Tipp: Frühbucherrabatte – nicht immer Schnäppchen

Zahlreiche Reiseveranstalter werben zurzeit mit Frühbucherrabatten um die Gunst der Kunden: Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig – bis Ende Februar oder sogar bis Ende März – bucht, soll für seine rasche Entscheidung oft mit Preisnachlässen oder anderen Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung belohnt werden. „Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor voreiligem Zuschlag. Sie rät, Preise und Leistungsumfang von Reiseofferten anhand folgernder Tipps zu vergleichen:

  • Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots auch variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.
  • Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Ein Check vor Vertragsabschluss zeigt zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum regulären Preis billiger sein als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis. Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nachlass, ist bei einem Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin.
  • Preisgünstigstes Angebot: Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen für ihr Traumziel erkundigen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden – etwa mit Hilfe eines Zeugen – jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.
  • Unverbindliche Katalogpreise: Auf die Preisangaben im Katalog ist inzwischen kein Verlass mehr. Reiseveranstalter können die Preise noch nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.
  • Preiserhöhungen nach Buchung: Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein ebenfalls verändern. Nachträgliche Preiserhöhungen werden aufgrund einiger kundenfreundlicher Urteile jedoch bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.
  • Reiserücktrittsversicherung: Bei frühzeitiger Buchung sollte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bedacht werden. Der Versicherungspreis für den Ausfall oder Abbruch einer Reise ist im Vergleich zu den hohen Stornierungskosten ein Klacks. Allerdings werden Leistungen nur bei vertraglich vereinbarten Risiken – etwa bei unerwarteten schweren Erkrankungen, Schwangerschaft oder bei Tod naher Angehörige – gezahlt.

Bei weiteren rechtlichen Fragen zu Frühbucherrabatten helfen die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder tut’s ein Anruf beim Verbrauchertelefon unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren. (Stand: 2/2014)

Telefonanlagen besser vor Hackern schützen

Der Hightech-Verband BITKOM warnt vor zunehmenden Hackerangriffen auf Telekommunikationsanlagen. Unternehmen sollten den Zugriff auf ihre Telefonanlagen von extern deshalb mit individualisierten Passwörtern schützen und gegebenenfalls Sperrlisten für bestimmte ausländische Telefonnummern und externe Dienste erstellen. Darauf weist der BITKOM in Kooperation mit dem Bundesverband Telekommunikation (VAF) und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hin.

„Wer seine Telefone nicht schützt oder nur Standard-Passwörter verwendet, riskiert einen beträchtlichen finanziellen Schaden“, sagt Johannes Weicksel, Telekommunikationsexperte des BITKOM. Denn immer mehr Angreifer attackieren zum Beispiel integrierte Anrufbeantworter von Bürotelefonen, die nur schlecht oder gar nicht passwortgeschützt sind. Über die Anrufbeantworter rufen Angreifer dann kostenpflichtige Telefonnummern im Ausland an, an denen sie selbst verdienen. Über Nacht oder am Wochenende können so unbemerkt Kosten in Höhe von vier- bis fünfstelligen Euro-Beträgen für die betroffenen Unternehmen entstehen.

Bei den Angriffen verwenden Hacker häufig eine automatisierte Software, mit der sie abends und nachts massenhaft kurze Testanrufe durchführen und Rufnummernblöcke von Unternehmen nach Schwachstellen durchsuchen. Wenn die Software auf keine Passworthürde trifft oder ein schwaches Passwort knackt, kann sie auf die jeweilige Nebenstelle zugreifen und den Angriff sofort beginnen. „Die Passwörter für integrierte, persönliche Anrufbeantworter werden von den individuellen Nutzern vergeben. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter dafür sensibilisieren“, erklärt Martin Bürstenbinder, Geschäftsführer des VAF.

Zusätzlich zu einem sicheren Passwort schützen Sperrlisten in der TK-Anlage vor möglichen Angriffen. Nicht benötigte Zielrufnummern und Rufnummerngruppen, wie zum Beispiel Vorwahlen bestimmter Länder oder Dienste, können dann nicht mehr über die Bürotelefone angewählt werden. In vielen Unternehmen sind die TK-Anlagen mit dem Internet verbunden und an mobile Endgeräte wie Laptops oder Smartphones geknüpft. Für Angreifer stehen daher immer mehr potenzielle Angriffsziele zur Verfügung. Um einen möglichst sicheren Betrieb zu gewährleisten, empfehlen BITKOM, VAF und das Landeskriminalamt NRW daher auch, die TK-Anlagen von geschultem Fachpersonal betreuen zu lassen.

