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BdSt-Musterverfahren jetzt beim Verfassungsgericht

Kosten für ein Erststudium oder eine Erstausbildung sind beruflich veranlasst und müssten deshalb steuerlich besser berücksichtigt werden – damit folgt der Bundesfinanzhof (BFH) der Auffassung des Bundes der Steuerzahler (BdSt). Das oberste deutsche Steuergericht hat ein vom BdSt unterstütztes Musterverfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. „Der Gesetzgeber sollte den Beschluss zum Anlass nehmen, die Kosten für Erststudium und Erstausbildung steuerlich vollständig anzuerkennen“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Studium oder Ausbildung sind keine Privatvergnügen. Sie sind die Grundlage für junge Menschen, um im späteren Berufsleben lebenswichtige Einnahmen zu erzielen.“

Im Fall studierte der Kläger internationale Betriebswirtschaftslehre. Dazu gehörte ein Auslandssemester in Australien. Die Kosten für dieses Auslandsstudium, wie Studiengebühren, Miete, Verpflegungsmehraufwand und Flug, machte der junge Mann in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Das Finanzamt ordnete die Kosten der privaten Lebensführung zu und berücksichtigte sie lediglich als Sonderausgaben. Damit wirkten sich die Kosten für das Auslandssemester steuerlich nicht aus. Mit seiner Klage und der Revision beim BFH begehrt der Kläger, die Kosten für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen und entsprechende Verluste festzustellen. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Der aktuelle Vorlagebeschluss stellt einen weiteren Höhepunkt im Streit um die steuerliche Behandlung von Berufsausbildungs- und Studienkosten dar. Ausgangspunkt war ein Urteil des Reichsfinanzhofs aus dem Jahr 1937. Damals entschieden die Richter, dass Aufwendungen für eine Ausbildung zur privaten Lebensführung gehören. Die Ausbildung sei „für die Erlangung der für den Lebenskampf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten grundsätzlich der steuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen“. Der Bundesfinanzhof brach mit dieser „Lebenskampf“-Rechtsprechung bereits 2002. Seitdem versucht der Gesetzgeber durch immer neue Nichtanwendungsgesetze die studentenfreundliche Rechtsprechung des BHF auszuhebeln. Mit dem so genannten Zollkodex-Anpassungsgesetz plant der Gesetzgeber derzeit sogar, die Erstausbildung im Einkommensteuergesetz zu definieren. Damit soll der Steuerabzug von Studienkosten weiter eingeschränkt werden.

Wer profitiert? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Vorlagebeschluss finden Sie hier.

Bildungsbarrieren in IT-Berufen durchbrochen

Ganz Deutschland beklagt kollektiv den Fachkräftemangel. Unverständlich scheint da, warum vielen lernwilligen Fachkräften eine akademische Weiterbildung nicht leichter gemacht wird. Diesen Bildungsbarrieren treten die deutsche FOM Hochschule und die belgische Hogeschool Gent nun gemeinsam entgegen: Auf Initiative des Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) haben sie ein Studienkonzept entwickelt, bei dem Fachinformatiker innerhalb von vier Semestern einen international anerkannten Bachelor-Abschluss erhalten können.

„Gegenüber unerfahrenen Abiturienten haben Fachinformatiker zweifellos einen Wissensvorsprung, der sich auch in ihrer Studiendauer widerspiegeln muss“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi. FOM Kanzler Dr. Harald Beschorner fügt hinzu: „Anders als in Deutschland erkennen belgische Hochschulen auch die in einer Ausbildung gewonnene Berufserfahrung umfänglich auf die Studiendauer an. Da die Hogeschool Gent bei unserer Kooperation den Abschluss vergibt, können Fachinformatiker wertvolle Zeit auf ihrem Weg zum Bachelor sparen.“

Welches Potenzial in diesem neuen Studienkonzept steckt, zeigen die Zahlen der auszubildenden und angestellten Fachinformatiker: Im März 2014 gab es laut Statistik der Arbeitsagentur 220.712 angestellte Nicht-Akademiker in den Bereichen Informatik, Softwareentwicklung und Programmierung. Dazu haben alleine 2014 mehr als 6.000 angehende Fachinformatiker mit der Ausbildung begonnen. Sie alle werden aber von den Hochschulen in Deutschland auch nach erfolgreichem Abschluss mit Abiturienten gleichgestellt, ohne dass ihre Ausbildung und die während der Ausbildung gewonnene Berufserfahrung anerkannt werden. Dabei hat die Mehrzahl der Fachinformatiker der letzten Jahrgänge laut Statistischem Bundesamt ohnehin bereits Abitur.

