Loveparade 2010: Staatsanwaltschaft Duisburg erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 10. Februar 2014 ihre Ermittlungen um das tragische Geschehen bei der Loveparade 2010 abgeschlossen und gegen vier Mitarbeiter der Veranstalterin L. GmbH sowie sechs Bedienstete der Stadt Duisburg Anklage bei dem Landgericht Duisburg erhoben. Der Tatvorwurf lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung im Amt. Gegen sechs Beschuldigte ist das Verfahren eingestellt worden, weil die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben. Gegen weitere Personen ist schon kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit zu keiner Zeit vorgelegen haben.

Die Entscheidung bildet den Schlusspunkt intensiver, rund dreieinhalb Jahre dauernder Ermittlungen, mit denen bis zu 96 Polizeibeamte des Polizeipräsidenten Köln sowie fünf Dezernenten und ein Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft befasst waren. Die dem Landgericht vorgelegte Anklageschrift hat einen Umfang von 556 Seiten. Die Verfahrensakten umfassen insgesamt 76 Bände mit mehr als 37.000 Seiten sowie 623 Sonderbände und Beweismittelordner. Darüber hinaus sind dem Landgericht 19 Kartons mit Asservaten zugeleitet worden. Hinzu kommen Datenträger mit einem Volumen von rund 804 Terabyte und umfangreiches Videomaterial (963 Stunden).

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der tödliche Verlauf der Loveparade allein auf zwei Ursachen zurückzuführen. Schwerwiegende Fehler bei der Planung und Genehmigung der Veranstaltung sowie eine unterbliebene Überwachung sicherheitsrelevanter Auflagen am Veranstaltungstag führten dazu, dass 21 Personen starben und mindestens 652 zum Teil schwer verletzt wurden.

Bei den vier Mitarbeitern der Veranstalterin handelt es sich um den Gesamtleiter, den Produktionsleiter, den Verantwortlichen für die Sicherheit sowie den technischen Leiter des Projekts Loveparade 2010. Das von ihnen geplante Zu- und Abgangssystem war nicht geeignet, die Besucher sicher auf das Veranstaltungsgelände im Bereich des ehemaligen Duisburger Güterbahnhofs zu führen. Insbesondere die sogenannte östliche Rampe war deutlich zu eng, um die erwarteten Besucherströme aufzunehmen. Deshalb musste es im Verlauf der Veranstaltung zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen kommen, da zu viele Menschen auf zu engem Raum zusammengedrängt würden. Bei einer sorgfältigen und pflichtgemäßen Prüfung hätten die Mitarbeiter dies erkennen müssen.

Zur Durchführung der Loveparade war eine Baugenehmigung erforderlich. Ein Team aus drei Bediensteten des Amtes für Baurecht und Bauberatung der Stadt Duisburg prüfte den entsprechenden Antrag der L. GmbH einschließlich der Tauglichkeit des geplanten Zu- und Abgangssystems. Diesen legt die Staatsanwaltschaft zur Last, die beantragte Genehmigung erteilt zu haben, obwohl auch sie hätten erkennen müssen, dass die Veranstaltung wegen der schwerwiegenden Planungsfehler undurchführbar und daher nicht genehmigungsfähig war.

Angeklagt sind ferner drei städtische Bedienstete in leitender Funktion. Es handelt sich um den für das Prüfungsteam zuständigen Abteilungsleiter, die Amtsleiterin und den für Stadtentwicklung zuständigen damaligen Beigeordneten der Stadt Duisburg. Sie unterließen es, das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Hätten sie das ihnen unterstellte Prüfungsteam pflichtgemäß überwacht, wären die schwerwiegenden Planungsfehler erkannt und die Veranstaltung nicht genehmigt worden.

Darüber hinaus verengten Zäune am Veranstaltungstag den ohnehin zu engen Durchgang auf der östlichen Rampe zusätzlich. Nach demErgebnis der Ermittlungen tragen alle zehn Angeklagten auch hierfür die Verantwortung. Die Mitarbeiter der Veranstalterin sorgten nicht dafür, dass die Zäune entfernt wurden, obwohl die Genehmigung vorsah, diesen Bereich frei von Hindernissen zu halten. Die städtischen Bediensteten unterließen es, die Vorgaben der Genehmigung am Veranstaltungstag zu kontrollieren, obwohl sie hierzu verpflichtet waren.

