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Christbaumständer: Sicherer Stand für alle Größen

Der Christbaum ist in den meisten deutschen Haushalten der strahlende Mittelpunkt des Weihnachtsfestes. Vor dem Schmücken muss er allerdings zuerst einmal sicher aufgestellt werden. Um das schnell und problemlos zu bewerkstelligen, ist es ratsam, beim Kauf eines Weihnachtsbaumständers genau hinzuschauen: „Prüfsiegel wie das GS-Zeichen versprechen Sicherheit, Stabilität, Funktionalität und eine gute Verarbeitung. Außerdem ist es sinnvoll, den Ständer im Geschäft auszupacken, um ihn auf scharfe Ecken und Kanten zu überprüfen“, sagt Wilhelm Sonntag, Experte für mechanische Produkte bei TÜV Rheinland. Er empfiehlt im Zweifelsfall immer Qualitätsware einem Schnäppchen vorzuziehen.

Besonders beliebt sind Nordmanntannen mit einer Länge von bis zu zwei Metern, dicht gefolgt von Blautannen und Fichten. Allerdings werden Christbaumständer für bestimmte Baumgrößen entwickelt und der stabilste Ständer gerät ins Schwanken, wenn die zugelassene Baumhöhe überschritten wird. Hinweise dazu sollten auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung vermerkt sein. „Bei der Mechanik haben sich in den letzten Jahren praktische Seilzugsysteme anstatt der etwas umständlichen Flügelschrauben durchgesetzt“, erklärt Wilhelm Sonntag. Mit einer entsprechenden Pedalsicherung bleibt der Baum selbst dann stehen, wenn Kinderhände unbedacht an Ästen und Baumschmuck ziehen oder Haustiere damit spielen. Praktisch: Ein Wasserbehälter mit integrierter Wasserstandsanzeige, dank ihm ist es leicht zugänglich ablesbar, ob der Baum gegossen werden muss.

Auch bei Lichterketten ist es wichtig, darauf zu achten, dass sie das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit tragen. Allgemein sollte Leuchtdekoration nur in vertrauenswürdigen Geschäften gekauft werden, um mangelhafte Ware auszuschließen bzw. sie ohne Probleme umtauschen zu können. Indizien für gute Qualität sind eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, eine deutlich lesbare Herstelleradresse auf der Verpackung und ein angemessener Preis. Denn insbesondere bei Billigprodukten ist zum einen wenig und zum anderen auch nur kurze Zeit Freude zu erwarten. Leuchtdioden-Technik gilt als sicher und auch sparsam. Die LEDs haben eine längere Lebensdauer und verbrauchen weniger Energie. Mittlerweile gibt es den LED-Lichterschmuck nicht nur in grellen, kühl wirkenden Lichtfarben, sondern auch in warmweißen Ausführungen, die dem sanften Ton der Glühbirne sehr nahekommen und für eine gemütliche weihnachtliche Atmosphäre sorgen.

LED-Lichterschmuck hilft Strom und Geld sparen

Foto: TÜV Rheinland
Foto: TÜV Rheinland

Um bei der Stromrechnung nach Weihnachten keine böse Überraschung zu erleben, ist es sinnvoll, den Energieverbrauch von elektrischen Leuchtdekorationen genau im Auge zu behalten. Ein etwa 20 Meter langer Lichtschlauch mit herkömmlichen Leuchtmitteln benötigt beispielsweise rund 300 Watt. Eine Kilowattstunde kostet momentan im Durchschnitt rund 0,27 Cent – Tendenz steigend. Leuchtet der Schlauch dieses Jahr vom ersten Advent bis zum Dreikönigstag am 6. Januar täglich acht Stunden, dann sind das circa 24 Euro. Ein vergleichbarer LED-Lichterschlauch verbraucht im gleichen Zeitraum nur knapp 8 Euro.

LEDs – lohnenswert trotz höherer Anschaffungskosten

Leuchtdioden sind mit Abstand am sparsamsten. Sie verbrauchen bis zu 85 Prozent weniger Energie als herkömmlicher Lichterschmuck. Allerdings kosten vergleichbare Produkte mit LEDs in der Anschaffung um einiges mehr. „Die Investition lohnt sich auf jeden Fall, da LED-Lichterschmuck äußerst langlebig ist und bei Qualität und Sicherheit ausgesprochen gut abschneidet“, so Thomas Haupt, Experte für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland. Ein Transformator reduziert zusätzlich die Steckdosenspannung erheblich und macht die Beleuchtung sicher.