Die wichtigsten Informationen und Hinweise zum Schutz von Telekommunikationssystemen haben BITKOM, VAF und LKA NRW in einer gemeinsamen Broschüre zusammengefasst, die im Internet abrufbar ist unter  www.bitkom.org und www.vaf-ev.de. Im Fall eines Angriffs auf eine TK-Anlage steht das Cybercrime-Kompetenzzentrum des Landeskriminalamtes NRW für Unternehmen rund um die Uhr zur Verfügung: cybercrime.lka@polizei.nrw.de

Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege gestiegen

Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland rund 439 000 Menschen Hilfe zur Pflege. Gegenüber 2011 stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um 3,8 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, gaben die Träger der Sozialhilfe 2012 netto rund 3,2 Milliarden Euro für diese Leistungen aus, 4,5 % mehr als im Vorjahr.

Die Hilfe zur Pflege wird entsprechend dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) Bedürftigen gewährt, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch eine andere Seite — wie beispielsweise die Pflegeversicherung — die Kosten vollständig übernimmt.Zwei Drittel (66 %) der Hilfeempfänger waren Frauen. Diese waren mit 79 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als die männlichen Leistungsbezieher mit 68 Jahren.

71 % der Leistungsbezieher nahmen 2012 die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, davon waren fast alle (97 %) auf vollstationäre Pflege angewiesen. Rund 28 % der Empfänger/-innen wurde die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Die übrigen Berechtigten (1 %) bezogen Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen.

Methodischer Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerzahlen im Berichtsjahr. Nachgewiesen werden alle Personen, die während des jeweiligen Berichtsjahrs mindestens einmal Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII erhalten haben. Mehrfachzählungen sind möglich, wenn derselbe Hilfeempfänger nach einer Unterbrechung von mehr als acht Wochen wiederum eine Leistung erhält und folglich erneut erfasst wird.

In der Statistik werden auch Angaben zum 31.12. des Berichtsjahres erhoben. Die Stichtagszahlen sind kleiner als die auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen Daten. Am 31.12.2012 bezogen in Deutschland 339 392 Personen Hilfe zur Pflege.

Blumenkohl-Brokkoli-Gratin Siena (für Diabetiker)

Blumenkohl-Brokkoli-Gratin Siena (für Diabetiker) Foto: Wirths PR
Blumenkohl-Brokkoli-Gratin Siena (für Diabetiker)
Foto: Wirths PR

Blumenkohl-Brokkoli-Gratin Siena (für Diabetiker)
(für 4 Personen)

1 kleiner Blumenkohl
300 g Brokkoli
250 g Penne
4 Tomaten
250 g Mozzarella
etwas Butter
0,2 l Sahne
2 Eier
Salz
Pfeffer aus der Mühle
fein gewiegte Petersilie

Das Gemüse waschen und putzen. Den Brokkoli und den Blumenkohl in Salzwasser ca. 8 Minuten garen, herausnehmen und abtropfen lassen. Gleichzeitig die Penne in kochendem Salzwasser ca. 7 Minuten „al dente“ garen, abgießen und abtropfen lassen. Die Tomaten in kleine Würfel, Mozzarella in Scheiben schneiden. Den Blumenkohl und den Brokkoli in kleine Röschen zerteilen.

Eine Auflaufform mit Butter ausstreichen und einen Großteil der Nudeln hinein geben. Darauf als zweite Schicht das bunt vermischte Gemüse geben und die restlichen Penne obenauf verteilen. Die Sahne mit den Eiern, Salz und Pfeffer verquirlen und über das Gratin geben. Etwa 20 Minuten im vorgeheizten Ofen bei 225 °C garen, kurz herausnehmen, mit den Mozzarella-Scheiben belegen und weitere 3-4 Minuten überbacken, bis der Käse leicht zerläuft. Mit fein gewiegter Petersilie garniert servieren.

Pro Person: 664 kcal (2780 kJ), 30,8 g Eiweiß, 37,2 g Fett, 51,4 g Kohlenhydrate

Über Blumenkohl
Blumenkohl aus heimischen Gebieten bekommt man zwischen Juni und Oktober. Nach dem Kauf sollte der Kohl nur 1-2 Tage aufbewahrt werden, möglichst bei Temperaturen um null Grad. Vor dem Verarbeiten legt man den Blumenkohl eine halbe Stunde mit dem Strunk nach oben in Salzwasser.

Dieser Arbeitsschritt ist vor allem bei Freilandgemüse wichtig, um eventuelle „Bewohner“ zu vertreiben Blumenkohl wird meistens gekocht und mit einer hellen Sauce serviert. Er kann aber auch überbacken, gebraten, in Butter gedünstet oder nach kurzem Blanchieren als Rohkost zubereitet werden. Blumenkohl ist eines unserer gesündesten Gemüse.

100 g roher Blumenkohl enthalten: 18 kcal (75 kJ), 2,1 g Eiweiß, 0,2 g Fett, 3,2 g Kohlenhydrate, 2 g Ballaststoffe, 69 mg Vitamin C, 328 mg Kalium

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...
Translate »