Am Nachmittag des 24. Juli 2010 brach das Zu- und Abgangssystem der Veranstaltung wegen der bereits in der Planung angelegten Fehler zusammen. Zahlreiche Besucher strömten aus verschiedenen Richtungen unkontrolliert auf die östliche Rampe. Zwischen 16.30 Uhr und 17.15 Uhr drängten sich in diesem Bereich mehrere zehntausend Personen. Der Personenstau erreichte seine größte Dichte vor den genehmigungswidrigen Zauneinbauten auf der Rampe. Der immense Druck in dieser Menschenmenge führte zu den genannten Todesfällen und Verletzungen.

Gegen den für Ordnungsangelegenheiten zuständigen Beigeordneten der Stadt Duisburg, leitende Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Bezirksamtes Mitte, den Polizeiführer am Veranstaltungstag sowie den von der Veranstalterin eingesetzten sogenannten Crowd-Manager ist das Verfahren eingestellt worden. Die Ermittlungen haben keinen Tatverdacht ergeben, der eine Anklageerhebung gerechtfertigt hätte.

Zwar waren sie, ebenso wie zahlreiche weitere Mitarbeiter öffentlicher Stellen, auf unterschiedliche Weise in die Planung und Durchführung der Loveparade eingebunden. Ihre Mitwirkung war aber für die tödliche Menschenverdichtung nicht ursächlich. Sie hatten insbesondere keinen umfassenden Einblick in die Planungsunterlagen, der es ihnen ermöglicht hätte, die darin liegenden schwerwiegenden Fehler zu erkennen. Im Übrigen durften sie darauf vertrauen, dass das für die Genehmigung der Veranstaltung zuständige Amt für Baurecht und Bauberatung die allein ihm obliegende Prüfung der baulichen Planungen sorgfältig durchführen würde. Andere Ereignisse am Veranstaltungstag sind strafrechtlich nicht relevant geworden. Insbesondere die polizeilichen Maßnahmen waren nach den Feststellungen eines international anerkannten Sachverständigen weder für sich genommen noch insgesamt ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade. Die Staatsanwaltschaft hat auch intensiv geprüft, ob die Verantwortlichen vor Ort, namentlich der diensthabende Polizeiführer, Maßnahmen unterließen, die den tödlichen Ausgang des Geschehens noch hätten abwenden können.

Die Ermittlungen haben diesen Vorwurf allerdings nicht bestätigt. Die drohende Gefahr von Todesfällen und Verletzungen am Veranstaltungstag war entgegen anders lautenden Medienberichten nicht bereits am frühen Nachmittag, sondern erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erkennbar, als es ausweislich der Feststellungen des Sachverständigen nicht mehr möglich war, das weitere Geschehen aufzuhalten.

Es besteht kein Grund, Ermittlungen gegen weitere Personen einzuleiten. Dies betrifft insbesondere den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Duisburg und den Geschäftsführer der Veranstalterin. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der rechtswidrigen Genehmigung genommen haben. Sie durften auch darauf vertrauen, dass die für die Planung und Genehmigung Verantwortlichen das Vorhaben aufgrund ihrer Fachkenntnisse ordnungsgemäß prüfen würden.

Deutschlandweite Tour fördert kritische Haltung gegenüber Alltagsdrogen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat heute in Köln ihre diesjährige Tour der JugendFilmTage „Nikotin und Alkohol – Alltagsdrogen im Visier“ gestartet. In 14 Regionen Deutschlands werden sich in diesem Jahr rund 14.000 Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften bei jugendgerechten Spielfilmen und attraktiven Mitmach-Aktionen über die gesundheitlichen Gefahren der Alltagsdrogen Nikotin und Alkohol informieren.

