Wildunfälle: Dämmerstunden besonders gefährlich

Plötzlicher Wildwechsel zählt zu den häufigsten Unfallursachen außerhalb von Ortschaften. Allein in Niedersachsen kam es im letzten Jahr zu mehr als 28.000 Wildunfällen. Gerade im Herbst – bei eingeschränkten Lichtverhältnissen – sollten Autofahrer auch an Stellen, die nicht mit dem Warnschild „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind, auf Rehe, Hirsche, Wildschweine und Hasen achten. Die Brunftzeit beim Rotwild sowie die Suche nach Futter und Unterschlupf für den Winter sorgen für vermehrte Tierbewegungen. Vielerorts tummeln sich derzeit Wildschweine in Maisfeldern und queren überraschend Straßen.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt:

  • Mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vorsichtig fahren sowie immer ausreichend Abstand zum Vordermann halten.
  • Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren, denn ein Wildtier kommt meist nicht allein.
  • Wild flüchtet nicht immer auf dem kürzesten Weg, sondern oft vor dem Fahrzeug her.
  • Stehen Tiere auf der Straße und herrscht kein Verkehr, dann bremsen, hupen und gegebenenfalls abblenden, damit das Wild einen Fluchtweg findet.

Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für Fahrzeuginsassen schlimme Folgen haben – einfach deshalb, weil das plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Tier den Fahrer zu einer spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das zwangsläufige Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät oder ins Schleudern kommt. Dies ist besonders folgenreich bei Modellen ohne elektronische Fahrstabilitäts-Regelungen (ESP). Deshalb, auch wenn die Tierliebe dagegen spricht: Die Eigensicherung funktioniert nur, wenn man die Fahrspur beibehält und voll auf die Bremse tritt.

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker eingeschaltet, die Polizei verständigt, das Warndreieck aufgestellt und gegebenenfalls Verletzte versorgt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.

Wer kommt für den Schaden am Auto auf?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Unfälle mit Federwild sind dagegen nicht bei allen Versicherungen enthalten. Einige Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an.

Abgedeckt sind in diesem Fall sogar Unfälle mit Haustieren. Eine Vollkasko reguliert den Schaden in jedem Fall, allerdings erfolgt oft eine Rückstufung. Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht der Schaden durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, so kann Ersatz von der Teilkaskoversicherung unter dem Aspekt „Rettungskosten“ gefordert werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch sehr vielfältig, der Nachweis ist schwierig.
Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer sind bei Verkehrsunfällen mit Wild in der Regel nicht möglich, da Wild im juristischen Sinne eine herrenlose Sache ist.

Etwas anderes gilt nur im Rahmen von Jagdveranstaltungen. Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter verpflichtet, das Wild nicht in Richtung befahrener Straßen zu treiben und dadurch die Wildwechselgefahr über verkehrsreiche Straßen zu erhöhen. Vor besonderen Gefahrenstellen wie etwa Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“(Zeichen 142) angebracht sein. Fehlt der Hinweis auf die Gefahrenstelle kann der Träger der Straßenbaulast für den Wildschaden eintrittspflichtig sein.

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