Gemüsepfanne mit Putenfleisch (cholesterinarm)

Gemüsepfanne mit Putenfleisch (cholesterinarm) Foto: Wirths PR
Gemüsepfanne mit Putenfleisch (cholesterinarm)
Foto: Wirths PR

Gemüsepfanne mit Putenfleisch (cholesterinarm)
(für 4 Personen)

500 g Putenfilets
3 EL Weinessig
2 EL Sojasauce
5 EL Sonnenblumenöl
2 Knoblauchzehen
frische Petersilie
250 g Hafer (aus dem Bioladen oder Reformhaus)
500 ml Wasser
1 Zwiebel
2 Möhren
1 Stange Lauch
1/2 rote Paprikaschote
1/2 grüne Paprikaschote
1/2 gelbe Paprikaschote
Salz
Cayennepfeffer
Curry

Putenfilets waschen, trocken tupfen und schnetzeln. Knoblauchzehen schälen und durchpressen. Petersilie fein wiegen. Aus Weinessig, Sojasauce und 3 EL Sonnenblumenöl, Knoblauch und Petersilie eine Marinade herstellen und das Fleisch darin 1 Stunde einlegen. Haferkörner mit der doppelten Menge Wasser und etwas Salz aufkochen und in 30 Minuten ausquellen lassen.

Inzwischen die Zwiebel schälen und fein hacken, Möhren schälen und grob hobeln, den Lauch waschen und in feine Ringe schneiden. Paprika waschen, vom Kerngehäuse befreien und in feine Streifen schneiden. Das geschnetzelte Fleisch abtropfen lassen. 2 EL Öl in einer Pfanne erhitzen, das Fleisch kräftig anbraten. Das Gemüse zugeben und bei reduzierter Hitze 10 Minuten mitbraten. Den gekochten Hafer zugeben und nochmals erwärmen. Mit Salz, Cayennepfeffer und Curry pikant abschmecken.

Pro Person: 498 kcal (2.082 kJ), 39,9 g Eiweiß, 17,8 g Fett, 43,3 g Kohlenhydrate, 55 mg Cholesterin

Infektionsschutz im Lebensmittelbereich

Wer Lebensmittel für andere zubereitet, trägt ein hohes Maß an Verantwortung – egal, ob er in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Gastronomie oder auch an der Fleisch- oder Käsetheke arbeitet. Allzu leicht können Infektionskrankheiten über Lebensmittel übertragen werden. Insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen können massenhafte Erkrankungen auftreten. Die drastischen Folgen verdeutlicht beispielsweise der Ausbruch an akutem Brechdurchfall nach dem Verzehr von mit Noroviren verunreinigten Erdbeeren im Herbst 2012 in Kindergärten und Schulen.

Um der Übertragung von Krankheitserregern vorzubeugen und eine Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen ist grundlegendes Wissen über Infektionsschutzmaßnahmen für alle Personen gesetzlich vorgeschrieben, die mit Lebensmitteln direkt oder indirekt umgehen. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob sie diese Tätigkeit ehrenamtlich oder erwerbstätig ausüben. Regelmäßig alle zwei Jahre müssen alle Mitarbeiter über Infektionschutzmaßnahmen belehrt werden.

Was im Einzelnen zu beachten ist, beschreibt leicht verständlich und praxisnah die neu aufgelegte aid-Standardinformation „Infektionsschutz im Lebensmittelbereich“. Erläutert werden darin beispielsweise für wen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt, in welchen Lebensmitteln sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren, in welchen Fällen ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden muss und welche Informationspflichten für Mitarbeiter in Bezug auf den Infektionsschutz gegenüber ihrem Arbeitgeber bestehen.

Das 32-seitige Heft informiert außerdem über die Belehrungsvorschriften und vermittelt anschaulich in Wort und Bild die wichtigsten Übertragungswege lebensmittelbedingter Erkrankungen – grundlegendes Wissen, das gerade für einen effektiven Schutz vor entsprechenden Infektionen ganz entscheidend ist. Hinzu kommen Steckbriefe zum Krankheitsbild der häufigsten Durchfallerreger und der durch Lebensmittel übertragbaren Infektionskrankheiten. Diese beinhalten auch die Beschreibung typischer Symptome, die ein Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot nach IfSG auslösen können.