Anlässlich der Auftaktveranstaltung erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA: „Die Studien der BZgA zeigen, dass eine kontinuierliche Präventionsarbeit erfolgreich sein kann. Mit einer Raucherquote von 12 Prozent bei den 12- bis 17-Jährigen hat sich der Anteil der rauchenden Jugendlichen in den letzten elf Jahren mehr als halbiert. Auch der regelmäßige Alkoholkonsum ist rückläufig, allerdings ist der Anteil der Jugendlichen, die sich einmal pro Monat in einen Rausch trinken, mit 15,2 Prozent immer noch deutlich zu hoch. Angebote in Kooperation mit lokalen Akteuren – wie die JugendFilmTage – sind daher im Sinne einer frühen Suchtprävention unverzichtbar.“

In Köln werden die JugendFilmTage zum zweiten Mal in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln und ihren Kooperationspartnern in der Suchtprävention durchgeführt. Rund 1.500 Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren und ihre Lehrkräfte nehmen am 12. und 13. Februar an den JugendFilmTagen teil.

Die JugendFilmTage werden von der BZgA mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) ausgerichtet. Sie sind Teil der bundesweiten Jugend-kampagnen „rauchfrei!“, „Null Alkohol – Voll Power!“ und „Alkohol? Kenn dein Limit.“ der BZgA.

Informationen zu den JugendFilmTagen in Köln

Bei den JugendFilmTagen in Köln sind die Spielfilme „Filmriss“, „Das Lächeln der Tiefseefische“, „LOL – Laughing Out Loud“, „Blöde Mütze!“, „Elefantenherz“ und „Nick & Norah – Soundtrack einer Nacht“ zu sehen. Im Kinofoyer finden vor den Filmen zahlreiche Mitmach-Aktionen statt. Die Filmbox „Dein Set. Deine Meinung.“ lädt die Jugendlichen ein, ihre Meinung zu Alkohol und Rauchen direkt in die Kamera zu sprechen. Beim Fragenduell „Denk mit und zeig, was du drauf hast“ können die Jugendlichen ihr Wissen überprüfen. Im Promille-Run „Voll neben der Spur“ erleben sie über Spezialbrillen, wie ein Alkoholrausch ihre Wahrnehmung und Koordination beeinträchtigt.

Die JugendFilmTage in Köln werden in Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen durchgeführt: Stadt Köln; JUGEND SUCHT BERATUNG des SKM Köln/SkF Köln; Drogenhilfe Köln gGmbH; s.t.a.r.k. Suchtvorbeugung der Diakonie Köln; Movie Crew Cologne; CINEDOM Köln.

Weitere Informationen:
www.rauch-frei.info, www.kenn-dein-limit.info und www.null-alkohol-voll-power.de
Ergebnisse der Repräsentativstudien zum Thema Alkohol und Tabak stehen unter www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Weitere Tourdaten 2014

– 29. + 30. April: Mecklenburgische Seenplatte

– 13. + 14. Mai: Wolfenbüttel

– 15. + 16. Mai: Hildesheim

– 24. + 25. Juni: Berlin Reinickendorf

– 26. + 27. Juni: Berlin Marzahn-Hellersdorf

– 01. + 02. Juli: Ludwigslust-Parchim

– Juli: Erfurt

– September: Lünen

– September: Suhl

– 12. + 13. November: Münster

– 18. + 19. November: Hochtaunuskreis

– 20. + 21. November: Hanau

Weniger Keime auf Lebensmitteln

Unsere Lebensmittel sind qualitativ hochwertig und in hohem Maße sicher. Allerdings können nicht alle Produkte keimfrei hergestellt werden, ohne dass ihr hoher Nährwert verloren geht. Zudem bringt das umfangreiche Lebensmittelsortiment der Supermärkte lange Transportwege und Lagerzeiten mit sich. Dadurch steigt auch das Risiko für Kontaminationen mit Krankheitserregern. Vor allem frisches Obst und Gemüse, Käse, Fleisch, Fisch und Eier sind anfällig für mikrobiellen Verderb.

