Flugausfall aufgrund eines Turbinenschadens

Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat in zwei Fällen, in denen ein Flug aufgrund eines durch Vogelschlag verursachen Turbinenschadens erheblich verspätet war oder annulliert worden ist, über Ausgleichsansprüche von Flugreisenden nach der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) entschieden.

Der Kläger des Verfahrens X ZR 160/12 buchte bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen eine Flugreise von Frankfurt am Main über Brüssel nach Banjul (Gambia) und zurück. Der Rückflug von Banjul nach Brüssel sollte am 18. Januar 2010 um 21.00 Uhr Ortszeit starten und mit der Maschine durchgeführt werden, die an diesem Tag aus Brüssel ankam. Diese Maschine erlitt jedoch während des Landeanflugs in Banjul einen Vogelschlag, wodurch es zu einer Beschädigung an einem Triebwerk kam. Die Maschine konnte nicht rechtzeitig repariert werden. Die Beklagte musste ein Ersatzflugzeug aus Brüssel einfliegen, das am Abend des 19. Januar 2010 in Banjul landete. Mit diesem Flugzeug trat der Kläger am selben Abend den Rückflug an und landete am nächsten Tag in Frankfurt am Main.

Die Kläger des Verfahrens X ZR 129/12 buchten bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen einen Flug von Fuerteventura nach Hannover. Der Start wurde abgebrochen, weil Vögel in das Triebwerk geraten waren. Die Kläger wurden am Tag darauf von einer anderen Fluggesellschaft weiterbefördert und trafen ca. 24 Stunden später als geplant in Hannover ein.

In beiden Fällen haben die Vorinstanzen die Klage abgewiesen. Mit den von den Berufungsgerichten zugelassenen Revisionen verfolgen die Kläger die Ausgleichsansprüche weiter.

Im ersten Fall hat der Bundesgerichtshof die Revision zurückgewiesen. Vogelschlag ist ein Ereignis, das außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art 5 Abs. 3* der Fluggastrechteverordnung begründen kann. Vogelschlag wirkt von außen auf den Flugverkehr ein, er ist für das Luftverkehrsunternehmen nicht vorhersehbar und auch nicht beherrschbar; etwa mögliche Vogelvergrämungsmaßnahmen fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Luftverkehrsunternehmens, sondern des Flughafenbetreibers. Die infolge des Vogelschlags eingetretene Verspätung oder Annullierung hätte sich auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden lassen, da das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, dass die Beklagte auf dem Flughafen Banjul keine Ersatzmaschine vorhalten musste.

Im zweiten Fall hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, konnte der Bundesgerichtshof nicht beurteilen, ob die Beklagte alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um zu verhindern, dass infolge des Vogelschlags der Flug annulliert werden musste.

Urteil vom 24. September 2013 – X ZR 160/12

AG Frankfurt am Main – Urteil vom 20. April 2012 – 29 C 222/12

LG Frankfurt am Main – Urteil vom 29. November 2012 – 2-24 S 111/12

und

Urteil vom 24. September 2013 – X ZR 129/12

AG Hannover – Urteil vom 7. März 2012 – 436 C 11054/11

LG Hannover – Urteil vom 26. September 2012 – 12 S 28/12

Karlsruhe, den 24. September 2013

*Art 5 der Verordnung [Annullierung]

(1)Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen…

(c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Art. 7 eingeräumt

(3)Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden wäre

Honig und Rheuma

Allerdings sollte man auf Wärmebehandlungen wie Bäder oder erhitzende Salben verzichten, wenn man an akut-entzündlichem Rheuma leidet. Dies würde nur den Entzündungsherd weiter anfachen.

Aktiver Manuka-Honig bekämpft effektiv die Entzündung. © neuseelandhaus.de / Wirths PR
Aktiver Manuka-Honig bekämpft effektiv die Entzündung.
© neuseelandhaus.de / Wirths PR

Er wird von Bienen aus dem Blütennektar des Manukastrauches gewonnen, der nur in Neuseeland wächst. Die Maori, die Ureinwohner Neuseelands, nutzen traditionell die Blätter des Manukastrauches und den Honig zur Desinfektion und zur Unterstützung der Heilung von Entzündungen, Infektionen und Erkältungskrankheiten. Manuka-Honig enthält im Vergleich zu normalem Blütenhonig einen extrem hohen Gehalt an Methylglyoxal (MGO). Dieser Wirkstoff ist für die starke antibakterielle „aktive“ Wirkung des Honigs verantwortlich. Ab 100 mg MGO pro kg Honig spricht man von einem aktiven Manuka-Honig (erhältlich in Apotheken, Reformhäusern oder bei www.neuseelandhaus.de). Aktiver Manuka-Honig hilft durch das MGO die Schmerzen zu stillen und abzuschwellen, da er die Entzündung effektiv bekämpft.

