanagementsystem branchenspezifisch und international zertifizieren zu lassen. Möglich wird dies durch die im Dezember 2012 vom Deutschen Institut für Normung (DIN) veröffentlichte Norm DIN EN 15224 .

„Wir rechnen damit, dass wir kurzfristig die ersten Kliniken und Praxen nach der neuen Norm zertifizieren können. Voraussetzung dafür ist unsere Akkreditierung durch die unabhängige Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Hier war TÜV Rheinland einer der ersten Antragsteller“, erläutert Dipl.-Ing. Olaf Seiche, Bereichsleiter bei TÜV Rheinland. „Was dem Gesundheitssystem bisher fehlte, war eine Norm, durch die man sich auch international anerkannt zertifizieren lassen kann. Mit der DIN EN 15224 ist dies nun erstmalig der Fall.“ Heute gebe es den „internationalen“ Patienten, daher müssten sich medizinische Einrichtungen zunehmend auch an international gültigen Managementsystemen orientieren.

Die neue DIN EN 15224 basiert auf der DIN EN ISO 9001. „Die branchenneutrale ISO 9001 gilt für jedes Unternehmen – vom Schraubenhändler bis hin zur Arztpraxis. Die neue DIN EN 15224 stellt eine Erweiterung dar, die allgemeine Teile der ISO 9001, wie Organisation und das Qualitätsmanagement, aufgreift. Der Fokus liegt jedoch auf gesundheitsspezifischen Themen wie der Patientensicherheit und dem Management klinischer Risiken in Planungs-, Ausführungs- und Lenkungsprozessen.

Dienstleister aus dem Gesundheitswesen, die eine Zertifizierung nach DIN EN 15224 planen und sich auf den Gebieten des Qualitäts- und Risikomanagements sowie der Patientensicherheit weiterbilden, haben gute Chancen, eine schnelle Zertifizierung zu erreichen. Der Nutzen für medizinische Dienstleister ist ein Leitfaden für die Organisation aller Prozesse des Praxisalltags: „Integriere ich die DIN EN 15224 in meine Praxis, habe ich ein modernes Managementsystem, das sowohl die unternehmerischen, als auch die klinischen Risiken berücksichtigt und mir einen roten Faden zur Führung meiner Praxis gibt“, so Seiche. Gleichzeitig deckt die Norm zahlreiche gesetzliche Anforderungen ab. „Vieles, was die DIN EN 15224 fordert, setzen die Praxen schon um, Stichwort: Dokumentationspflicht. Ein Qualitätsstandard fragt anschließend ab, ob das, was dokumentiert wird, auch tatsächlich in der Praxis stattfindet“, so Seiche.

Nach der seit Dezember 2012 geltenden DIN EN 15224 kann sich jede medizinische Einrichtung – von der Klinik oder der Praxisgemeinschaft über das Pflegeheim bis hin zur kleinen Praxis – zertifizieren lassen. Interessierte können sich unter www.tuv.com/DIN-EN-1522 4 über die Voraussetzungen und den Ablauf der Zertifizierung informieren.

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