Beim Schlendern über den Bauernmarkt im Niederrheinischen Freilichtmuseum fragten sich viele Besucher, was es mit dem Fachwerkaufbau neben der Kornbrennerei auf sich hat. „Das ist die Miertz-Kate, die jetzt auf unserem Gelände aufgebaut wird“, sagt Museumsleiterin Anke Wielebski. Das zirka 300 Jahre alte Häuschen stammt aus dem sechs Kilometer entfernten Wankum.
Die Kate ist behutsam in ihre Einzelteile zerlegt worden, um im volkskundlichen Freilichtmuseum des Kreises Viersen eine neue Heimat zu finden. Die Idee ist, das Arme-Leute-Häuschen seiner Bestimmung nach einzusetzen und zu zeigen, wie die weniger betuchten Schichten am Niederrhein in der Vergangenheit gelebt haben. Nun wird das denkmalgeschützte Häuschen wie ein Puzzle wieder zusammen gesetzt. Sobald die Miertz-Kate wieder komplett steht, wird der Kreis Viersen sie der Öffentlichkeit präsentieren.
Der von einem Parkhausbetreiber eingereichte Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan 720/N für die „Mönchengladbach Arcaden“ ist in heutiger mündlicher Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster vom Antragsteller zurückgezogen worden. Damit ist der Bebauungsplan für das neue Einkaufszentrum, das durch die Essener Investorengruppe mfi bis Ende 2014 auf dem Areal zwischen Viersener Straße und Hindenburgstraße errichtet werden soll, bestandskräftig.
Auf Anregung des OVG Münster ist zwischen dem Antragsteller und der Stadt vereinbart worden, dass es im Zusammenhang mit dem geplanten Parkhaus für die „Mönchengladbach Arcaden“ ein zusätzliches Beschilderungssystem für das Parkhaus Stepgesstraße geben soll. Außerdem kann sich das Parkhaus in der Namensgebung an das „Arcaden-Parkhaus“ anlehnen. Darüber hinaus soll eine Informationsbroschüre für den Parkraum unter Berücksichtigung des Parkhauses Stepgesstraße erstellt werden.
Weiterhin wurde festgelegt, dass keine baulichen Maßnahmen die Zu- und Abfahrt im Zuge der neuen Platzgestaltung versperren. Der Parkhausbetreiber hat ebenso die Klage gegen die Baugenehmigung heute zurückgezogen.
400.000 Zellen pro ml Milch – das ist für Milchviehhalter eine entscheidende Marke. Überschreitet die abgegebene Milch diesen Wert längere Zeit, kürzt die Molkerei das Milchgeld. Ursache für erhöhte Zellzahlen sind Eutererkrankungen wie Mastitis, die vor allem durch Hygienemängel entstehen. Viele Milchviehhalter unterschätzen jedoch die Bedeutung einer optimalen Eutergesundheit und übersehen, dass durch Mastitis bedingte hohe Zellzahlen bereits viel Geld kosten, bevor es zu Abzügen durch die Molkerei kommt. In der Regel liegen diese Verluste deutlich höher als die Abzüge beim Milchgeld.
Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) schätzt, dass deutsche Milchviehhalter jedes Jahr etwa 1,4 Milliarden Euro durch eine mangelhafte Eutergesundheit ihrer Tiere verlieren. Bezogen auf die gesamte Milchmenge sind damit theoretisch Einbußen von etwa 4,7 Cent pro kg Milch verbunden. Fast drei Viertel dieser Verluste beruhen auf einer verringerten Milchleistung durch bestehende Mastitiserkrankungen. Hinzu kommt, dass durch Eutererkrankungen auch der Fett- und Eiweißgehalt sinkt, was zu weiteren Abzügen beim Milchgeld führt.
Pro Kuh und Laktation summieren sich die Kosten für eine subklinische Mastitis auf rund 250 Euro, einschließlich Tierarztkosten und nicht verwertbarer Milch. Bei einer schweren, klinischen Mastitis mit Fieber liegen diese Verluste sogar doppelt so hoch. Dagegen fallen die theoretischen Abzüge für Qualitätsmängel durch zu hohe Zellzahlen deutlich niedriger aus. Geht man von einem Betrieb mit 60 Kühen aus und einer monatlichen Liefermenge von 36.000 kg, muss der Landwirt bei Überschreitung des Zellengrenzwertes „nur“ Einbußen von etwa 360 Euro pro Monat für die gesamte Herde hinnehmen (bei einem Abzug von 1 Cent pro kg).
Die wirklich schmerzhaften wirtschaftlichen Verluste entstehen jedoch schon bei weit niedrigeren Herden-Zellzahlen zwischen 100.000 und 400.000. Deshalb sollten Milchviehhalter den Zellgehalt unbedingt als Indikator für die Eutergesundheit ihrer Herde ansehen, der maßgeblich über die Wirtschaftlichkeit ihrer Milcherzeugung mitentscheidet. Wichtigste Voraussetzung dafür ist eine erfolgreiche Mastitisbekämpfung, bei der Betriebsleiter die verfügbaren Empfehlungen konsequent umsetzen. (Jürgen Beckhoff, www.aid.de)
Weitere Informationen:
aid-Heft „Eutergesundheit – Grundlage der Qualitätsmilcherzeugung“, Bestell-Nr.: 1275, Preis: 4,00 Euro, www.aid-medienschop.de
Land- und Forstwirte müssen im Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen neue Vorschriften beachten. Züge, bestehend aus Zugmaschine und Anhängern, dürfen zukünftig 18,75 m statt wie bisher 18,00 m lang sein. Seit 1. August 2013 gelten neue verkehrsrechtliche Regelungen. Die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung war vom Bundesrat im Juli beschlossen worden.
Damit entfällt das in einigen Bundesländern bestehende Genehmigungsverfahren für mehr als 18 bis 18,75 m lange Züge. Da selbstfahrende Arbeitsmaschinen keine Zugmaschinen sind, gelten für diese weiterhin maximale Zuglängen (z. B. mit Anhänger bzw. Schneidwerkswagen) von bis zu 18 m. Weitere Informationen gibt es auf aid.de unter www.aid.de/landwirtschaft/fahrzeuge_verkehrsrechtsaenderung_2013.php.
Die aktuellen Regelungen werden auch den aid-Heften „Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr“ und „Sicher transportieren in der Land- und Forstwirtschaft“ beigelegt sowie dem gleichnamigen Poster und dem Medienpaket „Sicher fahren“, sodass Kunden dieser Medien ganz aktuell informiert sind. (www.aid.de)