Genau diese Fachinformatiker mit (Fach)-Abitur sind die Zielgruppe des neuen Studienkonzepts. Durch die umfangreiche Anerkennung ihrer Erfahrung können sie in nur vier Semestern den Anschluss-Bachelor in Applied Information Technology anstreben. Dabei ist das Studium in idealer Weise auf die Anforderungen von Berufstätigen ausgerichtet: Zunächst besuchen die Studierenden reguläre Vorlesungen des FOM Bachelor-Studiengangs „Wirtschaftsinformatik“ an einem von über 20 FOM Hochschulzentren in Deutschland. Die Vorlesungen finden abends nach der regulären Arbeitszeit bzw. am Wochenende statt. Da nicht mehr alle Module des FOM „Wirtschaftsinformatik“-Studiengangs besucht werden müssen, ist der Zeitaufwand deutlich geringer als im klassischen Studium.

Im letzten Studienabschnitt folgen die Veranstaltungen an der Hogeschool Gent. Hier werden in hochinteressanten Modulen beispielsweise mobile Apps oder Künstliche Intelligenz behandelt. Diese werden größtenteils in Form von Webinaren angeboten, sodass ein Aufenthalt in Gent nur in eingeschränktem Rahmen notwendig ist.

Für Fachinformatiker ergibt sich so eine einmalige Chance, sich beruflich weiterzubilden. Durch die Anerkennung ihrer Erstausbildung wie auch durch die kompakten Lehrveranstaltungen der FOM können sie in deutlich kürzerer Studienzeit einen akademischen Abschluss erhalten. Währenddessen müssen sie sich in ihrer Berufstätigkeit nicht einschränken. Zudem kann bundesweit das Studium auch mit kleinen Gruppen begonnen werden.

Das neue Studienkonzept ist eine starke Lösung, mit der dem Fachkräftemangel entschlossen entgegengetreten werden kann. „Im Arbeitsmarkt mit globalen Anforderungen bietet die internationale Ausrichtung des Studiengangs mit dem Zuschnitt auf das berufsbegleitende Studium mittelständischen IT-Unternehmen eine optimale Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und weiterzubilden. Der Mittelstand ist es ohnehin, welcher knapp 85 Prozent der Ausbildungsplätze zum Fachinformatiker stellt, nun gibt es ein exzellentes Angebot, eine akademische Anschlussbildung anzubieten“, ergänzt Grün.

Quelle:: http://www.bitmi.de/

Ratgeber zum Studieren mit Kind erschienen

Die erste Ausgabe des Magazins „Studieren mit Kind in Leipzig. Eine Handreichung für studentische Eltern“ ist in dieser Woche erschienen. Der umfangreiche Ratgeber wurde vom Gleichstellungsbüro der Universität Leipzig in Kooperation mit dem Studentenwerk Leipzig herausgegeben. Er soll studierende Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Studium unterstützen.

med_pic_20141029090310_9df2255ad6Im ersten Teil der Broschüre, der sich rund ums Studium dreht, finden sich Hinweise zu Beurlaubung und zum Teilzeitstudium ebenso wie Informationen des Studentenwerkes zu den Themen „Wohnen mit Kind“ und „Mit Kindern in der Mensa“ oder zur angebotenen Sozialberatung. Zudem geben die Rektorin der Universität Leipzig, Prof. Dr. Beate Schücking, die Geschäftsführerin des Studentenwerkes Leipzig, Dr. Andrea Diekhof, und der Gleichstellungsbeauftragte der Universität Leipzig, Georg Teichert, in Interviews Auskünfte über Familienfreundlichkeit an der Universität oder mögliche Unterstützungen für Studierende mit Kind.

In zwei weiteren Kapiteln stehen die Themen Finanzen und Betreuung im Mittelpunkt. Hier ist alles Wissenswerte zu BAföG, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Wohngeld oder auch zu Sonderfonds und Vergünstigungen beziehungsweise zu Kitaplätzen, Tagespflege oder speziellen Betreuungsangeboten des Studentenwerks versammelt. Ein Anhang mit nützlichen Links und Angaben zu weiteren Veröffentlichungen rundet das umfassende Informationsangebot ab.