Mit Hilfe der Plasmatechnologie lassen sich Verunreinigungen von Lebensmitteln mit Keimen verringern. Dennoch besteht weiterer Forschungsbedarf, resümiert das Netzwerk „Plasma4Food“ in der Zeitschrift „Deutsche Lebensmittel-Rundschau“. Das Netzwerk wurde im Jahr 2012 gegründet und besteht aus 15 kleinen und mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Plasmen sind ionisierte Gase, die auch in der Medizin zur schnellen Entkeimung von Materialien und Packstoffen eingesetzt werden. Plasma zeichnet sich durch eine elektrische Leitfähigkeit aus, die durch freie Elektronen verursacht wird. Es wirkt gegen ein breites Spektrum an Mikroorganismen. Im Gegensatz zu thermischen und chemischen Verfahren werden die Produkte schonend und rückstandsfrei behandelt. Die Mindesthaltbarkeit der Lebensmittel kann so verlängert werden. Das hat Vorteile für Produktion und Handel und kann somit auch Lebensmittelverluste verringern.

Die Anwendung von Plasmen zur Entkeimung der Produktionsumgebung wie Transportbänder und Schneidwerkzeuge oder von Verpackungen befindet sich bereits in einem marktnahen Stadium. Im Gegensatz dazu ist die direkte Behandlung von Lebensmitteln noch weitestgehend unerforscht. Zukünftige Untersuchungen müssen noch zeigen, ob sich die Plasmen auf die Lebensmittelqualität auswirken und Aussehen, Geruch, Geschmack und Inhaltsstoffe verändern.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.plasma4food.de
aid-Heft „Verpackungen für Lebensmittel“, Bestell-Nr. 1496, 3,50 Euro, www.aid-medienshop.de

Sicherheit im Internet erhöhen

Fast 80 Prozent aller Deutschen nutzen zumindest gelegentlich das Internet. Das Internet hat unser Alltagsleben revolutioniert, uns eine schier unübersehbare Vielfalt von neuen Einkaufsmöglichkeiten geliefert, Informationsquellen aufgetan und neue Kommunikationsmöglichkeiten geschaffen. Neben den Vorteilen sind aber mehr und mehr auch die besonderen Gefahren der digitalen Kommunikation offenbar geworden: Unternehmen können Millionen Daten über Kunden sammeln und auswerten, Kriminelle können – wie jüngst bekannt wurde – Online-Zugangsdaten und Passwörter stehlen. Je mehr Daten, desto größer die Möglichkeiten der Auswertung, desto größer aber auch die Gefahr des Missbrauchs und des Kontrollverlustes. Auch angesichts der zahlreichen Enthüllungen über die Aktivitäten verschiedener Geheimdienste seit Sommer letzten Jahres werden Fragen zum Schutz der Privatsphäre nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit intensiv diskutiert.

„Im digitalen Zeitalter sind für Verbraucher viele Möglichkeiten der Kommunikation, des Preisvergleichs, der schnellen Information entstanden, aber auch Datenschutz und Privatheit in nie gekannter Weise gefährdet. Deshalb sind wir alle, Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und der Einzelne, gefordert“, sagte Verbraucherschutzminister Maas. Es stellen sich zahlreiche Fragen. Wie können Unternehmen ihrer Verantwortung für die Daten ihrer Kunden gerecht werden? Was kann jeder Einzelne tun, um seine Daten besser zu schützen? Wann muss der Staat aktiv werden, um Bürger und Verbraucher wirksam zu schützen?

Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM ist das Vertrauen der Internetnutzer in die Sicherheit ihrer Daten infolge der Abhöraktionen der Geheimdienste massiv eingebrochen. Danach halten 80 Prozent der Internetnutzer in Deutschland ihre persönlichen Daten im Internet für unsicher. Bei einer gleich lautenden Umfrage im Jahr 2011 waren es erst 55 Prozent. „Das Misstrauen der Nutzer trifft vor allem diejenigen, die persönliche Daten von Bürgern oder Kunden verarbeiten: Staat und Wirtschaft“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.