Das Heft richtet sich vor allem an die Küchenleitung und Verantwortliche in der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie, Kitas und Schulen. Angesprochen sind darüber hinaus der Lebensmitteleinzelhandel und das Lebensmittelhandwerk, Ausbilder und Studierende sowie Behörden der Lebensmittelüberwachung, die Gesundheitsämter und die Industrie- und Handelskammern. / www.aid.de

aid-Heft „Infektionsschutz im Lebensmittelbereich“

32 Seiten, 5. Auflage 2013, Bestell-Nr. 61-1500, ISBN 978-3-8308-1083-4. Preis: 2,00 Euro (Rabatte ab 10 Heften), zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 Euro gegen Rechnung

Weitere Infos: www.aid-medienshop.de

Kinder werden zu oft zur Schule chauffiert

Dass aus gut gemeinten Absichten vieler Eltern oftmals unkalkulierbare Sicherheitsrisiken für Schulkinder entstehen, zeigt jetzt eine wissenschaftliche Studie der Bergischen Universität Wuppertal im Auftrag des ADAC. Laut Statistischem Bundesamt kamen allein im vergangenen Jahr 10 363 Kinder unter 15 Jahren im Auto ihrer Eltern zu Schaden – deutlich mehr als Kinder, die zu Fuß unterwegs waren. Die Studie zeigt, wie die konkrete Gefährdungssituation vor Grundschulen aussieht: Hier riskierten in vielen Fällen Eltern durch regelwidriges Anhalten oder riskante Wendemanöver die Sicherheit anderer Schulkinder und Verkehrsteilnehmer massiv. Die „Elterntaxi“-Studie beklagt zudem als weiteren negativen Nebeneffekt, dass durch regelmäßige Hol- und Bringdienste die selbständige Mobilität von Schulkindern immer mehr verloren geht.

Broschüre Elterntaxi 2013Im Rahmen der Untersuchung wurden Schüler, Lehrer und Eltern an rund 750 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen befragt. Klares Fazit: Je weniger „Elterntaxis“ vor Schulen halt machen, desto weniger werden die Kinder gefährdet. Der ADAC appelliert daher an alle Eltern, ihre Kinder auf einem sicheren Schulweg so oft wie möglich zu Fuß zur Schule gehen zu lassen. Ferner spricht sich der ADAC auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Einrichtung sogenannter „Elterntaxi“-Haltestellen aus. Hier können Schüler gefahrlos ein- und aussteigen. Diese speziell ausgewiesenen Hol- und Bringzonen sollten etwa 250 Meter vom Schuleingang entfernt liegen und so den Verkehr unmittelbar vor der Schule entzerren. Der verbleibende Schulweg sollte sicher, frei von Sichthindernissen, ausreichend beleuchtet sowie im Winter geräumt sein. Den Eltern empfiehlt der Club, ihre Kinder stets an derjenigen Gehwegseite aussteigen zu lassen, an der die Schule liegt.

Weitere Informationen und Empfehlungen sind im ADAC Leitfaden „Hol- und Bringverkehr an Grundschulen“ nachzulesen. Die Broschüre kann mit Angabe der Artikelnummer 2830103 direkt beim ADAC e.V. bezogen werden (verkehr.team@adac.de). Die Schutzgebühr beträgt 5,00 Euro.

Teure Salze aus fernen Ländern sind nicht besser als Haushaltssalz

Fleur de Sel aus Ibiza, rosa Kristalle vom Himalaya, Blausalz aus dem Iran – teure Speisesalze werben oft mit wundersamen Versprechen. Doch zu stolzen Preisen bis zu 6,65 Euro pro 100 Gramm bieten viele nicht mehr als einfaches Haushaltssalz, das bei gleicher Menge nur 4 Cent kostet. Einige Exoten fallen sogar mit der Note „Mangelhaft“ durch. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test, für die sie 36 Speisesalze geprüft hat.

© Stiftung Warentest
© Stiftung Warentest

Besondere Salze kosten zum Teil mehr als hundertmal so viel wie einfaches Speisesalz. Für die günstigen spricht neben dem Preis auch das Testergebnis. 15 der 21 einfachen Siede- und Meersalze schneiden insgesamt „gut“ ab, bei den Besonderheiten nur 4 von 15. Ob rosa aus Pakistan, blau aus dem Iran oder weiß aus Niedersachsen, ob unter Tage oder am Meer gewonnen: Die 36 Salze im Test unterscheiden sich chemisch wenig voneinander. Sie bestehen zu 93 bis 99,9 Prozent aus Kochsalz. Der Rest sind überwiegend schwerlösliche Verbindungen der Elemente Kalzium und Magnesium. Manche Anbieter werben mit besonders vielen Elementen, was die die Tester entlarven: Im Sal de Ibiza fanden sie nur einen Bruchteil der verheißenen „80 Mineralien und Spurenelemente“, auch im Kristallsalz Himalaya konnten keine 84 Elemente nachgewiesen werden.

15 der Salze sind angereichert – mit Jod und Fluorid oder nur mit Jod. Nach Ansicht der Stiftung Warentest ist die Aufnahme beider Zusätze über das Speisesalz für die meisten Menschen in Deutschland sinnvoll.

Der ausführliche Test Speisesalz ist unter www.test.de/salz abrufbar.

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