Schlagwort-Archiv: Immobilie

Basiswissen Baufinanzierung

Die wichtigste Hürde auf dem Weg zum Eigenheim ist die Finanzierung der Immobilie. Denn wer sich die Kosten für den Traum von den eigenen vier Wänden schön rechnet oder gewieften Beratern glaubt, zahlt nicht nur drauf, sondern riskiert im Ernstfall sogar den Verlust von Haus oder Wohnung.

Die_BaufinanzierungMit Hilfe des Ratgebers „Baufinanzierung“ der Verbraucherzentrale NRW errichten künftige Immobilienbesitzer ihre Finanzplanung auf einem tragfähigen Fundament. Das überarbeitete Buch zeigt, wie eine abgesicherte Hausfinanzierung von Berechnung des Bedarfs und der maximalen monatlichen Belastbarkeit bis zur Wahl der optimalen Finanzierungsform aufgebaut wird. Tipps zu günstigen Finanzierungsangeboten, zahlreiche Beispielrechnungen und nützliche Checklisten erleichtern die Kreditaufnahme.

Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:
Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-nrw.de/shop, Tel: (02 11) 38 09-555,
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235

Geeichte Warmwasser- und Heizwärmezähler künftig Pflicht

Für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten müssen Vermieter bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. So schreibt es die Heizkostenverordnung vor. Alte Warmwasserzähler, die bereits seit dem 1. Januar 1987 laufen, müssen bis zum 31. Dezember 2013 ausgetauscht sein. Verdunstungsröhrchen an Heizkörpern, die vor dem 1. Juli 1981 in Betrieb waren, um den Verbrauch an Heizwärme zu erfassen, muss der Vermieter ebenfalls bis zum Jahreswechsel durch geeichte Heizwärmezähler ersetzt haben.

Denn die Messdaten alter Geräte dürfen ab 1. Januar 2014 nicht mehr für die Jahresabrechnung verwendet werden. Wurde der Austausch gegen die geeichten Warmwasserzähler oder Heizwärme-Verbrauchsmesser verpasst, darf der Mieter die auf ihn anfallenden Kosten für Warmwasser und Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen – aber nur für den Anteil, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde.

Vor der Kürzung der Verbrauchskosten sollten sich Mieter aber zum Beispiel bei Energieberatern erkundigen, ob die Messgeräte tatsächlich nicht den aktuellen Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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