Laut Umfrage misstrauen 68 Prozent der Internetnutzer staatlichen Stellen beim Umgang mit ihren persönlichen Daten im Web. Im Jahr 2011 waren es erst 40 Prozent. Nur wenig besser sind die Ergebnisse für die Wirtschaft: 64 Prozent der befragten Internetnutzer misstrauen der „Wirtschaft allgemein“, wenn es um den Umgang mit ihren Daten im Netz geht. Im Jahr 2011 waren es 46 Prozent. „Das Vertrauen der Internetnutzer in Datenschutz und Datensicherheit wurde durch die NSA-Affäre schwer erschüttert“, sagte Kempf. „Wirtschaft und Politik sind jetzt gefordert, für mehr technische und rechtliche Sicherheit im Internet zu sorgen.“ Die politische Aufarbeitung der Abhöraffäre müsse mit Nachdruck vorangebracht werden. Gleichzeitig müssten die Internetnutzer dabei unterstützt werden, die Sicherheit ihrer Geräte und Anwendungen über die bestehenden Standards hinaus zu erhöhen.

Über 250 Teilnehmer, unter ihnen Datenschützer, Wirtschaftsvertreter, Verbraucherschützer, Bürgerrechtler und Vertreter aus Politik und Medien, sind der Einladung zum Safer Internet Day 2014 gefolgt. Der Safer Internet Day ist ein von der Europäischen Union initiierter weltweiter Aktionstag für mehr Sicherheit im Internet. Er findet jedes Jahr im Februar statt.

Bundesverbraucherschutzminister Maas nannte zwei konkrete Projekte, die die Bundesregierung in den nächsten Monaten konkret angehen will. „Wir müssen auf EU-Ebene mit der schon viel zu lange diskutierten Datenschutz-Grundverordnung weiter kommen, damit endlich alle Unternehmen, die ihre Angebote an europäische Verbraucher richten, dem europäischen Recht unterliegen. Da darf es keine Schlupflöcher geben.“

Auf nationaler Ebene kündigte Maas die Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes an. In Zukunft sollen Verbraucherschutzorganisationen gegen alle Formen der rechtswidrigen Verwendung von Verbraucherdaten durch Unternehmen mit Abmahnung und Unterlassungsklage vorgehen können. Bisher waren solche Klagen nur dann möglich, wenn durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde. „Bis Ende April wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu einen Referentenentwurf vorlegen. Damit werden wir eine Lücke schließen, die die Verbraucherorganisationen schon seit längerem beklagt haben. Der Verbraucherdatenschutz wird erheblich verbessert. Wir schützen damit auch seriöse Unternehmen, die es mit dem Datenschutz erst nehmen, vor unlauterer Konkurrenz“, erklärte Verbraucherschutzminister Maas.

Negative Erfahrungen der Nutzer mit Verletzungen der Privatsphäre, Datenklau oder Betrug sind im Internet weit verbreitet. Laut der BITKOM-Umfrage haben 38 Prozent der Internetnutzer in Deutschland allein im vergangenen Jahr entsprechende Erfahrungen gemacht. Das entspricht rund 21 Millionen Betroffenen. 24 Prozent der befragten Internetnutzer sagen, dass ihre Computer mit Schadproprogrammen infiziert wurden. 14 Prozent geben an, dass ihre Zugangsdaten zu Internetdiensten wie Online-Shops, sozialen Netzwerken oder Online-Banken ausgespäht wurden. 10 Prozent haben durch Schadprogramme oder infolge eines Datendiebstahls einen finanziellen Schaden erlitten. 9 Prozent sind in den vergangenen zwölf Monaten bei Transaktionen wie Einkäufen oder Auktionen im Internet betrogen worden.

„Ein höheres Sicherheitsniveau erreichen wir auf dreierlei Weise: bessere Produkte und Dienste, mehr Rechtssicherheit und ein steigendes Sicherheitsbewusstsein der Internetnutzer“, sagte BITKOM-Präsident Kempf. So unterstütze der BITKOM die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzrechts in der Europäischen Union und fordert u.a. intensive Verhandlungen über internationale No-Spy-Abkommen. Gleichzeitig sollten Initiativen gestärkt werden, die Internetnutzer in Sicherheitsfragen informieren und beraten. Kempf: „Jeder Nutzer kann etwas tun. Damit schützt er sich nicht nur vor schnüffelnden Geheimdiensten, sondern auch vor kriminellen Hackern.“

Informationen für mehr Sicherheit und Datenschutz im Internet:

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