Bei Arthrose, die auch zu den rheumatischen Erkrankungen zählt, gibt es ein probates Hausmittel: man mische den Saft von zwei Zitronen mit Manuka-Honig und Wasser oder Mineralwasser und trinke es tagsüber. Dies reinigt den Körper und hilft von Innen gegen die Arthritis. Ähnlich hilft auch ein Glas heißes Wasser mit einem Esslöffel Apfelessig und einem Teelöffel Manuka-Honig.

Fundkatze Stella

Fundkatze Stella Foto:Tierheim Hage/Stadt Norden
Fundkatze Stella Foto:Tierheim Hage/Stadt Norden

Fundkatze Stella
Neuzugang im Tierheim Hage

Name: Stella
Rasse: EKH
Alter: ca. 3-4 Jahre
Geschlecht: weiblich

Stella (den Namen hat sie im Tierheim bekommen) wurde am 10.09.2013 in der Stettiner Straße in Hage gefunden.

Sie ist eine liebe und zutrauliche Katze, die an Menschen gewöhnt ist. Stella ist weder tätowiert noch gechipt.

Wenn Sie Angaben zur Herkunft des Tieres machen können, melden Sie sich bitte beim bmt – Tierheim Hage, Hagermarscher Straße 11, 26524 Hage, Tel. 04938-425. Das Telefon ist von 14.30 bis 17.00 besetzt.

Öffnungszeiten: täglich von 14.30 bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung. Ausgenommen dienstags, mittwochs und an Feiertagen, dann ist das Tierheim für Besucher geschlossen.

Weitere Tiere finden Sie auf unserer Homepage unter www.tierheim-hage.de und unter www.norden.de

„We Are Astronomers“

Am Freitag (27.9.) wird um 19.30 Uhr im Planetarium des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Münster das englischsprachige Planetariumsprogramm „We Are Astronomers“ gezeigt. Die 30minütige Show ist für Kinder ab 10 Jahren und Erwachsene geeignet. Im Anschluss an das Programm wird LLWL-Astronom Dr. Björn Voss in einem zweiten Teil von rund 15 Minuten den Besuchern live den aktuellen Sternenhimmel vorstellen.

"We Are Astronomers" im Planetarium des LWL-Museums für Naturkunde. Foto: NSC Creative
„We Are Astronomers“ im Planetarium des LWL-Museums für Naturkunde.
Foto: NSC Creative

Das heutige Bild der Astronomen entspricht nicht mehr dem des einsamen Beobachters der letzten Jahrhunderte. Bereits vor vierhundert Jahren richteten Astronomen ihre Teleskope gen Himmel und änderten die Sichtweise auf die Welt. Heutzutage verwenden Forscher hochentwickelte Weltraumteleskope und andere Hightech-Geräten wie den „LHC“ Teilchenbeschleuniger. „We Are Astronomers“ beschreibt die heutige globale Zusammenarbeit, Technologie und den Einsatz, die erforderlich sind, um die Rätsel des Universums zu lösen.

Titelbild des Programms"We Are Astronomers" im Planetarium des LWL-Museums für Naturkunde. Foto: NSC Creative
Titelbild des Programms“We Are Astronomers“ im Planetarium des LWL-Museums für Naturkunde.
Foto: NSC Creative

Die Show „We Are Astronomers“ benutzt 3D-Grafiken und wurde bereits erfolgreich in anderen Planetarien vorgestellt. „Die Show kann sogar jene Zuschauer für sich gewinnen, die sich bis jetzt nicht für Astronomie begeistern konnten“, so Voss.

Eintritt: Erwachsene 5,50 Euro, Kinder 3,00 Euro. Eintrittskarten sind erhältlich im LWL-Museum für Naturkunde, Infotelefon 0251 591-6050 (Servicezeiten Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr, Mo-Do 14.00-15.30 Uhr)

LWL-Einrichtung:
LWL-Museum für Naturkunde
Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium
Sentruper Str. 285
48161 Münster
Karte und Routenplaner

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