Das Magazin ist kostenfrei bei den Gleichstellungs- und Familienbeauftragten in allen Leipziger Hochschulen, im Familieninfobüro der Stadt Leipzig und in den Einrichtungen des Studentenwerks erhältlich.

Wie lässt sich Frieden schließen und bewahren?

Wie lassen sich bewaffnete Konflikte möglichst dauerhaft beenden? Dieser derzeit in Europa wieder hochaktuellen Frage soll im Rahmen einer historisch-analytisch ausgerichteten Friedenserziehung im Schulunterricht nachgegangen werden. Am Donnerstag und Freitag, 6. und 7. November, findet dazu die Tagung „Friedensordnungen in geschichtswissenschaftlicher und geschichtsdidaktischer Perspektive“ der Universität Bonn im Bonner Haus der Geschichte statt. Wissenschaftler und Lehrer diskutieren darüber, wie sich das Thema epochenübergreifend und nach den neuesten Erkenntnissen der Forschung im Schulunterricht umsetzen lässt. Journalisten sind zur Berichterstattung herzlich willkommen. Um Anmeldung unter friedensordnungen@uni-bonn.de wird gebeten.

Das Thema „Friedensschlüsse und Ordnungen des Friedens in der Moderne“ ist im neuen Kernlehrplan Geschichte für die Sekundarstufe II in Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2015/16 vorgesehen. Dieser Schwerpunkt stellt wegen seiner inhaltlichen Komplexität und seines epochenübergreifenden Anspruchs Unterrichtende und Lernende vor besondere Herausforderungen. „Dabei geht es nicht um Friedenserziehung in einem moralisierenden Sinne“, sagt Dr. Peter Geiss, Professor für Didaktik der Geschichte an der Universität Bonn. Der Frage nach der Generierung und Sicherung von Frieden solle vielmehr historisch-analytisch nachgegangen werden.

Die Beiträge der Tagung zeigen Grundmuster und Veränderungen von Friedensschlüssen und -ordnungen seit der Frühen Neuzeit auf und beleuchten das Arbeitsfeld und die Aufgaben der Historischen Friedensforschung sowie ihre Relevanz für den Geschichtsunterricht: Gibt es epochenübergreifend Grundmuster gelungener und gescheiterter Friedensordnungen? Wie verändern sich Friedensprozesse von der Frühen Neuzeit bis ins 20. Jahrhundert? Wie kann die im neuen Kernlehrplan gestellte Frage nach „Lehren“ aus Friedensprozessen und Friedensordnungen der Vergangenheit in der Geschichtswissenschaft beantwortet werden? Lassen sich auch Impulse aus den Schulen für die historische Friedensforschung nutzbar machen?

Über die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berichten auch Mitglieder des Zentrums für Historische Friedensforschung der Universität Bonn. „Die Diskussion zwischen Fachwissenschaft, Didaktik und Schulpraxis ermöglicht, die Übertragbarkeit von Erkenntnissen der historischen Forschung auf den Unterricht auszuloten“, sagt Dr. Peter Arnold Heuser vom Zentrum für Historische Friedensforschung. Die Tagung richtet sich vor allem an Lehrer und Lehramtsanwärter der Fachrichtungen Geschichte sowie Politik und Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe. Herzlich eingeladen sind darüber hinaus Medienvertreter, Wissenschaftler, Studierende und interessierte Bürger.

Die Tagung wird vom Zentrum für Historische Friedensforschung und vom Lehrstuhl für Didaktik an der Universität Bonn in enger Zusammenarbeit mit dem Bonner Haus der Geschichte ausgerichtet, das sich unter anderem mit der Bereitstellung des Tagungsortes und der Einbringung museumsdidaktischer Perspektiven zum Thema engagiert. Sie wird überdies von der Universitätsgesellschaft Bonn unterstützt.

Das Tagungsbüro ist während der Veranstaltung im Haus der Geschichte erreichbar unter der Rufnummer: (02 28) 9165-488.

Weitere Informationen im Internet:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=25750
http://www.igw.uni-bonn.de/-1/didaktik-der-geschichte/fortbildung-friedensordnungen
http://www.zhf.uni-bonn.de/veranstaltungen/friedensordnungen-in-geschichtswissenschaftlicher-und-geschichtsdidaktischer-perspektive

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