Beim Kauf auf GS-Zeichen und Sicherheitshinweise achten

Generell ist es empfehlenswert, Lichterschmuck nur bei vertrauenswürdigen Händlern zu kaufen. Auf der Verpackung müssen Sicherheitshinweise in der jeweiligen Landessprache ebenso vermerkt sein wie Name und Adresse des Herstellers. Ein verlässlicher Hinweis für geprüfte Sicherheit ist das GS-Zeichen. Dieses steht für geprüfte Sicherheit und wird auch von TÜV Rheinland vergeben. Soll die Beleuchtung im Freien zum Einsatz kommen, ist zusätzlich auf das Kürzel IP 44 für Wetterfestigkeit zu achten.

Eltern haften: Kinder auch im Taxi richtig sichern

Eltern, die ihre Kinder im Taxi mitnehmen, müssen dafür Sorge tragen, dass sie auch in diesem Fahrzeug richtig gesichert hin. Bei einem Unfall mit Verletzung des Kindes kommt eine Mithaftung des Taxifahrers und der Eltern in Betracht. Darauf weist der ADAC hin.

Seit Anfang 1998 gibt es die gesetzliche Sicherungspflicht für Kinder in Taxen. Foto: ADAC
Seit Anfang 1998 gibt es die gesetzliche Sicherungspflicht für Kinder in Taxen.
Foto: ADAC

Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für Kinder, die in Taxen mitgenommen werden. Taxen sind deshalb entweder mit integrierten Kindersitzen ausgestattet, die aus der hinteren Sitzbank herausgeklappt werden können, oder führen Rückhalteeinrichtungen für zwei Kinder mit. Dabei es gibt eine Sonderregelung: Der Taxifahrer muss nur Sitze für Kinder ab 9 Kilo Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitstellen. Wer mit Baby ein Taxi bestellt und keine geeignete Babyschale dabei hat, sollte dies der Taxivermittlung bei der Anforderung mitteilen. In der Regel gelingt es dann, dass die benötigte Schale kurzfristig gestellt wird.

Werden die besonderen Kindersicherungspflichten nicht beachtet und ein Kind unter 12 Jahren, das kleiner als 150 cm ist, nur mit angelegtem Erwachsenengurt transportiert, zahlt der Fahrer ein Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro. Ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Flensburgpunkt werden fällig, wenn das Kind völlig ungesichert ist.

Quelle/Text: ADAC  www.adac.de

Überbreite Fahrzeuge unterwegs

In der Erntezeit sind überbreite Mähdrescher und lange Traktorenzüge auf den Straßen. Autofahrer sollten besonders vorsichtig sein. Die Fahrzeuge sind bis zu drei Meter breit – mit gelbem Rundumblinklicht und rot-weißen Warntafeln sogar noch breiter. Das ist auf der Straße problematisch, wenn etwa Mähdrescher mit ihren Aufbauten weit in die Gegenfahrbahn hineinragen.

Beim Überholen sollte die Geschwindigkeit der ausladenden Maschinen nicht unterschätzt werden. Traktoren mit Anhänger haben unter Umständen eine Fahrgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h. Das ist auch bei in Kolonne fahrenden Maschinen zu bedenken, die in ländlichen Gebieten den Verkehr aufhalten können. Ansonsten kann es zu Kollisionen kommen, warnt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Vor allem in der Nähe von Kreuzungen muss ausreichend Abstand gehalten werden, da Erntemaschinen nur sehr langsam abbiegen können. Sie haben einen großen Kurvenradius und müssen meist weit über die Straßenmitte fahren. Mähdrescher und Häcksler scheren im hinteren Bereich stark aus, da sie über die Hinterachse gelenkt werden. Aufbauten und überstehende Ladung können zudem Brems- und Schlusslichter verdecken oder schlecht gesicherte Fracht wie Heuballen gehen auf der Fahrt verloren. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, dass Autofahrer umsichtig an die riesigen Gefährte heranfahren und immer bremsbereit sind. In schmalen Straßen ist es besser, nicht zu überholen und am äußersten rechten Straßenrand anzuhalten.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.aid.de/landwirtschaft/fahrzeuge.php

 

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